Der Hauptarbeitgeber muss auf das Nebengewerbe keine Rücksicht nehmen.
Ggf muss es mit umziehen. Aber vielleicht hat der Chef Verständnis und berücksichtigt den Wunsch, vor Ort bleiben zu können, wenn man höflich frägt und ein gutes Verhältnis hat.
Aber davon unabhängig: mit "Garage gemietet" aber als Lager /f.Maschinen genutzt, ist illegal! Garagen müssen ihrem Zweck entsprechend genutzt werden und sind dementsprechend auch nicht als Lager/Wohnraum versichert. Gerät z.B. eine gelagerte Chemikalie in Brand, kann schnell größerer Schaden entstehen, den dann der Garagennutzer selbst zu regulieren hat.