Also bei der Bundespolizei mittlerer Dienst nicht. Siehe hier

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/einstellungsvoraussetzungen

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Es wir d der Tatvorwurf gemacht, also was du wann und wo gemacht hast.

Dann die Belehrung, also du hast die Möglichkeit dich zu Sache schriftlich zu äußern, du kannst vorher ein Anwalt konsultieren usw...

Wenn du zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wirst, werden deine Eltern benachrichtigt (sie haben ein Anwesenheitsrecht). Fängst du diesen Brief ab, begehst du wieder eine Straftat (§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnis)

Weiterhin musst du aber zu diese Vernehmung nicht gehen. Unter den begefügten Link kannst du selbst nachlesen http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/vernehmung.html

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Ich würde mich mal erkundigen bei der Polzei oder dem TÜV ob diese Blinker in Deutschland erlaubt sind. Fragen kostet nichts. Meine Meinung, die Nachfrage kann man bestimmt auch per Email stellen.

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  • 1. Frage in der japanischen Botschaft (Konsulat) nach, was du benötigst umd ob du den Hund überhaupt mitnehmen darfst. Nicht alle Länder erlauben die Mitnahme von Haustieren nicht.
  • 2. Begebe dich 1/2 jahr vor der Auswanderung zu einem Amtstierarzt und lasse dir Bescheinigen, dass das Tier alle Impfungen hat und Gesund ist.

Womit du immer rechnen musst, ist das der Hund für eine gewisse Zeit in Quarantäre muss, Aber näheres kann dir bestimmt die japanische Botschaft sagen.

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Wenn du in Berlin wohnst hast du eine Chance. Und zwar bei der Passstelle in der Friedrichstr. 219, 10969 Berlin. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Pass- und Ausweiswesen. Ansonsten kenne keine Möglichkeit

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Den Pass verlängerst / beantragst du bei deiner Botschaft/Konsulat.

Den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Beachte, bekommst du ein neuen Pass, musst du zu deiner Ausländerbehörde und das mitteilen, dass du ein neuen Pass hast. Der Aufenthaltstitel (auch in Kartenform) ist immer auf den jeweiligen Pass ausgestellt. 

Besitz du nun ein neuen Pass und hast noch den alten Aufenthaltstitel kann es sein, das du leichte Probleme bekommen kannst.

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Man kann am Flughafen ein Praktikum machen, mein Sohn hat es damals auch gemacht (Boarding/CheckIn Personal).

 Du musst aber bei den am Flughafen ansässigen Firmen nachfragen (Air Berlin, Lufthansa, Wisag, AirLink und wie sie alle heißen). Die können dann genau Auskünfte geben, was du benötigst.

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Das ganze fällt unter häusliche Gewalt. Also Körperverletzung liegt hier auf alle Fälle vor und das mehrfach.

Ablauf: entweder sofort oder beim nächsten Fall > Polizei hingehen oder rufen und denn Fall schildern. 

Dein Vater würde dann ein Rückkehrverbot (meist 10 Tage) bekommen, sodass ihr Zeit habt rechtliche Sachen zu regeln (Annährungsverbot usw.). Die Polizei hat auch Adressen, wo ihr Hilfe bekommt. Ansonsten kann euch bestimmt das Internet weiterhelfen.

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Laut letzten Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht automatisch.

Wird ACAB z.B. bei einer Demo im Hintergrund als Schild gezeigt und damit die gesamte eingesetzte Polizei angesprochen, ist es nicht mehr strafbar.

Wird doch eine kleine Gruppe der Polizei direkt angesprochen, ist es eine Beleidigung.

Siehe dazu 

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Urteil-ACAB-ist-nicht-automatisch-Polizisten-Beleidigung-id38230907.html

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Fluggastkontrolle (meist große Sicherheitsfirmen und Bundespolizei direkt) in Berlin TXL ist es Securitas

Check In Personal (AirLink u.ä)

Personal auf dem Vorfeld am Flugzeug (Reinigungspersonal, Rampagent usw.) 

Verkäufer (mehrere Verkaufseinrichtungen im Flughafen)

Immer bedenken, bei den Personal was direkt oder inderekt mit dem Flugbetrieb zu tun hat, sind es meistens große Firmen, die am Flughafen ansässig sind. 

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