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Ich bin nicht religiös. Ich toleriere Religion solange der Wahn nicht in Kindeswohlgefährdung endet (Strafen, Ablehnung, Ausgrenzung).

Selbstverständlich aber vermittle ich meinen Kindern meine Werte, und es hätte mich enttäuscht, wenn sie später vollkommen davon abgewichen wären.

Da meine Kinder aber inzwischen erwachsen sind, kann ich sagen, ich war erfolgreich.

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Diese spezielle Schule hat deine Aufnahme seinerzeit nur akzeptiert unter der Voraussetzung, dass du von einer Schulbegleitung unterstützt wirst. Ohne diese Schulbegleitung ist somit ein Besuch dieser Schule für dich nicht möglich.

Das Jugendamt wird eine entsprechende Lösung finden (neue Begleitung, andere Beschulung).

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Ich seh das nicht so relaxed wie die anderen hier...Mir ist das dieses Jahr passiert (und der Kuchen, den ich gebacken hab, war nicht zu übersehen!) und ich war (und bin es immer noch) unheimlich enttäuscht.

Mich verletzt eine solche Gedankenlosigkeit des Partners und ich sehe darin eine fehlende Wertschätzung.

Ich habe daraus gelernt und mir für nächstes Jahr um meinen Geburtstag rum ein Wellnesswochenende auf Norderney gebucht. Einzelzimmer.

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Bei meinen Eltern seh ich solche Bezeichnungen locker und geh nicht drauf ein. Meine "Jungs" spreche ich ja auch mit "Jungs" an, und die sind auch mehr Erwachsene als Kinder inzwischen.

Mein Partner würde mich nur ein einziges Mal so ansprechen. "Mädchen" für eine erwachsene Frau ist absolut herablassend und hat in einer gleichwertigen Beziehung nichts verloren.

Ebenso würde ich mich von keinem anderen so ansprechen lassen, weder von Kollegen, Vorgesetzen, Kunden, wem auch immer.

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Monarchien, in denen der Monarch gleichzeitig auch Alleinherrscher ist, sogenannte Absolutismen, gibt es meines Wissens nach nur noch in Saudi-Arabien und im Vatikanstaat. Da wäre in beiden Fällen wohl ausgeschlossen, dass ein Kind zum Herrscher wird.

Ansonsten bekommt der minderjährige König, wie jeder andere auch, einen gesetzlichen Vertreter.

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In den Wohngruppen, die ich kenne (nicht als Mitbewohner) dient das gemeinsame Abendessen dem Austausch untereinander, mit den Erziehern und Erzieherinnen und es hat auch reihum jeder mal "Küchendienst".

Schätze mal, das ist unabhängig vom Alter der Jugendlichen, solange diese unter 18 sind.

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Ist er gechipt?

Ich würde versuchen, ihn mit Futter zu locken, ansonsten Nachbarn bitten, ebenfalls die Augen offen zu halten und in ihre Keller zu schauen, Aushänge machen und Posts in entsprechenden Gruppen (Facebook).

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Das ist das berühmte "es kommt drauf an".

Kinder haben ebenso wie Erwachsene ein Recht auf Privatsphäre. Das Briefgeheimnis gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Aber: Eltern haben auch einen Erziehungsauftrag. Dieser beinhaltet auch den Schutz des Kindes.

Wenn Eltern also ernsten Verdacht haben, das Kind könnte sich in Gefahr befinden, in kriminelle Machenschaften verwickelt sein oder ähnliches, dann dürfen sie auch Briefe kontrollieren ebenso wie das Handy.

Ich persönlich würde mir wünschen, es wäre nie nötig, aber bei einem meiner Kinder musste ich auch zu diesem Mittel greifen.

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Gurken und Tomaten, beides kommt aus Holland.

Das nennt sich Neutrum singular und wird dann verwendet, wenn man stattdessen auch "alles" sagen kann.

Ansonsten wird "beide" bzw. "beiden" verwendet.

Wenn es statt eines Artikel verwendet wird, dann nimmt man "beide" :

Thomas und Franz, beide kommen aus Köln.

(man könnte hier ja auch sagen: Thomas und Franz, die kommen aus Köln.)

Wenn es mit einem Artikel verwendet wird, dann nimmt man "beiden":

Thomas und Franz, die beiden kommen aus Köln.

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Eine "Bedeutungsübertragung" ist nach meinem Verständnis etwas vollkommen anderes.

So ist zB eine Bedeutungsübertragung im literarischen Sinne ein Ausdruck wie "am Fuß des Berges", denn hier bekommt der Begriff "Fuß" eine andere Bedeutung.

Festnehmen hingegen ist ein "Partizip", also die Vereinigung von Verb (hier: "nehmen") und Adjektiv (hier: "fest").

Ein Partizip wird konjugiert und dann nicht zwangsläufig zusammengeschrieben.

Die Polizei wird den Einbrecher festnehmen. (Futur).

Die Polizei nimmt den Einbrecher fest. (Präsenz).

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Ich persönlich fände es auch schöner, wenn das Jugendzimmer aufgeräumt und sauber wäre, so habe ich es auch kundgetan. Ich meine auch, an einem aufgeräumten Schreibtisch lässt sich besser arbeiten.

Mein 17-jähriger ist scheinbar anderer Meinung und da hat er ja auch ein Recht drauf.

ABER: ich habe entdeckt, dass das Zimmer eine Türe hat. Die mach ich jetzt einfach zu und schon juckt mich der Zustand nicht mehr.

Ich möchte nur nicht, dass irgendwann Ungeziefer aus dem Raum rauskrabbelt.

Wäsche kann natürlich nur gewaschen werden, wenn sie ihren Weg aus dem Zimmer in die Waschküche findet. Sonst muss der Herr halt nackig bleiben.

Geschirr ist ebenfalls begrenzt und ich dulde nicht, dass ich mit den Fingern essen muss, weil in besagtem Zimmer sich 12 Gabeln und 18 Teller stapeln...

Kommt die Freundin zu Besuch, wird erstaunlicherweise gesaugt und gewischt und poliert und gelüftet und das Bett frisch bezogen, da staune ich nur. Er kann es also, wenn er will.

Und ich nehme an, sobald er mal eine eigene Bude hat, will er auch. Keiner setzt sich gerne auf ein dreckiges Klo.

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Nein, bei mehrwertigen Alkoholen handelt es sich nicht um den Alkohol (Ethylalkohol), der in alkoholischen Getränken enthalten ist. Mehrwertige Alkohole sind Zuckeraustauschstoffe, die chemisch als Zuckeralkohole bezeichnet werden. Sie können den Blutalkoholgehalt nicht erhöhen.

(Quelle: veröffentlicht von der Verbraucherzentrale)

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Es obliegt dem Inhaber des Sorgerechtes bzw. der Vermögensvorsorge. Dies können die Pflegeeltern sein, die leiblichen Eltern oder ein*e Amtsvormund*erin des Jugendämter.

Liegt diese Vermögensvorsorge noch bei den leiblichen Eltern, können diese das Sparbuch auch leerräumen.

Es sollte beim Sparen auch berücksichtigt werden, dass sich Pflegekinder mit ihrem eigenen Vermögen an den Kosten der Maßnahme beteiligen müssen. Besser nicht auf den Namen des Pflegekindes sparen.

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Antwort 1:  den Hund weiter beobachten.

Antwort 2: den Teppich mit einem Schwamm und etwas Seife sauber machen.

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Sie brauchen Hilfe.

Knapp 30% aller Bezieher von ALG2 haben einen Job, ein Großteil dieser 30 % sogar in Vollzeit. Das Problem ist also anders gelagert. Zu geringe Löhne und ein viel zu niedrig angesetzter Mindestlohn lädt Arbeitgeber dazu ein, ihre Lohnkosten gering zu halten und stattdessen die Mitarbeiter über aufstockendes "Hartz 4" direkt vom Steuerzahler bezahlen zu lassen.

Ein weiterer Großteil der Empfänger steht dem Arbeitsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung: Mütter bzw. Väter mit Kindern, für die kein Betreuungsplatz vorhanden ist, Kinder und Jugendliche in den "Bedarfsgemeinschaften", die noch zur Schule gehen, Menschen, die aufgrund einer Erkrankung/Behinderung u.a. nicht mehr jede Arbeit ausführen können.

Der Anteil derer, die wirklich "keine Lust" zum arbeiten haben, ist hingeben minimal und kann von einer Solidargemeinschaft problemlos getragen werden. Es gibt schlichtweg auch nicht mehr genug Arbeit für solche Menschen, die nur gering qualifiziert sind. Und nicht jeder Mensch ist in der Lage, Arbeiten mit höherem Anspruch zu erlernen.

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