Wie sind diese Einnahmen USt-lich zu behandeln?

PornHub bietet an, sich als Modell anzumelden, Videos hochzuladen und durch die Aufrufe bezahlt zu werden (Video oder Werbeeinnahmen). Die Bezahlung hängt von den Aufrufen und Bewertung ab. Pro 1000 Klicks sind es etwa 0,68 $ ! 

Bezahlt wird per PayPal in Dollar. Dieses Geld lasse ich mir dann von PayPal umrechnen in € und auf mein Bankkonto überweisen. Ich schreibe somit keine Rechnung, und PornHub schickt auch keine Gutschrift oder Quittung zu, es wird einfach per PayPal kommentarlos überwiesen. Muss ich Eigenbelege schreiben oder reichen Kontoauszüge (Bank) und Paypalauszüge aus? 

Ich habe ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis angemeldet. Allerdings bin ich schon etwas über 17500€ im 1. Jahr der Anmeldung. (Dieses Jahr im Mai). 

Wie muss ich diese Einnahmen jetzt behandeln? Da ich noch Kleinunternehmer bin, muss ich dieses Jahr keine USt-Voranmeldung machen, wie sieht es im nächsten Jahr aus, gebe ich Überhaupt welche USt bei diesen Einnahmen an?

PayPal rechnet die Währungen auch sehr grob um, sind die Einnahmen Dollar (auf Euro umgerechnet) minus was bei PayPals Umrechnung rauskommt dann Betriebsausgaben? 

z.B 1000$ auf PayPal. Kurs 1 Dollar = 0,8424 Euro.

Also eigentlich 842,3536€. PayPals Kurs ist dann nur 0,83.

Somit bekomme ich nur 830€ auf mein Bankkonto gutgeschrieben.

Die Differenz ist also 12,35€. -> sind das Kosten?

Muss ich in der Einnahme-Überschussrechnung dann nur 830€ Einnahmen eingeben, oder 842,35€ und bei Ausgaben 12,35€?

Da ich nur Videos produziere, Hochlade und mir das Geld auszahlen lasse möchte ich keinen Steuerberater bezahlen, da es IMMER der selbe Prozess ist.

online, Steuern, Geld, BWL, Finanzamt, PayPal, Steuerberater, USt, Einnahme, Wirtschaft und Finanzen
Bafög ohne Einkommensteuerbescheid meiner Eltern?

Hallo, es geht um meinen Bafög-Antrag. Ich hab schon vor zwei Monaten alle Anträge eingereicht, und auch das Bafög-Amt hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass alle Anträge vollständig sind BIS auf die Einkommensteuerbescheide meiner Eltern.

Ich habe meine Eltern gebeten diese mir zu geben. Was sie mir gegeben haben waren die Lohnsteuerbescheide. Ich hab beide schon angesprochen und gemeint, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass Einkommensteuerbescheide, etwas anderes sind als Lohnsteuerbescheide. Beide Eltern meinten zu mir:" Jaja, die Lohnsteuerbescheinigungen sind dasselbe", haben mir diese in die Hand gedrückt und das wars.

Jetzt erfahre ich zum zweiten Mal genau das, was ich befürchtet habe. Es ist nicht dasselbe. Nun ist es ja so, dass die Einkommensteuerbescheide direkt vom Finanzamt sind. Das heißt, meine Eltern müssten sie entweder a.)Irgendwo haben oder b.) (was ich eher vermute), müssten sie erst noch einen vom Finanzamt anfordern. Sowas dauert aber garantiert nochmal 2-3 Monate und bis dahin stehe ich ohne Einkommen in den ersten Monaten da.

Was kann ich dagegen tun? Schließlich habe ich meinen Teil erfüllt, alles genau gelesen und befolgt. Meine Eltern dagegen haben es sich einfach ziemlich leicht gemacht, ohne sich da weiter Gedanken zu machen (sind getrennt).

Kann ich nicht gleich stattdessen, den Antrag so einreichen, dass ich dann gleich Bafög-Hochsatz bekomme, und das Amt, dann dies mit meinen Eltern klären muss??

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Studium, BAföG, Finanzamt
Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?

Hi liebe GUTEFRAGE- Community,

ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?

Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....

Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen

Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!

Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal

  • Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
  • Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?

Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !

DANKE !!!

Existenzgründung, Insolvenz, Selbständigkeit, eBay, An und Verkauf, Finanzamt, Flohmarkt, Gewerbe, Händler
Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

Steuern, Recht, Post, Finanzamt, Jura, Steuerbescheid
Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Warum haben sie sich für diesen Beruf entschieden - Finanzamt?

hallo leute :D könnt ihr mir helfen, falls ich fehler hab und ich es mit fehlern abschicke? :)

mein Text:

Ich habe mich schon frühzeitig mit meiner Berufswahl auseinandergesetzt und habe dazu u.a. das Internet und das Berufsinformationszentrum genutzt. Durch die positiven Berichte über die Arbeit beim Finanzamt aus meiner Verwandtschaft und in der Schule bin ich das erste Mal auf diese Möglichkeit der Ausbildung aufmerksam geworden. In der Schule habe ich mich mit meinen Klassenkameraden und Lehrern, intensiv über diese Ausbildung diskutiert. Ich ging zu einer Berufsinformationsbörse am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien, um näher an diesen Beruf zukommen. An diesem Tag habe ich mir diverse Internetseiten angeschaut und mich noch mehr informiert. Ich habe festgestellt, dass meine Fähigkeiten und Erwartungen dazu sprechen, dies hat meinen Entschluss bestärkt diesen Beruf des Finanzwirten zu wählen. So bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Tätigkeiten des Finanzwirten meine Interessen und Neigungen entsprechen und ich mit meiner zuverlässigen Arbeitsweise das Finanzamt unterstützen kann. Die Aussicht auf gute Teamarbeit hat zusätzlich meinen Entschluss bestärkt. Daher sehe ich, dass dieser Beruf zu mir passt und ich es mit Spass und Freude erlehrnen möchte.

und?

Bewerbung, Ausbildung, Finanzamt, Grammatik, Rechtschreibung, Begründung