Hallo Leute, ich habe vor 1-2 Tagen ein brief von der Kriminalbehörde bekommen darin steht foldendes:
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben:
V. g. BtMG - illegaler Handel mit Cannanbis einschließlich Zubereitung (Par. 29 BtMG) [Versuch: NEIN]
Tatzeit: Donnerstag, 01.12.2011
Tatort: XXX
Ihnen wird hiermit nach § 163 Abs 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) Gelegenheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern.
Sie werden gebeten, den beiliegenden Äußerungsbogen in gut leserliche Form ausgefüllt (Block- oder Maschinenschrift) und unterschrieben innerhalb einer Woche ab Zugangs dieses Schreibens an die oben angegebene Polizeidienstelle zurückzusenden.
Bemerkung:
Lt. Angaben des XXX XXX stehen sie im Verdacht, Cannabis (Haschisch) zu kaufen bwz. zu verkaufen !
- Frage was soll ich tun?! Anwalt, keine Aussage?! Nicht reagieren?
- Habe ich an diesem Tag gearbeitet den ganzen Tag, und war danach Zuhause!
- Habe ich mit dieser Person, gut über 1 Jahr keinen Kontakt mehr!!
- was heißt " Versuch : NEIN " ?
- Ja, ich konsumiere gelegentlich mal etwas!