Ein Kissen oder Kissenbezug, Nackenkissen, Lavendelsäckchen, Beutel, Stofftaschen, ein Hängeuntensilo, Beanie.

Eine Frau freut sich vielleicht auch über ein einfaches Kleidungsstück wie zum Beispiel ein Shirtkleid oder Kimono oder auch über ein Haarband.

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Buchhalter ist kein Ausbildungsberuf. Kurse bietet unter anderem auch die VHS an, und dafür brauchst Du zum Teil gar keinen Schulabschluss, wie zum Beispiel für einen Kurs in Finanzbuchhaltung. Allerdings dürfte es sehr schwierig werden, ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung eine Arbeitsstelle als Buchhalter zu finden, selbst wenn du den Kurs mit einer guten Note abschließt

Sinnvoller wäre eine kaufmännische Ausbildung und danach eine Spezialisierung auf Buchhaltung. Hier hängt der Schulabschluss vom Ausbildungsberuf ab. Für eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement reicht in der Regel die mittlere Reife, für eine Ausbildung zum Industriekaufmann hast du mit (Fach-)Abitur bessere Chancen.

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In der Fußnote nennst Du nur den ersten Autor. Das wäre dann hier:

Vgl.: Baum, M. et al. (2015), S. 12 (indirektes Zitat)

Baum, M. et al. (2015), S. 12 (wörtliches Zitat)

Ins Literaturverzeichnis gehören alle Namen.

Das gilt aber nur, wenn alle Autoren das ganze Buch geschrieben haben. Bei einem Sammelband ist das anders.

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Das war evtl. Star Trek - The next Generation

Staffel 1 Folge 26 "Die neutrale Zone"

https://www.fernsehserien.de/raumschiff-enterprise-das-naechste-jahrhundert/folgen/1x26-die-neutrale-zone-6954

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BAB wirst Du nicht bekommen. Der Gesamtbedarf für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, liegt bei 723 Euro/Monat. Wenn Du 1.000 Euro netto monatlich verdienst, kommst Du auf ca. 800 Euro netto. Du kannst Dir allerdings das Kindergeld, das derzeit Deine Eltern für Dich beziehen, auf Dein Konto überweisen lassen, dann hast Du noch ca. 200 Euro pro Monat mehr.

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Als Auszubildender im 1. Jahr wirst Du keinen so hohen Kredit bekommen. Der Kreditgeber will natürlich sicher gehen, dass er das Geld auch zurückbekommt. Mit 1300 Euro liegst Du nur ein paar Euro über der Pfändungsfreigrenze. Außerdem ist die Ausbildungszeit begrenzt und Du kannst Du nicht garantieren, dass Du anschließend auch eine (unbefristete) Stelle bekommst.

Davon abgesehen ist es auch nicht wirklich sinnvoll, sich in dem Alter schon so hoch zu verschulden.

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Ausbilden darfst Du ihn natürlich nicht. Du darfst ihm aber schon ein paar Sachen erklären. Die Verantwortung dafür trägt allerdings der Ausbilder.

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