Muss ich bei Zahlung einer Karenzentschädigung beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einer Nachzahlung rechnen?

2 Antworten

Danke für die Antwort, beantwortet aber nicht wirklich meine Frage, denn das mit der Beitragspflicht ist mir bewusst. Ich frage mich nur, ob mein FA die Karenzentschädigung richtig beurteilt; denn es ist ja korrekt, dass keine SV-beiträge abgeführt werden.

Ich habe im net dies hier gefunden :

"Die Karenzentschädigung für das Wettbewerbsverbot gehört nicht zu den Einkünften gem. § 19 EStG. Die Entschädigung gehört gem. § 24 Nr. 1 Bst. b) zu den Einkünften gem. § 2 (1) EStG. Das Entgelt für das Wettbewerbsverbot gehört zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG. Die Entschädigung unterliegt der ermäßigten Besteuerung gem. § 34 (1) i.V.m. (2) Nr. 2 EStG."

Der eine sagt so , der andere so :-(... man sollte nicht zuviel googlen :-)...

qugart  07.12.2018, 10:49

Ich kenne deine Quelle nicht. Haufe ist aber eher sehr verlässlich.

Frag einen Steuerberater.