Ein befreundeter Ire (Muttersprache Englisch) spricht das "th" wie ein "t" aus, bloss nicht hart wie in "Tisch", sondern weich, wie in "ist". Er meint, dass nur Leute, die VERSUCHEN, wie US-Amerikaner zu sprechen, dies so aussprechen, wie man es oft hört, mit diesem Gemisch aus s, z und ein klein wenig f. Hör Dir mal an, wie Engländer, US-Americaner, Schotten, Australier und so weiter die diversen Wörter mit "th" (am Anfang, am Ende und mittendrin im Wort) aussprechen. Auf Youtube in Vlogs oder in Serien. Und finde so "Deine" Aussprache-Art.

Ich höre und singe immer ein hartes "d" beim Lied "Blowing in the Wind" (falls das der Titel ist ...)

"The answer, my friend, is blowing in the wind ..."

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Bei Family Guy und American Dad (die natürlich bei Weitem nicht jedermanns Geschmack entsprechen, meiner Meinung nach zu viele Grenzen überschreiten und absolut nicht jugendfrei sind) sprechen die Sychronsprecher deutlicher als bei den Simpsons. Bei Cartoons allgemein sprechen die Synchronsprecher deutlicher als es Schauspieler in "realen" Serien tun (sofern die Figuren nicht speziell "witzig" klingen sollen).

Es gibt auch spezielle "Sprachlernserien" (oder zumindest eine), die NICHT von Erklärungen zur Grammatik und so weiter unterbrochen werden.

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- Selbstpflegedefizite und -ressourcen. (Erstere ausgleichen mit so viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich, Letztere nutzen.)

- Biographie?

- Erhalt (ev. auch Wiedererlangen) der Selbständigkeit in einzelnen Punkten.

- AKTUELLE Schwerpunkte: Was ist im Moment bei diesem Patienten wichtig?

Wie lautet die Aufgabe genau?

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Da Sperma - wie Blut - eiweissbasiert ist, könnte ich mir vorstellen, dass man es (vor allem, wenn es frisch ist) mit KALTEM Wasser und ohne oder WENIG Seife auswaschen kann. 

Einfach für den Fall, dass es mal doch auf die Kleidung gerät. (Als Ausrede könntest Du hier einen Blutfleck von leichtem Nasenbluten anstatt Sperma verwenden.)

Hat Dich Deine Mutter wegen dem dreckigen Shirt oder der Art, wie der Fleck entstanden ist, angeschrien?

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Bin Schweizerin und habe vor Jahren einen CAE-Vorbereitungskurs gemacht, nicht jedoch die Prüfung abgelegt. 

Frag nach, falls Du eine konkrete Frage hast.

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Hallo

Die Grösse ist auch abhängig von Deinem Gewicht und (ein bisschen auch) davon, wie beweglich der Träger ist.

Falls es sich um (eher leichte?) Urininkontinenz handelt, wären vielleicht Urinalkondome bzw. Kondomurinale eine Option und falls es sich um Stuhlinkontinenz handelt, je nachdem Anal-Tampons.

Es gibt nicht nur "Windeln" (bei Erwachsenen eher "geschlossene Einlagen" genannt), sondern auch offene Einlagen, die je nach Grösse und Aufnahmekapazität viel eher an Damenbinden als an Kinderwindeln erinnern.

Und es gibt auch saugfähige "Pants".

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Ich würde an Deiner Stelle zuerst ein paar Online-Einstufungstests machen. Je umfachreichere, desto besser. (Je nach Test und inhaltlichen Schwerpunkten kommen bei mir jeweils unterschiedliche Ergebnisse raus, welche jedoch nur unbedeutend von einander abweichen.)

Danach würde ich - falls Dir das möglich ist - einen offizielleren Einstufungstest z. B. bei einem Englischkurs-Anbieter machen. (Könnte gratis sein.)

Und je nachdem, wie offiziell der Nachweis, den Du erbringen musst, sein muss, würde ich an Deiner Stelle ein Cambridge-Examen ablegen. Entweder mit Vorbereitungskurs oder ohne. Zumindest autodidaktisch vorbereiten würde ich mich auf das Examen. (Dieses kostet ja auch, in der Schweiz z. B. ca. Fr. 380.-.) Die Examina finden nur mehrmals pro Jahr an den einzelnen Prüfungsstandorten statt.

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Lusttropfen können grundsätzlich Spermien enthalten. Was daran das Urinieren geändert haben soll, verstehe ich nicht.

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Mach den Bericht. Auch wenn Du vielleicht schon Ärger hast wegen den Mails: Der wird sehr wahrscheinlich noch grösser, wenn Du den Bericht nicht machst. Bestimmt jedoch nicht kleiner. Es sei denn, Du brichst zusätzlich auch noch von heute auf morgen die Ausbildung ab. Und dann hast Du ein noch viel grösseres Problem. Du kannst diesen Bericht schreiben, Du musst diesen Bericht schreiben und auf irgendeine Art willst Du sogar den Bericht schreiben. Nicht wegen des Berichts an sich, sondern weil Du weisst, dass Du Dir mit dem Schreiben des Berichts Ärger ersparst. Das muss heute einfach als Motivation ausreichen. Schreib den Bericht. Schreib den Bericht. Schreib den Bericht. Schreibt den Bericht. Schreib den Bericht. Mehr als das kann ich aus der Ferne auch nicht machen, um Dir zu helfen. Einige Aussagen aus Deiner Frage kannst du auch für den Bericht verwenden. Der Bericht muss ja auch nicht zwangsläufig gut sein. Zumindest wenn du die Wahl hast zwischen einem nicht so guten Bericht und keinen Bericht, den du abgeben kannst, ist doch ein nicht so guter Bericht immerhin etwas. Ich denke, du weisst auch, dass das Anfangen mit dieser Arbeit das Mühsamste an der ganzen Arbeit sein wird. Dies ist mein schriftlicher und virtueller A*rschtritt. Mein Geschenk an dich. Bitteschön, dankeschön.

Ich gebe dir gerne auch noch Tipps für den Inhalt.

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Ist Dein Freund auch Dein Vorgesetzter in einer Ausbildung, einem Nebenjob oder so? 

Und lies mal das unten hinkopierte. (Wikipedia Schutzalter)

Der Text ist sehr schwierig zu verstehen, vor allem für jemanden in Deinem Alter. Frag also ruhig nach.

Allgemeines

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Ein einheitliches Schutzalter für sexuelle Handlungen existiert in Deutschland nicht. Vielmehr gelten je nach Tatbestand unterschiedliche Altersgrenzen; eine Besonderheit des Sexualstrafrechts ist es darüber hinaus, auch die Abgrenzung der im Einzelnen verbotenen Handlungen über die Generalklausel des § 184g StGB je nach Tatbestand unterschiedlich vorzunehmen. Die unterschiedlichen Schutzaltersstufen sind auch Teil der allgemeinen Altersstufen im deutschen Recht.

Schutzalter 14 Jahre

Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.

Schutzalter 16 Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[3]

Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[4] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den beiden Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182.[4] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[5] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[4]

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

Schutzalter 18 JahreBearbeiten
Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[6] Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.
Der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 4 StGB ist strafbar.

Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

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Wegen dem Hochheben bin ich mir absolut sicher. (Bin definitiv schwächer als diese Frau und habe eine etwa 58 Kilo schwere Person kurz IN DEN ARMEN gehalten vor ein paar Monaten.) Huckepack eine 70 Kilo-Person zu TRAGEN traue ich mir definitiv zu. Bin immer wieder erstaunt, wenn in Filmen Frauen einen vielleicht 75 bis 80 Kilo schweren Mann nicht mal vom Fleck bewegen können (sollen). 

Dass sie stärker ist, denke ich auch. Einfach weil der Mann in Deinem Beispiel "untertrainiert" ist.

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Ach ja, auch hierzu kann ich Dir eine Antwort geben: Bei mir besteht seit ich 9 Jahre alt bin kein Kontakt zum Vater, von dem meine Mutter damals schon 6 Jahre lang getrennt und später geschieden war. Zum Kontaktabbruch kam es durch nichts Schwerwiegendes. Mein Vater hatte eigentlich gar nichts falsch gemacht. Ich ging in dem Alter einfach nicht besonders gerne zu ihm. Von Seiten meiner Mutter wurde da leider weder vermittelt noch der Kontakt gefördert. Ich habe quasi indirekt als Neunjährige "selbständig" (haha) "entschieden" keinen Kontakt mit meinem Vater mehr zu haben. Ich bin ihn einfach nicht mehr besuchen gegangen. Es gab (meines Wissens) keine Nachfragen meines Vaters und ganz bestimmt keine Nachfragen seitens meiner Mutter. Ich habe niemals den Entscheid getroffen, meinen Vater nie mehr wieder zu sehen. Ich habe eine Zeitlang immer wieder mal mich nicht DAFÜR entschieden, ihn zu treffen. Und irgendwann war das Thema erledigt. Ich finde, da ist etwas TOTAL Seltsames abgelaufen und bin der Meinung, dass meine Mutter (unter anderem auch) in der Hinsicht "Blut an den Fingern" hat.

Als ich fast 16 war ist mein Vater dann mit seiner neuen Frau Eltern geworden und daraufhin noch zwei weitere Male. Ich kenne sein Frau bis heute nicht. Wieso sollte ich die Kinder kennen? Was ich damit meine, ist dass ich nicht wüsste, unter welchen Umständen ich diese Kinder hätte kennenlernen "können/sollen". Ich finde die Situation seltsam aber irgendwie "ist es einfach so". Eine Normalität, die ich nur so nenne, weil ich die Alternative dazu nicht kenne.

Ich denke daher, dass Du Dich objektiv bzw. von zu weit weg betrachtet durchaus unverständlich verhältst. Aber aus der Nähe betrachtet dann dich irgendwie normal und logisch. 

Aber ich weiss natürlich nicht, weshalb kein Kontakt zu Deinem Vater besteht.

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4 Wochen sind ja nun nicht mehr allzu viel Zeit. :)

Ich persönlich bin ein ganz grosser Fan von diesem Lehrmittel(chen):

Vom Reclam-Verlag

"Discussing in English

Englisch-deutsche Diskussionswendungungen mit Anwendungbeispielen

Reclam Fremdsprachentexte"

Das oben steht alles auf dem Titel. 

Tolles Nachschlage- und Vokabularlernwerk.

Einfach sehr gut geeignet, um zu lernen, sich flüssig auszudrücken. (Aufsätze, Erörterungen, Interpretationen, Erzählungen, Tagebucheinträge etc. bzw. Alltagsgespräche.)

Idiome, Floskeln, (Rede)wendungen etc. sind drin. Auch alltägliche und solche, die man für spezifische Themengebiete braucht.

Das Buch kostet übrigens nicht viel und es ist sehr kompakt.

Ich würde Dir raten, Dir "auf Deutsch zu überlegen", was Du zu den einzelnen Themen zu sagen hast und dann die entsprechenden Formulierungen und themenspezifischen Begriffe nachzuschlagen. Bei Letzterem könnte Dir das Lehrmittel "Thematischer Grund- und Aufbauwortschatz Englisch" von Gernot Häublein und Recs Jenkins aus dem Klett-Verlag von Nutzen sein. 

Um die Aussprache kümmerst Du Dich in der kurzen Zeit vielleicht am besten, indem Du mit den Phonetik-Angaben in Wörterbüchern arbeitest. Oder - und das wäre wohl sehr Zeitaufwändig - Du könntest die Wörter in einem Online-Wörterbuch nachschlagen, wo Du Dir auf Knopfdruck das Wort als korrekt ausgesprochen anhören kannst. Dies könnte zumindest in Bezug auf die wichtigsten Begriffe eine gute Idee sein.

Schau zu, dass Du die Grammatik in Bezug auf Satzstellung und Zeitformen (und alles andere beim Mündlichen Wichtige) richtig beherrscht.

Bestimmte fachspezifische Ausdrücke und Formulierungen könntest Du beim Lesen von Texten zu dem Thema (z. B. Wikipedia-Artikel) und beim Schauen von Videos (z. B. auf Youtube) zu de m Thema, aufschnappen.

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