Minusstunden in der Gastronomie/Hotelerie?

Hallo,

ich arbeite in einem Hotel schon über 5 Jahre. Nun, war es gang und gebe, dass wir immer zu minusstunden sammeln angewiesen sind, und dann irgendwann laufe des Monats, die abbauen müssen, und so bekommen wir aus unser 2 Tage Frei in der Woche, nur 1 Tag oder gar keine, weil wir eben die Minusstunden abbauen müssen.

Unser Hotelrestaurant in Frühschicht hat von 6:00 bis 10:00 geöffnet, und die Frühschicht beginnt die Schicht am 05:00 bis offiziell 14:00, jedoch, da das Frühstücksbuffet schon um 10:00 geschlossen wird, machen wir in ca. 1,5stunden alles Sauber und haben keine Arbeit mehr so zu sagen. Wenn wir fertig mit aufräumen, eindecken, etc. sind, kommt die Cheffin und zwingt uns Feierabend zu machen, und stellt immer so fragen "Was macht ihr noch hier, Feierabend machen", etc.. So machen wir pro tag mind. 2 Stunde Minus.

Unser Hotelrestaurant in Spätsicht hat von 17:00 bis 22:30 geöffnet, und die Spätsicht beginnt di Schicht am 16:00 bis offiziell 00:00. Wir machen auch in ca. 1 Stunde alles Sauber und müssen Feierabend machen. So machen wir pro tag mind. 1Stunde Minus.

Wie sieht es gesetzlich mit dem Minusstunden aus? Betriebsrat unternimmt nichts. Angeblich sind wir Arbeitnehmer nicht verschuldet, da kein Arbeit gibt und der Arbeitgeber sollte als Betriebsrisiko dies einrechnen. Wie ist es bei euren Hotel bzw. Restaurant? Ich habe mit mehreren Kollegen aus dem Anderen genau der selber kette unterhalten, und die meinen, bei die sind keine minusstunden. Das liegt bestimmt beim unser Chef, weil er so lust und laune hat. Die Küche, Rezeption, und andere Abteilungen gibt es keine Minusstunden.

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Jurafakten | Waren aus dem Einkaufswagen klauen?

Guten Tag liebe GF-Community.

An diesem wunderschönen Samstag ist es mal wieder Zeit für Jurafakten!

Jurafakten hat bei diesem Beitrag folgende Beschreibung verfasst:

Gemäß § 858 Abs. 1 BGB handelt jeder widerrechtlich, der dem Besitzer ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis den Besitz einer Sache entzieht oder ihn im Besitz stört („verbotene Eigenmacht“). § 859 BGB erlaubt dem Besitzer, sich dagegen sogar gewaltsam zu wehren. Wer Im Supermarkt Waren in seinen Einkaufswagen legt, wird damit zum Besitzer der Ware. Wer diese gegen den Willen ihres Besitzers wegnehmen möchte, begeht somit einen Verstoß im Sinne der verbotenen Eigenmacht und darf mit Gewalt davon abgehalten werden.

Jetzt hat es da etwas das ich nicht verstehe:

Wie kann es sein das dem Kunde die Ware im Einkaufswagen gehört wenn der Kunde die Ware noch nicht bezahlt hat?

Solange gehört doch die Ware dem Geschäft und darf nicht geöffnet werden?

| Artikel:

// Gemäß § 858 Abs. 1 BGB handelt jeder widerrechtlich, der dem Besitzer ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis den Besitz einer… | Instagram

| Frage:

Ist Gewalt in dieser Situation wirklich notwendig?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zu Frage
| Nein. Gewalt muss nicht sein. 50%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 40%
| Ja. Gewalt muss sein. 10%
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Wie sieht die Rechtslage bei Privatpersonen aus, die kein Geld vom Jobcenter beziehen?

Hallo Liebe Community,

ich hab mal eine Frage zum Jobcenter bzw zu den Rechten, die man als Privatperson hat, wenn man von dieser Institution kein Geld bezieht. Folgendes Szenario:

Also ich habe mit meiner Ex Partnerin Kinder (Sie und ich stehen im sehr guten Verhältnis), wohnen auch nicht zusammen und waren nie Verheiratet. Bei den Unterhaltszahlungen wurde zwischen uns Vereinbart dass ich nur einen Betrag X zahle und anstatt Erhöhungen wenn die dann anstehen, dann dafür Sportunterrichte/Vereine oder was dann so kommt. Natürlich weiß ich/wir, dass es im Gesetz anders Geregelt ist aber so ist/war es für uns am besten.

Jetzt ist es so, dass meine Ex Partnerin, für einen Zeitraum von einem halben Jahr Leistungen vom Jobcenter aufgrund eines Jobwechsels bezogen hat. Ich hingegen habe noch nie die Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Ich würde daraufhin angeschrieben, ich soll alles von mir Preisgeben. Sämtliche Privatangaben sowie auch wirtschaftliche Verhältnisse. Ähnlich wie bei einer Eidesstattlichen Versicherung. Natürlich habe ich das verweigert und so tauchte iwann später eine Mahnung mit der Drohung einer Zwangsvollstreckung auf, in der Stand, dass ich die Rückzahlung von nicht geleisteten Unterhaltszahlungen von 2000€ an das Jobcenter zahlen soll. Unterhalt wurde natürlich immer gezahlt nur nicht die volle Summe in der Gegenseitigen Absprache. Selbst meine Ex Freundin hat versucht da was zu bewirken, aber ohne Erfolg. Es ergab sich dass das Jobcenter Infos über meinen Arbeitgeber gezogen hat und somit ausgerechnet hat dass keine Komplette Summe über dieses halbe Jahr gezahlt wurde, was diese nun bei mir einfordern. Ich habe dann mit verschiedenen Abteilungen beim Jobcenter telefoniert und auch auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Ich habe daraufhin vorgeschlagen (im schreiben stand ich soll mich melden wenn die Summe nicht auf einmal beglichen werden kann), den Betrag auf 4 mal abzubezahlen. Jetzt bekomme ich Post, dass jetzt erst mal geprüft werden muss ob man mir eine Ratenzahlung genehmigt und ich muss wieder alles angeben Von Kontoauszügen über Private Verhältnisse. Natürlich steht dort dass Angaben, bis auf die Auszüge, Freiwillig sind, aber für einen Positiven Bescheid alle Angaben gemacht werden müssen(nicht O-Ton).

Wie soll ich jetzt am besten Vorgehen? Klar, möchte ich dass es schnell rum ist aber es kann ja nicht sein, dass man mit sagt "wenn's nicht auf einmal geht machen wir ne Ratenzahlung, nur mail schreiben". Dann komme ich auf die zu, mach einen Zahlungsplan, hohe Raten damit es schnell weg ist, und dann wird mir gesagt...."ziehen sie erstmal blank dann gucken wir mal und wenn nicht komplett, ist nicht sicher ob wir's machen und behalten uns vor sie komplette Summe auf einmal zu verlangen".

Bin da ein bisschen Ratlos. Vielleicht kennt sich jemand da gut aus oder ist da bei den Gesetzen gerade im Bezug aufs SGB sehr fit.

Danke!!!

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Gewährleistung Vodafone bei Reperatur?

Eines wunderschönen Morgens (nicht) bin ich aufgewacht und musste feststellen, dass mein iPhone 14 Pro Max (über Vodafone ohne Vertrag gekauft) nicht mehr funktioniert (weder Soft Reset noch sonstiges hatten Erfolg). Das Handy war einfach komplett tot. Nachweislich lag kein Benutzerfehler vor (Hülle, Panzerglas, nie runtergefallen, kein Kontakt mit Wasser). Ich also schnellstmöglich zum Apple Store, da ich eine anstehende Reise hatte und das ohne Handy nicht gerade optimal ist. Der Apple Store hat daraufhin mein Handy eingezogen, und die Mitarbeiterin hat mir einen Kostenvoranschlag von ca. 600 Euro für den Austausch des kompletten Rear-Systems ausgestellt. Zuhause erreichte mich dann ein Anruf, dass die Reparatur fehlgeschlagen ist und sie nun ein Ersatzgerät ordern werden. Ich rief daraufhin bei Vodafone an und bat, die auf mich zukommenden Kosten zu übernehmen, da dies unter das Gewährleistungsrecht fällt, woraufhin der Support mir freundlich aber bestimmt klar machte, dass ich nur Anspruch darauf hätte, wenn ich mein Handy bei ihnen hätte reparieren lassen. :( Ich habe es bei Apple abgegeben, weil ich es wirklich dringend brauchte, und Vodafone auf Einsendung besteht. Habe ich da irgendein Recht darauf oder habe ich es jetzt einfach komplett vermasselt?

Vielen Dank schon mal :)

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Sollte ich den (Ver)mieter verklagen?

Hallo, es geht um die Nebenkostenabrechnung. Die Bekannten, um die es geht, wohnen seit 2015 zur Untermiete in einem Gebäude, bei dem alle enthaltenen 8 Wohnungen von demselben Mieter an die Untermieter untermietet wurden. Also von einer Wohnungsbaugesellschaft an den Mieter, und von ihm an die anderen. Den Mieter nenne ich jetzt Max. Die Bekannten nennen ich Familie Müller

Ich war am letzten Freitag bei Familie Müller, die mich um Hilfe bei einer Aufforderung von Max gebeten haben. Dabei geht es um die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2018.

Max hat ihnen am 04. April 2024 einen Brief gesendet, wo drin steht, dass die Familie Müller für das 2018 Nebenkosten in Höhe von 1100€ nachzahlen muss. Eine Nebenkostenabrechnung ist dem Schreiben nicht beigefügt, sondern nur die paar Sätze darüber, dass sie im Jahr 2018 hohe Nebenkosten hatten und diese bis zur gegebenen Frist zurückzahlen sollen. Er hat Familie Müller auch eine Ratenzahlung angeboten.

Darüber Hinaus habe ich erfahren, das dies nicht das erste Mal ist. Im Jahr 2019 hat Familie Müller eine genau ähnliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 in Höhe von 500€ bekommen. Da Familie Müller nicht aus Deutdchland kommt und sich mit der Gesetzeslage nicht auskannten, zahlten Sie den Betrag innerhalb eines Jahres. Im Jahr 2020 bekamen soe die Abrechnung für 2017, in 2021 die für 2018. Alle wurde in Raten gezahlt, insgesamt etwas mehr als 2000€.

Die Familie hat mich jetzt nun um Hilfe gebeten und schwören mir, nie so viel Heizung genutzt zu haben. Die genannten Summen konnte ich auch nicht nachvollziehen, da es sich um eine 42m² 2-Zimmer Wohnung handelt. Soweit ich weiß müssen Nebenkostenabrechnung einerseits genau tabellarisch dargestellt zugesant werden (zumindest wird es bei mir so gemacht), andererseits bis zu einer Frist von 12 Monaten.

Ich habe darüber mit der Wohnbaugesellschaft gesprochen, die gesagt haben, dass ich nicht der Mieter sei und deshlab weder ich noch Familie Müller eine Auskunft bekommen kömmen. Max meinte zu mir, alles sei richtig und die Frist von 12Monaten würde nur für Mieter und nicht für Untermieter gelten. Wenn die Familie Müller was dagegen hat, sollen sie laut Max sich eine andere Wohnung aussuchen. Bezahlen müssten sie trotzdem.

Was sollte man in dieser Situation tun? Wer hat Recht? Sollte man zu einem Anwalt? Kann Max Familie Müller rausschmeißen, nur weil Familie Müller vor Gericht Recht bekommen sollte?

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Schuldenanerkenntnis als minderjährige?

Hallo,

ich war am Wochenende mit zwei Freunden feiern. Eine davon ist Minderjährig. Wir waren das erste mal in einem neuen Club, in welchem wohl jeder Gast eine Verzehrkarte erhält. Leider erhielt die Minderjährige Person keine, wobei wir dachten es wäre normal, da sonst der Nachweis des Alters gar nicht möglich wäre an den Bars?

Aufjedenfall wurde beim Verlassen des Clubs gesagt, sie hätte definitiv eine Karte bekommen von der Frau an der Kasse, was aber von zwei Zeugen NICHT bestätigt wird und sie müsse jetzt 55€ zahlen.

Es wurde dann die Polizei gerufen (die wirklich gar nichts gemacht hat, sondern nur gemeint hat, sie ,,muss‘‘ das zahlen (waren einen tag später in einer Wache in der nochmal bestätigt wurde sie MUSS erstmal gar nichts).

Wir wurden aufjedenfall nicht gehen gelassen bis sie den Betrag gezahlt hätte oder ihre Personalien da lässt.

Diese Personalien wurden dann von einem Mitarbeiter aufgenommen auf einem Schuldenanerkenntnis. Meine Frage; ist diese Schuldenanerkenntnis gültig? Sie hat selbst unterschrieben, ist aber Minderjährig.

Normalerweise ist es doch nicht möglich, als Minderjähriger solche ,,Verträge‘‘ ohne Eltern abzuschließen und generell Schulden aufbauen ist in dem Alter doch schwierig?

(Im Club wurde behauptet in den AGBs steht ja bei Verlust der Karte muss gezahlt werden etc. , allerdings habe ich gehört, dass solche Klauseln laut BGB unwirksam sind etc..)

Kennt sich jemand damit aus? Was soll sie machen?

Danke schonmal!

Polizei, Gesetz, BGB

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