Kulanz bei Wohnberechtigungsschein?

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Hallo, wir haben als junge dreiköpfige Familie (neugeborene Tochter) 2016 über eine Baugenossenschaft eine Wohnung bezogen (mit paragraph 5 schein). Die wohnung hat 71,9qm. Nach gut 5 Jahren möchten wir wieder in getrennten Wohnungen wohnen, sind aber beide weiterhin für unsere tochter da und haben ein gutes, freundschaftliches Verhältnis zu einander. Der Mietvertrag lief bisher über mich, und soll nun auf meine Freundin umgeschrieben werden. Die Genossenschaft hat dem zugestimmt, allerdings wird der Vertrags neu aufgesetzt werden müssen und daher erneut ein Wohnberechtigungsschein notwendig so die Genossenschaft - nach der Beantragung, nun die Antwort vom Amt, die Wohnung sei für 2 personen (Mutter und Tochter) zu groß - sie dürfe max 70qm betragen. Verliert meine tochter nun ihr trautes Heim sowie freunde und soziales Umfeld aufgrund von 1,9qm? Oder besteht da hoffnung auf Kulanz? Das skurrile an der Sache ist ja, würde ich in der Wohnung bleiben, und sie beide ausziehen, wäre alles kein Problem, weil der Vertrag weiter über mich laufen würde, und ich könnte allein in den 71,9qm wohnen... das macht doch alles keinen Sinn. Ich stehe nun in der Zwickmühle Angst zu haben meine Zusage für eine neue Wohnung zu unterschreiben (wonach ich in Hamburg laaaaange suchen musste), weil nicht klar ist ob meine Familie weiterhin in ihrer Wohnung bleiben kann - und tue ich es nicht, verliere ich die Option auf die neue Bleibe. Freue mich über jede Hilfe und Ratschläge!

Familie, Recht, Wohnberechtigungsschein

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