Auf den Strafantrag des Beleidigten (§77 I StGB) bin ich ja mal gespannt 😂😂

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Bitte geh mit ihr zum Tierarzt auch wenns was kostet. Sie hat vermutlich Schmerzen durch die Entzündung und das kann auch so ganz böse ausgehen.

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Ich bin ja ungern die Spassbremse, aber:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html

Das kann schon mal blöd ausgehen. Auch wenn ich es hier nicht glaube, aber Ermittlungen kann es durchaus geben. Ich als Kommandant würde das auf jeden Fall unterbinden in dem ich den Jugendwart abberufen würde.

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Nach dieser Zeit ist das sicherlich problematisch. Wenn es aktuell wäre könntest du im Rahmen einer Klage durchaus Akteneinsicht bekommen. Darum geht's aber nicht denke ich.

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Immer dann wenn ich sie brauche geht sie noch und das ist gar nicht so selten.

Vielleicht nur ein technisches Problem

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Ein Heiratsantrag hat kein Verfallsdatum. Es handelt sich hier nicht um eine Willenserklärung im Sinne der §§ 145, 147 BGB sondern um ein Verlöbnis gem. §1297 ff. BGB. Es muss nur der Wille beider Parteien da sein die Ehe einzugehen

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Wenn Du krankenversichert bist (wovon ich jetzt mal ausgehe), übernimmt das die Krankenkasse.

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