Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

Ich bin völlig überfordert mit der Situation und erbitte um Sacheinschätzung, wenngleich ich mir im Klaren bin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Folgende Situation: Mir wurde am 04.03. fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens meines Arbeitgebers gekündigt. (Dagegen habe ich Kündigungsschutzklage erhoben; Mitte Mai war Gütetermin ohne Einigung - Kammertermin erfolgt im Juni.)

Das Arbeitsamt hat mein ALG1 mit einer 12 Wochen Sperrzeit verhängt, welche den Zeitraum 5.3. - 27.5. erfasst. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da für das A.Amt allein die Tatsache der fristlosen KÜ ausreichend war um festzustellen, dass der AG im Recht ist und ich als AN mich Schuldhaft verhalten haben muss. Sei's drum. Anderes Thema. Naiv wie ich bin, habe ich dann erst als der Bescheid der Sperrfrist bei mir im April eintraf, zur Sicherung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragt. Mein Fehler. Folglich erstreckte sich mein Hartz IV Bezug für den Zeitraum April bis einschliesslich 27.05. Dies wurde mir durch das Jobcenter per Bescheid bestätigt und die Transferleistungen sind dementsprechend geflossen. (Allerdings gemindert, da durch die Sperre im ALG1 das ALG2 um 30% saktioniert/gekürzt wurde.) Ab 28.05. bin ich also nach Sperrzeitende im ALG1 Bezug und hätte somit für den Monat Mai noch Anspruch auf 4 Tage Regelsatz. (28.05. - 31.05.) Habe jetzt einen Änderungsbescheid vom ALG1 erhalten, dass der Leistungsbezug erst mit Datum des 1.6. beginnt, weil ,,vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers."

Ich kann mir nicht erklären, bzw. werde nicht schlau daraus, wieso ich diese 4 Tage nicht ausgezahlt bekomme. Würde mich daher sehr glücklich schätzen, wenn jemand mir in Grundzügen erklären könnte, weshalb das so ist.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld
Wie viel Geld bekommt man während einer Umschulung?

Hallo,

Mein Freund hat evtl. die Möglichkeit ab Januar eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen. Er ist gelernter Maler und Lackierer, hat allerdings seit Jahren starke Lungenprobleme und alle Ärzte raten ihm davon ab, diesen Beruf weiter auszuführen (er wurde deshalb auch vor 3 Monaten entlassen). Nun hat er nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und wir haben vorher schon einige Fragen:

1.) Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung während der 24 Monate genauso hoch wie jetzt (Arbeitslosengeld)?

2.) Bekommt er den Weg zu der Schule bezahlt (mit einem gewissen Centsatz? Es wären hin und zurück knapp 28km/Tag)?

3.) Hat er das Recht finanzielle Unterstützung für notwendige Schulbücher zu erhalten?

4.) Ist es jetzt überhaupt noch realistisch, dass er im Januar die Umschulung anfangen kann? Das Arbeitsamt lässt sich bekanntlich immer sehr viel Zeit bei sowas... Wobei die ja quasi auch Geld sparen würden, da er so ja ein ganzes Jahr nichts macht und das Arbeitslosengeld bekommt...

5.) Diese Schule, die die Umschulung anbietet, verlangt gute 16.000€ dafür, dass sie ihn umschulen. Wird das wirklich so einfach bezahlt?

Natürlich hoffen wir beide, dass er das ab Januar machen kann, weil er in seinem erlernten Beruf wirklich keine Zukunft für mehr sieht und ihm zu Hause die Decke aufm Kopf fällt... Und dennoch haben wir Angst, dass uns sowas finanziell auffrisst, gerade die Spritkosten...

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die, hoffentlich guten und hilfeichen Antworten :)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Finanzierung, Umschulung
Nach paar Tagen kündigen?

Guten Morgen,

ich bin in einer richtigen Zwickmühle geladet. Nach 2 Monatiger Arbeitslosigkeit habe ich ein Job angenommen nur damit ich nicht mehr Arbeitslos bin. Aber hier zu arbeiten ist leider unzumutbar.

Ich bewerbe mich nun weiter habe auch für nächste Woche ein Bewerbungsgespräch aber wie soll ich das im Vorstellungsgespräch erklären?

  • Verschweigen das ich bereits bei einer Stelle bin? Was sage ich aber wenn die mich fragen, ob ich ab sofort verfügbar wäre? Hab eine zweiwöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit
  • Der Firma sagen, dass ich nur befristet und als Aushilfe eingestellt wurde, weil jemand für paar Wochen ausfällt und ich es angenommen habe damit ich nicht mehr Arbeitssuchend angemeldet bin und ich weiterhin nebenbei mich weiter bewerbe?
  • Oder soll ich lieber nach 3 Tagen kündigen und den jetzigen Arbeitsgeber einfach erklären das ich mich hier nicht wohl fühle und fragen ob er mich kündigt damit ich ALG1 bekomme?

Der jetzige Arbeitgeber hat auch bis jetzt noch nicht meine Sozialversicherungsnummer oder Rentennummer eingefordert, also bin nirgendwo angemeldet bisher und damit auch nicht versichert.

Ich weiß wie schlecht das eigentlich ist, nach so einer kurzen Zeit zu kündigen, aber ich werde mich hier einfach nicht wohlfühlen und ich will mir die neuen Bewerbungsgespräche nicht versauen wollen.

Was könnt ihr mir empfehlen, bitte brauch dringend Rat.

Vielen Dank schon mal!

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