...zur Antwort

Eine Ferndiagnose bei derart heiklen Fragen nur anhand eines Fotos halte ich für nicht zielführend - Sicherheit würde nur die Befragung (Einsendung eines Musters) eines ausgewiesenen Asbestexperten (Instituts) bringen.

...zur Antwort

Die Gesundheitsrisiken von Schimmel sind, abhängig von der "Art des Schimmels", sehr vielfältig und können bei entsprechendes "Anfälligkeit" verstärkt - natürlich auch abhängig von der Aufenthaltsdauer auch zu dauerhaften Gesundheitsschäden (z.B chronische Asthma...) führen.

Die Sporen des Schimmels können (!) in der ganzen Wohnung präsent sein und beschränken sich nicht auf die sichtbar schimmelbefallenen Stellen.

Es sollte daher unbedingt die Ursache des Schimmels schnellstmöglich beseitigt werden - ein bloßes "Beseitigen mit irgendwelchen - oft ebenso gesundheitsschädlichen - "Antischimmelmitteln" stellt keinerlei dauerhafte Sanierung dar.

...zur Antwort

Lobbyisten schaffen es immer wieder, durch "gekaufte" Gutachten "naive" Politiker zu überzeugen, die Interessen ihre Geldgeber zu vertreten und manchmal damit erhebliche Langzeit- Schäden anzurichten. Bedauerlicherweise sind eine Unzahl "gekaufter Wissenschaftler" immer wieder bereit, solche Gefälligkeits- Gutachten zu erstellen.

Gesetzesvorschläge für mehr Transparenz, Gesundheit und Umweltverträglichkeit (Beispiel Glyphosat) werden auf diese Weise erfolgreich über Jahre sabotiert! Dies führt zu oft jahrzehntelanger Schädigung der Gesundheit der Allgemeinheit und der Umwelt - einige Beispiele - aber auch zu späteren maßgeblichen Kosten für die Sanierung solcher Umweltschäden und Folgekosten für das Gesundheitswesen.

...zur Antwort

Angesichts der Bilder würde ich nicht nur von einem "kleinen Fleck" reden - es ist hier von einem nicht unbedenklichen Schimmelbefall auszugehen - hier vermutlich verursacht durch eine Wärmebrücke. Entscheidend dabei wäre vor allem, um welche Art von Schimmel es sich handelt - wie gesundheitsgefährdend der konkrete Befall ist.

Entfernen von Schimmel ohne Beseitigung der Ursache ist grundsätzlich nicht zielführend und stellt nur eine vorübergehende kosmetische Sanierung dar - der Schimmel kommt wieder - vor allem als Mieter können Sie vom Vermieter eine qualitative Schimmelsanierung einfordern.

Verhindert werden sollte auch der Einsatz toxischer Schimmelentferner, da diese zu zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen führen. Es reichen bereits die gesundheitlichen Risiken, die ein Schimmelbefall grundsätzlich ohnedies bereits darstellt.

Meist sind es bauliche Mängel, die vom Hauseigentümer (Vermieter) zu beseitigen sind, wie z.B. Wärmebrücken an den Außenwänden, verdeckte Leitungsschäden (oft nur Haarrisse), undichte Stellen in der Konstruktion (Balkon, Terrasse, Dach: Regenwassereintritt, undichte Fundamentisolierung (aufsteigende Feuchtigkeit).

...zur Antwort

Die Summe der möglichen "Geruchsverursacher" ist nicht abschätzbar - die Verursacher können vielfältig sein. je nach Art des Verursachers oft auch über lange Zeit wahrnehmbar!

  • Schadstoffe aus möglichen Recyclinganteilen oder Farben, Imprägnierungen,
  • BIozide aus belasteten See- Transportcontainern (diese Produkte kommen sehr oft aus Fernost)

ob diese Belastungen durch Waschen zu beseitigen wären, kann ohne einer entsprechenden Schadstoffprüfung (Kosten in diesem Fall in keiner Relation zum vermuteten Kaufpreis) grundsätzlich nicht beantwortet werden.

Sie sollten aber auf jedem Fall beim Verkäufer reklamieren!

...zur Antwort

Eine Verallgemeinerung ist hier unseriös - es gibt zwischenzeitlich sehr emissionsarme PVC (Polyvinylchlorid)- Böden, die unter anderem an Stelle der grundsätzlich bedenklichen "Phthalate" teilweise(!) unbedenkliche Alternativstoffe einfügen, um dennoch die Elastizität zu gewährleisten.

Nach wie vor sind aber auch noch Produkte am Markt mit Phthalaten, Flammschutzmitteln und oder anderen Stoffen, die als gesundheitlich bedenklich gelten.

Wirkliche Informationen dazu geben nur entsprechend umfassende und glaubwürdige Schadstoffprüfberichte, und nicht Herstelleraussagen, oder aussagearme Zertifikate, "Gütezeichen"!. Fordern Sie daher von Ihrem Händler entsprechende "Nachweise" - Hersteller die solche ("vollständigen") Prüfberichte nicht zur Verfügung stellen, haben in der Regel etwas zu verbergen.

Anhand eines Fotos ist eine gesundheitsbezogene Bewertung ebenso wie aus Prospektaussagen völlig unmöglich!

Sollte aber grundsätzlich einige Wochen nach der Verlegung noch ein unangenehmer "Geruch" wahrnehmbar sein ist auf jeden Fall Vorsicht geboten!

...zur Antwort

Die Ursachen für den Geruch können vielfältig sein -

  • relativ harmlose Lösungsmittel, die innerhalb weniger Tage "ausemittiert" sind,
  • gesundheitsrelevante oder zumindest sensibilisierende Stoffe die sich über längere Zeiträume "halten können" und für sensitive Verbraucher ein Risiko darstellen,
  • Schadstoffe, die ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen
  • Geruchsstoffe, die sich über längere Zeit "unzumutbar störend" entfalten und allein deshalb bereits einen Reklamationsgrund darstellen

Eine Beurteilung ist nur möglich, wenn mehr Informationen zur verwendeten Farbe vorliegen - Handlungsbedarf besteht im konkreten Fall sicher, nachdem bereits Unverträglichkeits- Symptome geschildert werden.

Grundsätzlich sollten bereits beim Kauf von Farben vom Händler entsprechende Unbedenklichkeitsnachweise gefordert werden; Herstelleraussagen wie "lösemittelfrei, allergikerverträglich..." sind dabei keine Entscheidungshilfe! Mehr Infos zu Risiken aus Farben und Lacken

...zur Antwort
Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

...zur Frage

Bezüglich Auskunftspflicht hat sich nichts geändert - Informationen zu den gestellten Fragen finden sich in den Kapiteln 5 und 6 sowie 8.2 und 8.3 der Publikation "Asbest in der Nachbarschaft- Asbest im Mietshaus"

Eine Mitteilungspflicht besteht, wenn dem Hausverkäufer die Belastung nachweisbar bekannt ist!

...zur Antwort
...zur Antwort

Parfums/ Duftstoffe enthalten in der Regel allesamt Stoffe, die für Allergiker individuell sehr sensibilisierend, oftmals völlig unverträglich wirken können. Eine Allgemeinaussagenaussage/ Benennung einzelner Produkte wäre daher völlig unseriös. Empfehlen kann ich lediglich, die Inhaltsstoffliste gründlich durchzulesen und die angegeben Stoffe dann auf ihr allergenes Potential zu überprüfen. Hilfestellung dabei könnten Kapitel 17,18 und 20 aus der Zusammenfassung "Duftstoffallergiker" bieten.

...zur Antwort
ja

Das Umweltbundesamt verweist schon seit Jahren auf die negativen Auswirkungen von Holzheizungen - es geht dabei nicht nur um Belästigungen der Nachbarn durch entsprechende "Rauchentwicklung" (bei modernen Heizungen minimiert) - auch die CO2 BIlanz ist keineswegs so positiv wie von vielen immer wieder kommuniziert wird! Siehe dazu "Holzheizungen - eine ökologische Alternative?"

...zur Antwort

Aus der Sicht der "Wohngesundheit" sehe ich "pauschal" keine Vorteile von Laminat - sondern einzig einen preislichen Vorteil. Vor allem die Oberflächen- Kunststoffbeschichtung kann (!) zahlreiche Schadstoffe enthalten....

Entsprechende Nachweise sollten allerdings bei allen Arten von Bodenbelägen gefordert werden - auch bei Parkettböden können (!) Verklebungen, Lacke, Wachse und Öle ebenfalls - je nach Hersteller und Produktionsweise - die Innenraumluft belasten. Positiv bewertet können diesbezüglich daher jeweils nur exakt benannte Produkte, niemals aber ganze Produktgruppen werden. Auch der "Pflegebedarf" der Böden unterscheidet sich von Produkt zu Produkt und kann weder bei Laminat, noch bei Parkett pauschal positiv - aber auch nicht pauschal negativ bewertet werden.

...zur Antwort

Das Überstreichen mit "Chemie" (oft sogar gesundheitsschädliche Produkte, da sie meist Biozide enthalten) beseitigt nicht die Ursache des Schimmels (baulicher Mangel, Wärmebrücke, Wasserschaden, Haarriss in alten Leitungen...) Der Schimmel wird immer wieder auftreten; erforderlich ist eine qualitative Sanierung der Ursache, für die einzig der Vermieter verantwortlich ist! Mehr Infos dazu

Angesichts der hohen gesundheitlichen Risiken durch Schimmel sollte hier unverzüglich gehandelt werden.

...zur Antwort

Die Frage ist nicht zu beantworten, wenn nicht bekannt ist, von welchen Anteilen - von welchem Konservierungsmittel (vermutlich "Isothiazolinone" ) oder möglicherweise ganz anderer kritischer Inhaltsstoffen der verwendeten (?) Farbe auszugehen ist.

Ein "Überstreichen" wird in der Regel kaum nützen (Schadstoffe emittieren durch diffusionsoffene Produkte wie z.B "andere" Wandfarben) und belasten - mit Verzögerung - dann erneut die Raumluft.

Sollte sich in den nächsten Wochen trotz intensivem Lüften an den Beschwerden nichts ändern, so wird die einzige Möglichkeit ein Entfernen von Tapete + Wandfarbe sein.

Da Sie offensichtlich zu den "besonders sensitiven" Verbrauchern zählen, sollten Sie künftig bei der Wahl von Bauprodukten besondere Vorsicht falten lassen und sich nicht von Werbeaussagen der Hersteller zu besonderer Schadstoffarmut ihrer Produkte oder meist aussagearme "Gütezeichen" beeinflussen lassen.

...zur Antwort

Auf jeden Fall sollte sofort reklamiert werden, "chemischer Geruch" lässt mit größter Wahrscheinlichkeit auf Schadstoffe schließen.

"Mit Beduftungs- Mitteln einsprühen?" Kein guter Rat!

Damit holen Sie sich vermutlich zusätzliche Schadstoffe an Ihren Schlafplatz - zumindest enthalten diese "Duftstoffe" nahezu immer Stoffe, die zusätzlich belasten und zumindest allergenisierend, sensibilisierend wirken können! (Kapitel 19.5 bis 19.8 "Duftstoffe")

Sie überdecken lediglich störende Gerüche, beseitigen aber damit keineswegs Schadstoffe.

Geben Sie sich nicht mit "Gütezeichen" des Herstellers zufrieden, falls Sie ihr Händler damit zufriedenstellen will. Fordern Sie auf jeden Fall umfassende Schadstoff Prüfberichte, falls Sie dem Händler noch zwei, drei Wochen bis zu einer Rücknahme Zeit geben wollen. (Meist vergeblicher Versuch völliger "Auslüftung")

...zur Antwort

Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten - es sollten tatsächlich verschiedene Angebote eingeholt werden und dabei ist vor allem auch auf die Auswirkungen auf die Raumluftqualität achten. Herstelleraussagen zu gesundheitlicher Unbedenklichkeit ihrer Produkte sind ebenso wie eine Vielzahl von Gütezeichen und Zertifikaten mit Vorsicht zu genießen. Vor allem Familien mit Kleinkindern sollten auf die Unbedenklichkeit des Bodenbelags besonders achten- Kleinkinder verbringen einen Großteil des Tages im Bodenbereich ("Krabbelalter") und atmen hier mit dem Hausstaub auch den Abrieb der Bodenbeläge mit ein. In nahezu allen Produktgruppen gibt es hier jeweils bessere aber auch "bedenkliche" Produkte mit teilweise sehr kritischen Schadstoffen, meist verweigern die Hersteller aus gutem Grund entsprechende "Schadstoffprüfberichte" und schmücken sich lieber mit irgendwelchen Logos, teils ihrer "eigenen" Industrieverbände (Möbel, Klebstoffe, Teppichböden...). Der kritische Verbraucher sollte daher nicht nur den Preis als Entscheidungskriterium sehen, sondern auch(!) entsprechende glaubwürdige (!) Unbedenklichkeitsnachweise einfordern.

...zur Antwort

Unterschiedlich in der Dosierung, enthalten nahezu alle Kosmetikartikel Stoffe, die teilweise allgemein, teilweise aber auch je nach persönlicher Sensitivität nur individuell zu Reizungen, Befindlichkeitsstörungen führen können - teilweise sogar mit bekannt allergisierendem Potential.

Um hier eine Beurteilung vorzunehmen, müsste man zumindest alle Inhaltsstoffe, optimal mit deren "Konzentration" kennen, um eine seriöse allgemeine Verträglichkeitsaussage zu machen. "Sodium benzoate" beispielsweise können (!) Haut und Augenreizungen bewirken. Siehe dazu Kapitel 20.1.125 "Beurteilung Beduftungs- und Kosmetikprodukte."

Bei Einnahme solcher Produkte können aber auch Stoffe. die keine offizielle Gefahrstoffeinordnung (GHS- Bezeichnung) besitzen, individuell zu Beschwerden führen.

Sollten diese noch länger anhalten, empfehle ich auf jeden Fall einen Arzt aufzusuchen.

...zur Antwort
Wie lange kann ein übereifrig gestrichener Raum (25 Liter auf 7 m²) nach Farbe stinken und wie werde ich den Gestank los?

Hallo Leute,

um die Frage im Titel zu verstehen:

Ich bin kein Maler und/oder Lackierer und habe vorab noch nie einen Raum gestrichen. Mein Arbeitszimmer in meiner neuen Wohnung sollte der erste sein. Auch ein guter Raum zum Ausprobieren.

Gesagt, getan. Mein Arbeitszimmer war (und ist) mit einer Raufasertapete tapeziert und von meinem Vormieter babyblau angestrichen worden. Mochte ich nicht. Es sollte weiß werden. So entschloss ich mich vor 5 (!) Jahren, diesen Raum einfach mit weißer Wandfarbe überzustreichen und kaufe mir einen großen Eimer Farbe (10 Liter).

Nun begann ich zu streichen und die alte Farbe kam wieder durch. Obwohl diese Farbe doch nur mit einem Mal streichen alles abdecken sollte... Tja. Dumm wie ich war, habe ich nicht gewartet bis der erste Anstrich trocken war und dann nochmal gestrichen sondern direkt immer und immer wieder übergestrichen. Der erste Eimer wurde leer, der zweite Eimer wurde leer und selbst der dritte Eimer wurde zur Hälfte leer.

Kurzum gesagt, mit meinen höchst qualitativen Fähigkeiten habe ich es vor 5 Jahren geschafft, einen 7 m² großen Raum mit 25 Litern Farbe zu streichen. Ok, samt Decke. ;-) Ihr dürft jetzt lachen - ich lache ja mittlerweile selbst drüber. Aber hey, immerhin sind die Wände jetzt wirklich weiß! ;-)

Was aber absolut nicht zum Lachen ist, ist, dass der Gestank nach Farbe immer noch da ist - nach 5 Jahren! Und zwar immer dann, wenn der Raum geschlossen ist. Normalerweise ist die Tür zu meinem Arbeitszimmer auf, dann ist alles überhaupt kein Problem. Kein Geruch, kein gar nichts. Schließe ich die Tür aber, dauert es nicht lange und es riecht/stinkt richtig nach der Farbe. Als wenn sie immer noch trocknen würde, dabei sind die Wände natürlich staubtrocken - vor allem nach 5 Jahren um es nochmal zu betonen. Egal ob niedrige oder hohe Luftfeuchtigkeit, wobei es bei hoher Luftfeuchtigkeit gefühlt noch mehr stinkt.

Habt ihr Profis eine Idee, wie ich diesen Gestank loswerde? Die Raufasertapete sieht noch aus wie eine Raufasertapte, also die "Punkte" sind noch gut sichtbar. Hilft wirklich nur die ganze Tapete runter? Und ist dieser Gestank eigentlich gesundheitsschädlich? Leichte Kopfschmerzen verursacht er immerhin.

Ich danke euch schon jetzt für eure hilfreichen, konstruktiven und qualitativen Antworten! :-)

...zur Frage

Eine Aussage zur Gesundheitsgefährdung ohne Kenntnis der Farbe ist absolut unseriös- nur bei Kenntnis des Produktes können mögliche Emissionen auch gesundheitlich bewertet werden! Je nach Produktgruppe können die unterschiedlichsten Schadstoffe. (Weichmacher, Isothiazolinone, Formaldehyd, Benzol, PFAS...) enthalten sein. Möglich aber- wie bereits von heurekaforyou beschrieben- sind auch Reaktionen mit der Tapete+ Kleister, Schimmelbildung unter der Farbe durch Feuchtigkeit, Bakterien...

Die andauernde Geruchsbelastung ist durchaus möglich, wenn die Farbe so dick aufgetragen wurde, dass es zu keiner vollständigen inneren Aushärtung/Abreaktion gekommen ist, abhängig von der "Art" der Wandfarbe - Dispersion, Latex, Mineralische Farbe...)

Entscheidend ist aber auch, ob der Geruch auch von Besuchern wahrgenommen wird - und ob er mit (welchen) gesundheitlichen Befindlichkeiten verbunden ist (Reizung der Schleimhäute, Kopfschmerzen...).

Wenn dies der Fall ist, sollte unbedingt ehestmöglich "saniert" werden - in diesem Fall bleibt nichts übrig, als die Farbe (natürlich mit Atemschutz, staubauffangenden Schleifgeräten) zu entfernen und eine neue - möglichst schadstoffarme - (die meisten sogenannten "Gütezeichen" sind hier keine unbedingte Garantie) Wandfarbe entsprechend den Anleitungen im technischen Merkblatt aufzutragen.

...zur Antwort

Heizen mit Holz galt korrekterweise viele Jahre und gilt nach wie vor als "nachhaltiges Heizen" - solange Holz, vor allem Restholz aus heimischer, nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet wird/ wurde.

Inzwischen werden aber in Rumänien, Bulgarien, aber auch in anderen Kontinenten dank der extrem gestiegenen Nachfrage Wälder für unsere heimische Pellets Produktion abgeholzt, selbst über Importe aus Namibia wird seit längerem diskutiert.- geplante Einschränkungen richten sich somit eigentlich gegen "Großindustrielle Pläne" der globalen Holznutzung für Verbrennungszwecke.

auf der Strecke bleibt aber- wie in vielen Fällen

der Verbraucher, der im Vertrauen auf Nachhaltigkeitsargumente und entsprechende Förderzusagen seine Heizung auf Holz oder Pellets umgestellt hat, und nun - auch bei optimaler Filtertechnik (viel zitiertes Argument der Feinstaubbelastung) als CO2 Sünder hingestellt wird.

Richtig ist auch die Argumentation "Holz ist kostbar" - eine Nutzung für Bauholz und Möbel garantiert, dass das CO2 über viele Jahre gebunden bleibt, und in der Zwischenzeit neue Bäume erneut CO2 binden.

...zur Antwort