Privilegien, im Sinne von "besser gestellt sein", haben weder Offizierinnen und Offiziere noch deren Familien (in Deutschland).

Allerdings gibt es durchaus einige Sonderrechte für Soldaten. Beispielhaft müssen Kinder von Soldaten (aber auch von Bundesbeamten) ab einem bestimmten Haushaltseinkommen aus der Familienversicherung in der Privaten KV versichert werden.

Es gibt noch eine Reihe anderer Sonderbehandlungen, die je nach Gusto positiv oder negativ sind 😉

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Bundesbeamte, Richter und Zeit- sowie Berufssoldaten haben aus diversen Gründen Anspruch auf Trennungsgeld (TG).

Stark vereinfacht: wenn man ausserhalb von der eigenen Wohnung übernachtet oder täglich weit pendelt, kann man Trennungsgeld bekommen.

Das TG wird auf Antrag ausgezahlt und teilweise versteuert. Der Bezug von TG muss als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es wird dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer neu berücksichtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html

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Die Ausbildung zum Offizier dauert üblicherweise 3 Jahre.

Gem. §26 Soldatenlaufbahnverordnung können ausgebildete Offiziere frühestens nach 15 Jahren Oberst werden.

Damit ein Oberst General werden kann, muss er vorher Referatsleiter im BMVg gewesen sein. Dafür muss er wiederum mindestens eine Verwendung in der Besoldungsgruppe A16 und eine in B3 genossen haben. Gem. Personalentwicklungskonzept sollen diese Verwendungen mind. 2 Jahre dauern.

Theoretisch beträgt somit die reguläre Mindestdienstzeit eines Brigadegenerals 24 Jahre. Da Berufssoldaten (insbesondere Stabsoffiziere) fast immer auf eine freie Haushaltskarte warten müssen, damit sie befördert oder eingewiesen werden, sind Generale mit Anfang 50, also nach etwa 30 bis 35 Dienstjahren, die absolute Ausnahme!

Durch Heldentaten kann man die oben genannten Zeiten nicht verkürzen 😉

Sehr wohl können aber der Einstieg bei der Bw mit einem abgeschlossenen Studium, bestimmte zielgerichtete Verwendungen sowie eine hervorragende Persönlichkeit dazu beitragen, dass man nicht viel länger braucht, als die 24 Jahre, um General zu werden.

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Vollkommen normal

Wenn Du Dir selbst ein Bild machen möchtest, dann ist dieses Forum dafür am schlechtesten geeignet 😉

Mach ein Praktikum oder verpflichte Dich. In den ersten sechs Monaten kannst Du ohne Begründung und Konsequenzen wieder gehen. Du hast dadurch keinerlei Nachteile.

Einen schlechten Umgang mit Frauen kann ich nicht bestätigen. Im Gegenteil. Im Vergleich zu Soldaten werden Soldatinnen mit Samthandschuhen behandelt und kraft Gesetz bevorteilt.

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1. Nein. Falli ist Falli, Pionier ist Pionier usw. und daran ändert die Verwendung bei den EGB grundsätzlich erstmal nichts. Einzelne Soldaten eines Zuges oder einer Gruppe bekommen allerdings diese Zusatzbefähigungen.

2. Natürlich führen (i.d.R. junge) Offiziere Ihre Züge oder Kompanien auch im Kampf. Auch in der Verwendung als zB FAC, CAS oder in einem JFCT, als Chef einer Aufklärungskompanie, als Pioniererkunder oder auch einfach als Marschführer ("Convoi") können sie in Kampfhandlungen verwickelt werden.

3. Dasselbe was sie überall anders in der Bundeswehr machen: Führen, Ausbilden, Erziehen 😉

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Grundsätzlich sind die nicht abgesperrten befestigten Wege auf allen deutschen Truppen- und Standortübungsplätzen der Öffentlichkeit zugänglich, es sei denn, sie werden gerade von der Truppe genutzt! Das erkennt man zB an Absperrungen, an Soldaten aufm Gelände oder an der roten Beflaggung. Solltest Du also eine rote Flagge sehen, begibst Du Dich in Gefahr. Weisungen von Bundeswehrangehörigen ist Folge zu leisten. Es drohen Bußgelder (!!!). Es gilt immer Ausweispflicht.

Davon losgelöst werden unsere Übungsplätze in aller Regel zwischen 0900 und 1700 Uhr sowie erst abends bei Anbruch der Dunkelheit von der Truppe genutzt. Am Wochenende sowie in der Woche zwischen etwa 0200 und 0800 sowie 1800 - 2000 sind die Wege öffentlich oft nutzbar (ist von Platz zu platz unterschiedlich, kann aber bei der Kommandantur erfragt werden).

Näheres kannst Du im Falle Bergen auch hier in Erfahrung bringen 😉

https://www.stadt-bergen.de/das-rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/schiesswarnungen/

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Auf jeden Fall bewerben 😉

Und eingeladen wirst Du auch, zumal Du - meines Wissens nach - soetwas bei der online-Bewerbung überhaupt nicht angeben musst. Du musst nur rechtskräftige Verurteilungen und anhängige Verfahren, bzw. laufende Ermittlungen angeben.

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Sofern Du ein Studium an einer der beiden Bw-Unis anstrebst, ist der Abi-Schnitt zweitrangig. Entscheidend ist tatsächlich das Assessment. Zu diesem wirst Du eingeladen unabhängig von Deinem Schnitt - und auch wenn Du noch kein Abi hast (!), zB weil die Prüfung dieses Jahr noch bevorstehen.

Wenn Du allerdings ein Fach studieren möchtest, das nicht an einer der beiden Bw-Unis angeboten wird (zB Medizin), gilt der NC der entsprechenden Uni.

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Wenn Du die Möglichkeit hast zu studieren und eine Beziehung, wegen welcher Du nicht 500km weit weg sein willst, warum fragst Du nach dem FWD? Welche Vorteile erhoffst Du Dir aus dem Dienst?

Fakt ist, Du könntest auch bei der Bw studieren ;)

Fakt ist aber auch, dass man den FWD gut nutzen kann, um die Wartezeit auf einen Studienplatz (zB wegen NC) zu überbrücken. Der FWD und das FSJ werden nämlich auf die Wartezeit angerechnet - vorausgesetzt, man hat sich für einen Studiengang an einer Uni vor Dienstbeginn eingeschrieben.

Wenn Du aber einfach nur zwei Jahre rumdümpern und Geld machen willst, bevor Du das Studieren anfängst, solltest Du abwägen, was für Dich wichtiger ist:

schneller ins Berufsleben einsteigen, früher mehr Geld verdienen und eine Karriere starten oder
vor dem Studium etwas Geld auf die Seite legen.

Das musst Du selber entscheiden.

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Was ist bei einem Assessment schon normal? 😉

Es sind rein interne Vorgaben, dass ein ziviler Psychologe dabei ist. Ggf. ist der Prüfoffz sogar Psychologe gewesen.

Nein, es ist unüblich aber auch unschädlich 👍

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Das Wappen der Bundeswehr ist nicht das Balkenkreuz (Verwendung nach dem 1. WK und insbesondere in der Wehrmacht) sondern das Eiserne Kreuz.

Das Eiserne Kreuz steht als Symbol für Werte wie Freiheit und Gleichheit, sowie für Tugenden wie Ritterlichkeit, Tapferkeit, Einsatz für die Gemeinschaft, Kameradschaft, Bescheidenheit und Pflichtbewusstsein. Seit 1955 ist es das Symbol für die neu aufgestellten Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland – der Bundeswehr.

...

Die für das Wappen verwendete Farbkombination Schwarz und Weiß, weist auf den Bezug zu den preußischen Reformen hin. Diese stellen die Anfänge einer wechselvollen Entwicklung in der deutschen Geschichte dar, welche in die Innere Führung mündete.

Das Eiserne Kreuz in seiner blau-silbernen Form ersetzt das Eiserne Kreuz (in schwarz-weiß) als Hoheitszeichen nicht. Es repräsentiert als Teil des Logos lediglich die „neue“ Bundeswehr intern und in der Öffentlichkeit. Ansonsten haben die Farben jedoch keine besondere Bedeutung.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj2gqbs-JP1AhX7SvEDHWsUAj84ChAWegQIDxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.designtagebuch.de%2Fcd-manuals%2FBundesministerium-Verteidigung-CD_Manual_2014.pdf&usg=AOvVaw05YpDFpOE1EWAncwdWwii3

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Wie jeder kammandierende Offizier (also ab Einheitsführer/Kompanie- bzw. Staffelchef) verfügen auch Generale über das ihnen unterstellte Personal. Sie halten sich eigene Fahrer mindestens in einer Zweitfunktion. So hat bereits der KpChef seinen eigenen Fahrer, der in aller Regel ein Geschäftszimmer- oder Kompanietruppsoldat in Erstfunktion ist.

Offizielle Adjutanten sind tatsächlich erst ab einem Zweisternegeneral/-Admiral oder vergleichbaren Beamten usus. Allerdings halten sich auch diverse Oberste bereits eigene Lakeien. Viele Kammandierende halten sich eine Adjutantur (also mehrere Adjutanten). Die Adjutanten werden persönlich ausgewählt oder kommen mit Empfehlung. In aller Regel handelt es sich dabei um förderungswürdige Hauptleute und Generalsstabsoffiziere.

Die Adjutantur ist die linke und rechte Hand der bzw. des Kommandierenden. Sie sind Vertraute und sprechen in ihrem/seinem Namen, bereitet Treffen, Meetings und sonstige Veranstaltungen vor, holen Informationen ein, schreiben Berichte etc. pp. Sie sind allerdings weder sein Vorzimmer noch sein Fahrdienst (!), gehören aber zum Mitarbeiterstab. Neben der Adjutantur gehören zum Stab der Kamandantur noch Stabsoffiziere diverser Führungsgrundgebiete. Sie bereiten die eigentlichen Entscheidungsvorschläge vor.

Hinsichtlich des Fahrdienstes (der Fahrer ist immer Zivilist!) kann dieser gem. Bundesreisekostengesetz von jedem Bundesbediensteten in Anspruch genommen werden, der während der Fahrt andere dienstliche Tätigkeiten wahrnimmt.

oder kommen sie wie alle Anderen mit dem Privatwagen zur Arbeit und wieder nach hause?

So ist es. Sie kommen zufuß, mit dem Fahrrad oder dem Privatfahrzeug ins Büro. Eine Abholung zuhause findet nur bei dienstlichem Bedarf statt (zB wenn die Privatwohnung auf dem Weg des Fahrers zum Dienstort liegt).

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Die Frage scheint abstrus, ist aber zumindest nach polnischem Recht klar beantwortbar:

In Polen ist die Verwendung unanständiger Sprache in öffentlichen Räumen gesetzlich verboten (Art. 141 kodeks wykroczeń) und deren Anwendung mit 1.500 zł Ordnungsgeld belegt. Ein öffentliches inet-Forum fällt unter gewissen Umständen unter die Definition eines "öffentlichen Raums".

In Deutschland kann die Verwendung von "Kurwa" lediglich gegen foreninterne Regeln und damit gegen die AGB verstoßen. Illegal ist dies allerdings nicht.

Auf Discord gilt weder das eine noch das andere Recht. Gleichwohl ist es den Betreibern möglich, Dich einfach zu kicken, zB wenn Du eine vulgäre, anstößige oder andere Nutzer störende Sprache verwendenst (oder auch wenn ihnen Deine Nase einfach nicht passt).

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Nein, nicht befolgen

Nein, sollche Befehle (zB Angriffskrieg), bzw. im Falle von Polizisten "Weisungen", sollten nicht befolgt werden.

In Deutschland dürfen bestimmte Weisungen und Befehle sogar nicht befolgt werden. Darüber hinaus kann man die Ausführung bestimmter Befehle auch verweigern, wenn sie unter anderem mit dem eigenen Gewissen unvereinbar sind. In diesem Falle sollte der Staatsdiener allerdibgs die Konsequenzen daraus ziehen und seinen Dienst quittieren.

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Eines ist klar: Du bist Deutsche.

Allerdings hast Du die Möglichkeit, die polnische Staatsbürgerschaft zusätzlich auf Antrag zu erwerben.

Hätte Deine Oma die Geburt Deiner Mutter und Deine Mutter Deine Geburt jeweils in Polen gemeldet, wärst Du heute offiziell polnische Staatsbürgerin und könntest direkt um die Ausstellung eines poln. Passes ersuchen. So musst Du - sofern das in Deinem Interesse ist - zunächst die Feststellung der Volkszugehörigkeit beantragen. Hierfür müsstest Du aber noch weitere Voraussetzungen erfüllen.

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Nein.

Zivile Angehörige der Bundeswehr machen die ASA I und II (Allgemeine Soldatische Ausbildung I = GA) im Rahmen ihrer Einsatzvorbereitung. Als Azubi bist Du dafür aber erstmal überhaupt nicht vorgesehen 😉

Es ist zwar richtig, dass jeder, der jetzt den Beamtenstatus bei der Bw anstrebt, grds. die Bereitschaft erklären muss, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Allerdings muss man sich als Zivilist immer noch freiwillig für den Einsatz melden. Die ASA I absolviert man dann im Anschluss daran.

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Das wird schon seine Richtigkeit haben 😉 Es ist aber nicht auszuschließen, dass man das in Deinem Verband - auch wenn nicht vorschriftenkonform - anders handhabt.

Sofern Du truppendienstlich einem PzGrenBtl angehörst, bekommst Du auch als MatDispoFw das Grenni-Barett. Falls Du aber trpdstl einem Versorgungs- oder UnterstützungsBtl unterstehst und beim PzGrenBtl lediglich Deinen Dienst verrichtest, müsstest Du ein anderes Barett tragen. Die Litze bedeutet wiederum, welchem Verband bzw. welcher Truppengattung Du fachlich unterstehst und nicht zeingend, welche Tätigkeit Du ausübst. Als ausgebildeter MatDispoFw müsstest Du die grüne Litze tragen. In der Ausbildung könnte es aber sein, dass Du blau trägst.

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Zunächstmal, eine Hundestaffel gibt es bei der Bw nicht ;) Es gibt nur einzelne (Spezial-)diensthundeführer und eine Diensthundeschule der Bw in Ulmen. Um dort zu arbeiten, muss man nicht zwingend Soldat sein. Die Diensthundeführer sind in unterschiedlichen Verbänden der Bundeswehr eingegliedert.

So verfügen zB die Pioniere, (Marine-)Infanteristen und Feldjäger über Spezialdiensthunde (nicht alle Bataillone!). Ob der Objektschutz der Luftwaffe auch welche hat, weiß ich nicht.

Alle Diensthundeführer haben eines gemein:

Es handelt sich um dienst- und lebenserfahrere Berufssoldaten in der Laufbahn der Unteroffiziere mit Portepee (Feldwebel).

Um Diensthundeführer zu werden, muss man folglich zunächst Feldwebel und Berufssoldat sein. Dann sollte man über die entsprechenden Spezialausbildungen und Erfahrungen in der betreffenden Truppengattung verfügen. Schließlich ist der eigene Familienstand, die private Umgebung, die Restdienstzeit, der eigene Charakter und sonstige Eignung entscheidend, um überhaupt für so einen Dienstposten in Frage zu kommen.

Zuguterletzt sollte man zu den Besten gehören, denn diese Verwendung ist ein sogenanntes "Leckerlie" und wird nur verdienten Soldaten offeriert ;)

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Ja, Du bekommst von Beginn an den vollen Sold und zwar im Voraus (ausser im ersten Monat - hier kommt das Geld erst am 15.).

Als Schulterglatze (unverheiratet, ohne Kirchensteuer und mit LSK I): 2026,41€ netto

Nach drei Monaten - Gefreiter: ca. 2040,- netto

Nach 6 Monaten - Obergefreiter: 2060,30 € netto

Wenn Du in der Kaserne übernachtest, verringert sich der Sold nochmal im ca. 130,- netto.

Und, Du bezahlst von Beginn an eine Pflegeversicherung und eine Anwartschaft in der Priv.Krankenversicherung (ca. 30-50€ mtl.)

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1. Auswahlverfahren am Assessmentcenter für Führungskräfte der Bw bestehen und als Offiziersanwärter bei der Marine angenommen werden,

2. Das Studium sowie alle Lehrgänge bestehen,

Edit, da Frage von Kaleu zu Vollkapitän geändert wurde:

3. Nach frühestens etwa 6 Jahren stellt man einen Antrag auf Übernahme zum Berufssoldaten (aktuell werden etwa 17 % übernommen),

4. Keine goldenen Löffel klauen und schon ist man nach nur 10 Jahren Kaleu 👍

5. Nach etwa 13 Jahren wird an der Führungsakademie in Hamburg ein weiteres Mal die Spreu vom Weizen getrennt: entweder man gehört zum Spitzenpersonal und wird zum Generalstabssoldaten ausgebildet und in den Generalstab übernommen ("i.G."), oder man ist bloß gut und bleibt Stabsoffizier,

6. Wenn man sich nun alle zwei bis drei Jahre versetzen lässt und dauernd bestbeurteilt wird, durchläuft man Verwendungen, die einen für die Führungsaufgabe als Admiral vorbereiten.

7. Mit Ende 30, nach einigen Jahren als Fregattenkapitän und einer mind. 2 jährigen Verwendung in einer Bundesoberbehörde oder auf See muss man dann die ministerialschleife im BMVg durchlaufen (ca. 2 Jahre), um A16 (Kapitän zur See) und irgendwo Referatsleiter oder Kommandeur eines Seeverbandes zu werden.

8. Für die nicht-Generalstäbler ist hier in aller Regel Schluss (!),

8. Spätestens ab hier muss man sich einen Namen gemacht haben oder braucht Vitamin-B. Theoretisch stehen einem dann alle Türen offen.

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