Finanzamt,an das die Lohnsteuer abgeführt wurde. Welches Finanzamt?

5 Antworten

Der Arbeitgeber zahlt die von ihm einbehaltenen Lohnsteuern an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt. Das hat nichts mit dem Finanzamt zu tun, das für deinen Wohnort örtlich zuständig ist.

Das wird in das FA deines Landkreises bezahlt, sofern du dort deinen ersten Wohnsitz hast.

Deine Einkommensteuererklärung gibst du bei dem Finanzamt ab, welches für deinen Wohnort zuständig ist.

Du gibst deine Steuererklärung bei deinem Wohnsitzfinanzamt ab. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer an sein Betriebsstättenfinanzamt abführen, das ist für dich aber ohne Belang.

Normalerweise immer dort, wo man wohnt. Die holen sich die vergangenen Daten dann i.d.R. selber von der anderen Stadt!