Wohnberechtigungsschein und Dringlichkeitsschein?

1 Antwort

Einen Wohnberechtigungsschein ( für Sozialwohnung ) bekommst du nur, wenn das Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Du kannst dann einen Dringlichkeitsschein beantragen( in Stufen eingeteilt ). Den bekommst du aber nur genehmigt, wenn wirklich Dringlichkeit vorhanden ist. Z. B. dir wurde die alte Wohnung gekündigt und brauchst schnell eine neue, oder schwangere Frauen usw. Das entscheidet das Amt nach Vorlage der Unterlagen. Die Anträge kann man stellen beim Wohnungsamt, bzw. heute nennt es sich anders, ich glaube Amt für Migration oder so ahnlich. Frag einfach bei der Stadtverwaltung nach oder rufe dort an. Bei zu geringem Einkommen kann man auch Wohngeld beantragen.


FeryUFC 
Fragesteller
 30.04.2021, 15:49

Danke für die Antwort und Ich muss in die Stadt ziehen, in der meine Schwester wegen der Krankheit meiner Schwester lebt, aber leider habe ich dort kein Obdach und suche ein unabhängiges Zuhause für mich. Dafür muss ich einen Notfall Dringlichkeitsschein bekommen.

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