Partner in's Grundbuch eintragen lassen?

7 Antworten

Ich würde es nicht machen. Für den Fall einer Trennung, die man ja nie ausschließen kann, würde das eine Menge Probleme bereiten. Klare, getrennte Eigentumsverhältnisse sind da meistens deutlich einfacher.

Vorallem sollte man es nicht einfach gegen das Versprechen zukünftig die Hälfte der Raten zu übernehmen machen. Zu einem würdest du ihm damit die Hälfte von allem was du bisher geleistet hast (bisherige Raten, eigenleistung…) schenken. Falls ihr den Kredit nicht ändert wärst du weiterhin ggü der Bank alleine zur Abzahlung verpflichtet, falls es Probleme gibt. Aber das Haus würde dir nicht mehr alleine Gehören.

wenn man das macht müsste er also auch als Kreditnehmer eingetragen werden und er müsste die Hälfte des aktuellen Wertes abzüglich übernommenen Kredit an dich bezahlen.

wenn er bereits an Miete an dich zahlt kannst du hieraus ja auch die Kosten für die Instandhaltung etc. bezahlen. Die Miete die er zahlt sollte entsprechend bemessen sein damit der Anteil der kosten der auf ihn entfällt damit beglichen werden kann. Anders kalkulieren andere Vermieter ja auch nicht.

Das ganze hätte dann noch einige steuerliche fallstricke/Nachteile.

soweit er das Haus von dir geschenkt bekommt würde Schenkungsteuer anfallen. Verheiratet seit ihr nicht? Dann läge der Freibetrag nur bei lächerlich 20.000€. Alles darüber würde je nach Wert 30%, eventuell auch 50% Steuern kosten.

soweit er eine Gegenleistung entrichtet (zb Übernahme kredit) läge ein Grunderwerbsteuer steuerbarer Vorgang vor. Die Gegenleistung von ihm würde je nach Bundesland dann auch mit 3,5% und 6,5% kosten. Hinzu kämen noch ein paar Gebühr vom Notar.

Ich könnte ihn ja ins Grundbuch eintragen lassen.

Davon möchte ich abraten. Wenn du das unbedingt möchtest, soll er dir die Hälfte abkaufen zum aktuellen Marktwert. Dann kannst du ihn eintragen. Vorher NICHT! Du hast nichts zu verschenken.

Meine Anregung: Lass das! Wenn das Haus dir gehört, soll er für Wohnen und Instandhaltung einen angemessenen Beitrag zahlen.
Von diesem legst du was zur Seite für die Amortisation der Hypothek, für planbaren Unterhalt und auch einen Anteil für notwendigen Instandsetzungen, wenn welche anfallen. Übersteigen die Kosten für Instandsetzung das von dir angesparte Kapital, bezahlt er die Hälfte der Kosten. Deine Hälfte zahlst du aus dem angesparten Kapital für Instandsetzung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Würde ich nicht machen. Er zahlt doch wie Du schreibst Miete, belasse es dabei.

Davon rate ich ganz dringend ab. Im Falle einer Trennung hättest du dann ein Riesen Problem am Hals.

Ich habe eine Trennung mit Haus hinter mir und kann dir eines mit Gewissheit sagen: Das willst du nicht.

Auch ich kann davon nur abraten. Du würdest dich wesentlich schlechter stellen, dein Eigentum ja praktisch halbieren. Und auch wenn es jetzt nicht so aussieht, kann die Partnerschaft doch einmal zuende sein, und dann ist es aus mit deiner Unabhängigkeit.