kostenlos wohnen was sagt das Finanzamt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Freundin muss sich selbstverständlich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Auf diesem Wege kann das FA erfahren, wo sie wohnt, und feststellen, dass der Vermieter keine Miete angemeldet hat. Wenn der Vermieter aber keine sonstige Verpflichtung hat, kann er natürlich das Ganze mit der Einkommenssteuererklärung machen. Anlage (weiß ich gerade nicht), Einkünfte aus Vermietungen.

Einnahmen Miete: 0 Euro

Nebenkosten x Euro

Unterschrift. 

Das muss das FA erst mal so akzeptieren. Unter Umständen musst du noch begründen, warum "du" keine Miete nimmst. Dann ist da halt so, wie es ist, dass das eine gute Freundin ist,

Aber was sagt das Finanzamt dazu ?

Gar nichts! Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung Miete zu verlangen.

Woher soll das Finanzamt überhaupt wissen, dass dort eine zweite Person kostenlos lebt?

Es bleibt jedem frei überlassen einen Mieter mietfrei wohnen zu lassen.

Das geht das Finanzamt nichts an, etwaigen Verdacht das Miete unter der Hand bezahlt wird und nicht als Mieteinnahmen versteuert werden, müsste das Finanzamt nachweisen.

Ich frage mich ja schon mal, ob das Finanzamt (ohne Information durch einen Beteiligten oder aus dem nächsten Umfeld) überhaupt erfährt, dass A in einer Unterkunft haust, die B gehört?

Man muss sich ja beim Wohnungsamt anmelden und die meisten Behörden arbeiten auf die eine oder andere Art zusammen..

die könnten doch davon ausgehen das da unter der Hand Geld gegeben wird.

Was dann erst mal bewiesen werden müsste.

MfG

Johnny

PatrickLassan  10.03.2015, 19:23

Die Einwohnermeldeämter geben keine Informationen an die Finanzämter, nur weil sich jemand an- oder ummeldet.

johnnymcmuff  10.03.2015, 19:25
@PatrickLassan

Die Einwohnermeldeämter geben keine Informationen an die Finanzämter, nur weil sich jemand an- oder ummeldet.

Umso besser für den Fragesteller.

Das FA wird sich für diese Art des Hühnereierdiebstahls kaum interessieren. Deine Schwester müsste eigentlich diese Einnahme angeben... Wenn sie das nict tut, droht ihr allenfalls Ungemach dadurch, dass sie sich mal irgendwann mit ihrer Freundin überwirft und die sie dann wg. Steuerhinterziehung anzeigt und als zeugin aussagt.