Ja

Cruel Summer, Shake it off, Anti-Hero, Is it over now, This love, Lover, All too well; ich kenne diese Melodien, bin Swiftie.

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Meinung des Tages: Brauchen wir im Sinne des Tierwohls ein Feuerwerksverbot an Silvester?

Obgleich ausgiebige Neujahrsfeierlichkeiten, anschließende Katerstimmung sowie die obligatorischen Böller und Feuerwerkskörper Mitte des Jahres für uns noch weit weg scheinen, wird höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr vielerorts wieder über die Sinnhaftigkeit von Böllern und Feuerwerkskörpern an Silvester diskutiert werden.

Dass das Silvesterfeuerwerk für den Menschen häufig negative Folgen haben kann, spüren insbesondere Notfallsanitäter und Ärzte Jahr für Jahr. Doch betroffen ist vor allem die Welt der Wild- und Haustiere, für die das laute Silvesterspektakel häufig mit Stress, traumatischen Erlebnissen und anderen Gefahren verbunden ist...

Verunsicherung und Stress durch Silvesterböller

Inzwischen leiden immer mehr Hunde, Katzen oder Wildtiere, wenn wir an Silvester ausgiebig feiern und unser alljährliches Silvesterfeuerwerk abbrennen. Tiere haben i.d.R. Probleme damit, Feuerwerksgeräusche einzuordnen, da diese häufig sehr laut und unvorhersehbar daherkommen. Bereits eine Silvesterrakete oder ein Böller kann ausreichen, um ein (Haus-)Tier massiv zu verängstigen und zum Fluchtverhalten zu animieren. Vor allem Hunde, die über ein sehr sensibles Gehör verfügen, werden durch Feuerwerkskörper vielfach in panische Angst versetzt.

Wildtiere, die durch den lauten Knall eines Böllers aufgeschreckt werden, können fluchtartig über Straßen oder Autobahnen flüchten und somit Unfälle produzieren. Weiterhin zerrt das Fluchtverhalten bei Wildtieren an deren Energiereserven, die sie im Winter vor allem fürs Überleben brauchen. Für Vögel in der Brutzeit bringt das Feuerwerk ebenfalls eine Vielzahl an negativen Begleiterscheinungen mit sich: Störche und Reiher könnten aus dem Nest stürzen. In letzter Konsequenz ist es sogar möglich, dass das Migrationsverhalten von Vögeln angesichts des Lärms nachhaltig gestört oder verändert wird.

Umweltverschmutzung betrifft auch die Tierwelt

Die insbesondere in größeren Städten häufig ausschweifende Böllerei belastet Tiere hinsichtlich der Geräuschentwicklung allerdings nicht nur direkt, sondern mit Blick auf die Umwelt(-verschmutzung) mehr oder weniger indirekt. Laut Umweltbundesamt steigen die Feinstaubwerte in der Silvesternacht in vielen Städten auf die höchsten Werte des gesamten Jahres: Hier können teilweise Spitzenwerte von bis zu 900 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht werden; der vorgeschriebene Grenzwert liegt bei 50. Die durch die Explosion freigesetzten Metallverbindungen können von Mensch und Tier eingeatmet werden und gesundheitsgefährdende Folgen nach sich ziehen.

Durchaus gravierend sind darüber hinaus die Auswirkungen für Böden, Wasser und Flüsse, da sich hier Schwermetalle absetzen können, die am Ende des Tages in den Nahrungskreislauf der Tiere gelangen. Zurückbleibender Abfall wie Böller- oder Raketenreste, die selbst viele Tage nach Neujahr noch auf den Straßen und Wegen zu finden sind, werden von vielen Tieren gelegentlich mit Futter verwechselt und versehentlich gefressen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Brauchen wir - mit Blick auf die Tierwelt - ein generelles Böllerverbot an Silvester?
  • Seid Ihr Tierbesitzer und falls ja - was macht Ihr, um Euren Haustieren ein möglichst friedvolles Silvester zu ermöglichen?
  • Welche Maßnahmen könnten zu einer breiteren Akzeptanz eines solchen Verbots ergriffen werden?
  • Wären gesammelte Schutzorte oder -räume für Haustiere an Silvester sinnvoll?
  • Wie könnte ein Verbot konkret aussehen und wie könnte dieses umgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Unsere heutige Meinung des Tages erfolgt erneut in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tierhilfe Fünfseenland e.V. Mit unserem Kooperationspartner haben wir in den letzten Wochen bereits ein paar spannende Fragen rund um das Thema Tierschutz gestellt, so z.B. die Frage nach der moralischen Legitimität von Tierversuchen oder die Frage nach einem Verbot von privaten Hobbyzuchten. Habt Ihr vielleicht eine Meinung zu diesen Themen? Dann seht auch dort gerne einmal vorbei! 🐱🐶

Quellen:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2023/12/13/10-besten-tipps-fuer-haustiere-mit-silvesterangst/

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gefahr-silvester-feuerwerk-fuer-tiere-und-umwelt-100.html

https://www.wwf.at/artikel/silvester-wieso-feuerwerke-so-schaedlich-fuer-tiere-und-natur-sind/

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/feuerwerk-wie-gross-der-schaden-fuer-die-umwelt-wirklich-ist-100.html

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Ja, Böller sollten im Sinne des Tierwohls verboten werden, weil..

Böller sind nicht notwendig. Das neue Jahr beginnt auch so.

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Jeder ist anders, auch jeder Spanier.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Der Grenzwert sollte niedriger sein.

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