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Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Hausbesitzer 83 ist aber nicht mehr geschäftstüchtig?

Meine Mutter 83 Jahre ist Hausbesitzerin mit 6 Mietparteien. Ca. 25 Jahre kümmere ich mich was Mietverträge angeht, Abrechnungen, sozusagen verwalte ich das für Sie im Hintergrund. Ich muss mit Ihr alles absprechen und da sie die Vermieterin ist ,kann nur sie auch unterschreiben. Manchmal sind einige komplizierte Sachen zu erledigen, die sie aber nicht mehr versteht. Man merkt schon, dass sie am Anfang einer Demenz ist, Ich habe noch zwei Brüder, denen sie auch Ihre Vollmacht geben könnte. Sie will einfach nicht loslassen. Ich mache mir halt Sorgen, wie es weitergehen soll. Mit meinem Vater habe ich auch schon darüber gesprochen, aber er sagt, dass er sie nicht für verrückt erklären möchte. Das will ja auch keiner. Nur es geht um das Haus, dass verwaltet werden muss. Und was ist, wenn sie eines Tages gar nicht mehr weiß und noch nicht mal z. B. Mietverträge unterschreiben kann. Sie lässt sich auch nicht untersuchen. Ärztlich ist noch nichts dokumentiert worden. Aber wenn sie mitten in der Nacht meinen Vater weckt und sagt, dass er notariell, angeblich(was natürlich nicht stimmt), etwas schriftlich ohne ihr Wissen ein Schreiben aufsetzen hat lassen, dass er ihre Organe verkaufen möchte wenn, sie nicht mehr leben würde. Da merkt man schon, dass da etwas nicht stimmt. Sie kann kaum noch laufen, haushaltsmäßig schafft sie auch nichts mehr. Mein Vater wollte für sie eine Pflegestufe beantragen, worauf sie heftig reagiert hat. Sie meinte, dass sie noch alles kann und mein Vater nur das Geld von ihr wolle, also das Pflegegeld, was natürlich absurd ist. Was kann man machen?

Demenz, Hausbesitzer
Nachbarhaus an unser Haus gebaut, nach Verkauf oder bauliche Veränderung Genehmigung erforderlich?

Hallo zusammen, hat evtl. Jemand von euch mit folgender Sachlage oder einer ähnlichen Erfahrung?

Meine Frau und ich haben vor 2 Jahren ein Mehrfamilienhaus erworben, direkt an unser Haus ist an einer Seite ein kleines ganz altes Haus direkt an unser Haus ran gebaut worden so ca. 1900 oder später, evtl. Wurde auch unser Haus damals daran gebaut. Jedenfalls steht das kleine Haus auf einem ca. 150-200 Quadratmeter Grundstück und ist ziemlich runter gekommen. Jetzt steht das Haus zum Verkauf. Nun mein Frage, im Falle eines Abriss und Neubau ist der neue Besitzer verpflichtet sich eine Genehmigung von mir einzuholen wenn er sein neues Haus direkt an unsers bauen möchte oder ähnliches? Was habe ich sonst für rechte wenn der neue Besitzer, große bauliche Veränderungen vor hat am Haus was an unserm ist?
Ich möchte nämlich nicht dass das Haus an unsers direkt dran ist!
Ich habe nämlich bereits im Haus ein nassen Fleck an der Wand was von ihm kommen muss da von uns dort absolut nichts an Leitungen lang geht. Bevor noch andere Probleme Entstehen oder weitere hinzukommen, würde ich gern dem neuen Besitzer keine Erlaubnis dafür erteilen. Das Problem mit der feuchten Stelle wurde mit dem aktuellen Besitzer besprochen aber ohne wirkliches Ergebnis, der letzte stand war, sollte der Fleck Größer oder schlimmer werden, würde ich ein Gutachter hin zu ziehen, da er selbst ja kein Schaden findet bei sich.
Über hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Rechte, Sanierung, Altbau, Baurecht, Hausbesitzer, Nachbarn, Neubau
Wie findet ihr es eigentlich ab 2025 deutlich höhere Nebenkosten als Mieter, oder Hausbesitzer zahlen zu müssen?

So müssen die Mieter einer Wohnung in Freiburg wegen der Grundsteuerneuberechnung ab 2025 monatlich zusätzlich 225 Euro zu ihren Nebenkosten dazuzahlen und Besitzer eines Einfamilienhauses wie in dem Beispiel aus dem unten verlinkten ZDF- Videos (Dauer 8 min) anstatt wie bisher jährlich 800 Euro, dann 14.000 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen.

Bisher wurden ca 21 Millionen neue Grundsteuerbescheide von den Finanzämtern versendet und dagegen wurden seither über 5 Millionen Einsprüche gestellt, da man innerhalb eines Monats nach Zusetllung dagegen Einspruch einlegen muss, wenn man nach den Gerichtsverfahren der Musterklagen Geld zurück bekommen möchte. Diejenigen die keinen Einspruch erheben bekommen dann kein Geld zurück.

https://www.zdf.de/politik/frontal/grundsteuer-reform-ungerecht-teurer-grundlagenbescheid-hausbesitzer-kommunen-100.html

Andere Antwort 57%
Finde ich super, freue mich schon darauf deutlich mehr zu zahlen 14%
Ich wandere aus Deutschland aus 14%
Ist mir egal,Ich lege die höheren Nebenkosten auf meine Mieter um 14%
Ich werde Einspruch gegen die Grundsteuer erheben. 0%
Viele Komunen sind verschuldet daher werde ich nicht Widerspreche 0%
Ich suche mir einen Nebenjob 0%
Familie, Geld, Deutschland, Mieter, Eltern, Armut, Einkommen, Altersarmut, Eigentum, Hausbesitzer, Lebenshaltungskosten, Nebenkosten, Soziale Gerechtigkeit, Widerspruch, Grundsteuerreform