Sollte der Geruch längere Zeit anhalten, ist dies natürlich ein Reklamationsgrund - der Hersteller (bzw. Ihr Händler) muss die Ware zurücknehmen. Dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile! (Störender Geruch ist ein reklamationsfähiger "Mangel")
Gerüche sind ein Indikator von Emissionen, die durchaus auch massiv gesundheitsgefährdend sein können und mit Wischen oder Auslüften nur selten zu beseitigen sind.
Bedauerlicherweise garantieren aber auch die bereits genannten, aber auch die meisten anderen Gütezeichen keineswegs gesundheitliche Unbedenklichkeit, geprüft wird in der Regel nur auf Formaldehyd und VOCs- alle anderen möglichen Schadstoffe (Weichmacher, Flammschutzmittel, Biozide u.v.a.) werden bei nahezu allen "Gütezeichen und Zertifikaten" überhaupt nicht berücksichtigt - es reichen hiermeist "Erklärungen der Hersteller". Vergeben werden diese "Gütezeichen" vielfach von Verbänden der Hersteller selbst oder von "industrienahen" Instituten.
Sollten Sie wider Erwarten vom Händler bzw. Hersteller wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte erhalten, so erstelle ich gerne dazu (natürlich kostenlos) eine "verträglichkeitsbezogene" Stellungnahme.
Vor allem "Sensitiven kann ich nur abraten, Methoden wie "Ozonbehandlungen" durchzuführen - diese können durchaus für zusätzliche Belastungen sorgen.
Für eine Klärung der Mängelrüge ist ausschließlich Ihr Händler verantwortlich!