Im Fernverkehr kann eine Fahrradreservierung + Fahrradticket nur zusammen mit einer Fahrkarte gebucht werden. Dafür einfach im DB Navigator oder auf bahn.de den Haken "Verbindungen mit Fahrradstellplätzen anzeigen" auswählen. Dann werden dir nur Verbindungen angezeigt, auf denen du auch ein Fahrrad mitnehmen kannst, denn nicht in allen Zügen ist die Fahrradmitnahme möglich. Bei manchen Verbindungen ist das Fahrradsymbol durchgestrichen, das bedeutet, dass keine Fahrradstellplätze mehr frei sind. Dann einfach eine passende Verbindung auswählen und im weiteren Buchungsprozess gibt es die Möglichkeit, Fahrradreservierung und -ticket dazuzubuchen. Wenn du schon ein Ticket hast und nur noch für das Fahrrad eine Resevierung + Ticket brauchst, geht das nur im personenbedienten Verkauf (Reisezentrum oder Hotline).

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Ich finde die Streiks gerechtfertigt. Schließlich hat sich der Bahn Vorstand zuletzt eine ordentliche Gehaltserhöhung genehmigt und knausert jetzt bei der Belegschaft. Streiks sind nunmal das einzige effektive Mittel, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.

Für Leute, die auf die Bahn angewiesen sind, ist das zwar ärgerlich, aber genau das ist ja das Ziel eines Streiks. Natürlich möchten die Gewerkschaften nicht einfach so die Kunden verärgern, aber so funktioniert eben das Druckmittel auf den Arbeitgeber, der durch verärgerte Kunden öffentlich schlechter dasteht und einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, und so eher dazu geneigt ist, auf die Forderung der Gewerkschaften einzugehen.

Es gibt im Eisenbahnverkehr die gesetzlichen Fahrgastrechte. Ab einer Verspätung von über einer Stunde gibt es 25% bei über 2 Stunden 50% des Ticketpreises zurück.

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Nein, man bekommt ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt, mit dem man noch bis zu dem Zielort fahren kann, den man dem Kontrolleur genannt hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt muss man dann im Nachhinein bezahlen. Es entspricht dem doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 Euro.

Kann oder will man sich im Zug nicht mit einem Lichtbildausweis ausweisen, wird meistens die Polizei hinzugezogen, welche einen dann auf die Wache mitnimmt, um die Personalien festzustellenm

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Wenn du ein 1. Klasse Ticket hast, kannst du im Zug den Aufpreis für die Business-Class für 15 Euro kaufen. In Deutschland kann man die Business-Class übrigens mit einem normalen 1. Klasse Ticket nutzen. Du könntest also ein 1. Klasse Ticket kaufen, bis Salzburg in der Business fahren und dich dann in die 1. Klasse umsetzen.

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Auf der Website steht folgendes:

In Fällen, in denen Sie Ihre
personalisierte, nicht übertragbare Zeitkarte (z. B. Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler:innen- oder Lehrlingsfreifahrt,...)
Österreichcard
nicht bei der Kontrolle vorweisen können, wird eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt. Eine unmittelbare Überprüfung, ob Sie eine Zeitkarte haben, ist aus technischen und datenschutztechnischen Gründen nicht möglich. Jahreskarten, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrten werden meist von einem Verkehrsverbund ausgestellt, die Daten dazu liegen daher bei diesem auf. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht automatisch im Besitz der ÖBB-Personenverkehr AG.
Erhalten Sie als Inhaber:in einer personalisierten Zeitkarte eine Fahrgeldnachforderung für die Strecke, auf der Ihre Zeitkarte gilt, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse für Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen (siehe oben).
Ein Einspruch kann nur behandelt werden, wenn Sie eine Kopie bzw. einen Scan der betreffenden personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte beilegen. Der Scan bzw. die Kopie werden von den ÖBB beim ausstellenden Verkehrsverbund überprüft. Bestätigt dieser die Gültigkeit der Zeitkarte, wird die Forderung auf € 10,- (Gebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte) reduziert. Eventuell für diese Forderung bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.

Über dieses Formular kannst du deine Dokumente hochladen und an die ÖBB schicken.

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Ja, das geht. Allerdings ist bei Online- und Handy-Tickets Vorsicht geboten, weil diese personalisiert sind, d.h. nur für die Person gültig sind, die bei beim Kauf angegeben wurde. Falls die Freundin diejenige war, deren Namen auf dem Ticket steht, ist das Ticket nicht gültig, wenn sie nicht mitfährt.

Bei Papiertickets ist es unproblematischer, weil man da die Namen erst kurz vor Fahrtantritt draufschreiben muss.

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Ja, bei pünktlichem Zubringerzug (was aktuell selten vorkommt) kein Problem. Ist alles ausgeschildert. Wenn du deinen Anschlusszug verpasst ist deine Zugbidnung aufgehoben und du darfst mir dem urosrübglichen Ticket die nächste, nicht reservierungspflichtige Verbindung nehmen.

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Du kannst auch einen formlosen Brief ans Servicecenter Fahrgastechte schreiben. Du musst nicht zwingend das Online Formular nutzen.

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Ich denke, es geht um Cannabis. Mary on a cross - das hört sich flüssig ausgesprochen fast wie Marihuana Cross an, also Marihuana Kreuz. Manche bauen sich ihren Bubatz halt wie ein Kreuz. Auch andere Stellen deuten darauf hin, dass es um Marihuana bzw. Drogen allgemein geht.

Aber wie so oft gibt es bei sowas nicht eine richtige Interpretation, sondern viele verschiedene, die alle valide sind, solange sie am Text belegbar sind.

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Für mich persönlich gibt es da viele Gründe. Fernzüge halten viel seltener als Regionalzüge und haben meistens auch nicht so eine starke Beschleunigung. Dann sind sie auch meistens besser gefedert und besser schallisoliert, sodass sich das Fahren nicht so ruckelig anfühlt. Durch die selteneren halte finden auch seltener hektische Fahrgastwechsel statt, was für eine entspanntere Atmosphäre sorgt. Außerdem sind natürlich die sitze bequemer und die Züge haben ein allgemein hochwertigeres Design. Diese Faktoren führen dazu, dass ich eine Fahrt in einem Fernzug deutlich angenehmer finde als in einem Regionalzug.

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Sollte sich bei der Kontrolle herausstellen, das du nichts verbrochen hast, könntest du ja die Polizisten bitten, kurz zur DB Information mitzukommen und dem DB Mitarbeiter zu bestätigen, dass der gebuchte Zug aufgrund einer Polizeikontrolle verpasst wurde. In so einem Fall wird bestimm kulant gehandelt und die Zugbindung aufgehoben. Je nach Tarif ist das aber gar nicht nötig, z.B. beim Flexpreis darf man eh jeden Zug auf der gebuchten Strecke nehmen.

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Kassel ist ein Kopfbahnhof und liegt nicht an der Schnellfahrtstrecke Würzburg-Göttingen. Wenn Fernzüge in Kassel Hbf halten würden, würden Durchgangsreisende Zeit verlieren. Es waren mal Überlegungen im Gespräch, unter dem Kassler Hbf einen unterirdischen Durchgangsbahnhof für Fernzüge zu errichten, die wurden aber aus Kostengründen verworfen. Vermutlich wollte man die Namen der Bahnhöfe einfach beibehalten, der Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe besteht ja auch schon seit dem 19 Jahrhundert. Aber du hast Recht, der Bahnhof Kassel-Willhelmshöhe ist verkehrsgeograofisch bedeutsamer als der Kassler Hbf.

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Im Fernverkehr bist du ziemlich sicher unterwegs, weil das zwielichtige Gesindel sich eher in Nahverkehrszügen rumtreibt, Fernverkehrstickets können die sich nicht leisten. Es sind auch meistens immer genügend Leute im Wagen, die dir im Fall der Fälle zur Hilfe kommen können. Nachts ist es manchmal ziemlich leer, dann würde ich mich einfach in den Wagen mit dem Dienstabteil setzen, was sich meistens in der Zugmitte zwischen der 1. und 2. Klasse befindet. Dort sollte sich die meiste Zeit über ein Zugbegleiter aufhalten. ICEs sind auch generell immer mit Zugbegleitern besetzt. Ohne Zugbegleiter dürfen die gar nicht fahren.

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Ich wurde dir eine Anzughose empfehlen, weil das formaler ist als eine Jeans und meiner Meinung nach zusammen mit einem Hemd einfach besser aussieht als eine Jeans. Mit einer Anzughose wirst du auf keinen Fall overdressed sein.

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Bei der Bahn gibt es mehrere Tarife. Zum einen die zuggebundenen Tarife, mit denen man nur genau die Fernzüge nutzen kann, die man gebucht hat. Darunter fällt der Sparpreis (Young) und Super Sparpreis (Young). Dann gibt es noch den Flexpreis (Plus), mit dem man nicht an bestimmte Züge gebunden ist sondern alle Verbindungen auf der gebuchten Strecke nutzen kann und somit deutlich mehr Flexibilität hat als bei den zuggebundenen Angeboten.

Mit den zuggebundenen Angeboten versucht die Bahn, die Auslastung der Züge zu steuern. Die Bahn will vermeiden, dass einige Züge überfüllt sind, während andere leer durch die Gegend fahren. Die Auslastung soll sich möglichst über alle Züge gleichmäßig verteilen. Dadurch werden für Züge, für die schon viele Tickets verkauft wurden oder man aus der Erfahrung weiß, dass der Zug hoch ausgelastet sein wird, beispielsweise, weil es sich um einen Pendlerzug handelt, teurere zuggebundene Tickets verkauft als für schwach ausgelastete Züge, damit die Leute aufgrund des niedrigeren Preises auf die schwach ausgelasteten Züge ausweichen.

Bei den Flexpreisen war es früher so, dass diese für eine bestimmte relation A -> B immer das gleiche gekosteten haben, egal wann man das Ticket gekauft hat und wie viele Tickets schon verkauft wurden. Mittlerweile ist man aber auch beim Flexpreis dazu übergegangen, Auslastungssteuerung über den Preis zu betreiben, indem der Flexpreis an Auslastungsstarken Wochentagen (Freitag, Sonntag) teurer ist als z.B. am Mittwoch, wo die Auslastung eher gering ist. Allerdings ist hier die Preisschwankung nicht so groß wie bei den zuggebundenen Angeboten, ich meine mich zu erinnern, dass der Preis um maximal 10% schwankt, bin mir da aber nicht sicher.

Neben der Auslastungssteuerung spielt natürlich auch der emotionale Aspekt eine Rolle. Wenn die Leute denken, sie haben einen guten "Deal" gemacht, der Bahn einen billigen Preis rausgeleiert, sind sie eher bereit, zu zahlen. Mit den teilweise extrem billigen Sparpreisen gewinnt die Bahn preissensible Schüler und Studeten als Kunden, die möglicherweise im späteren Berufsleben zahlungskräftiger werden und dann eventuell viel Geld bei der Bahn lassen.

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In so einem Fall wendet man sich erstmal an das Bahnpersonal des Unternehmens, welches die Verspätung verursacht hat (Zugpersonal, DB Information oder Reisezentrum). Die Mitarbeiter können dann einen Hotelgutschein ausgeben. Ist kein Bahnpersonal mehr vor Ort zu erreichen oder weigert sich dieses, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, kann man selbst ein Hotel buchen und sich die Auslagen im Nachhinein über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen.

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