kein Geld vom Arbeitsamt wegen fehlender Arbeitsbescheinigung

4 Antworten

Quelle AfA

Wolfgang Mai, Teamleiter Arbeitnehmer-Leistung der Agentur für Arbeit Frankfurt: „Falls wie hier, der Arbeitnehmer die Unterlagen nachweislich nicht beibringen kann, können wir das Arbeitslosengeld I auch vorläufig gewähren. Dazu benötigen wir allerdings eine Erklärung als vorläufigen Ersatz einer Arbeitsbescheinigung mit Angaben zu dem Arbeitsverhältnis und zusätzlich folgende Unterlagen: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Zeugnis, Sozialversicherungsnachweis, Lohnsteuerkarte, Lohnabrechnungen und einen Nachweis der Krankenkasse über die gemeldeten Zeiten zur Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes können wir anhand der vorliegenden Gehaltsabrechnungen vorläufig festsetzen und der Krankenversicherungsschutz ist damit ebenfalls gewährleistet. Selbstverständlich helfen wir in diesem Fall auch bei der Beschaffung der fehlenden Arbeitsbescheinigung. Sobald die Antragsunterlagen dann vollständig sind, wird endgültig bewilligt und auch die eventuelle Differenz nachgezahlt.“

also...

  • Krankenkasse... Versicherungsverlauf der letzten 12 Monate ausdrucken lassen...
  • Finanzamt... Bescheinigung auf Lohnsteuerabzug 2011 / 2012 ausstellen lassen...
  • Gehaltsabrechnungen sammeln ggf Kontoauszüge...
  • Ersatzbescheinigung ausfüllen, Vordruck bei der örtlichen AfA...

in vielen Fällen reicht das Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Ersatzbescheinigung und die letzte Lohnabrechnung

casilein  09.05.2012, 13:28

Sinnvoll als Nachweis ist es auch, die Unterlagen per Fax mit qualifizierter Sendebestätigung (mit Bild vom Brief drauf) und Fristsetzung (1 Woche) anzufordern. Dann hat man einen Beleg, dass man sein Möglichstes getan hat.

Wenn der Arbeitgeber entgegen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, diese Bescheinigung nicht UMGEHEND zurück schickt, musst du das der Arbeitsagentur mitteilen. Diese kann den Arbeitgeber u. U. zwingen (mit Zwangsgeld) seiner Pflicht nachzukommen.

Bis dahin, hast du Anspruch auf vorläufige Zahlungen. Du musst da nur drauf bestehen, und dich nicht abwimmeln lassen.

dieanta 
Fragesteller
 07.05.2012, 21:19

ich weiß gar nicht wie oft ich schon beim AA war ... immer wieder sagten die mir das die nix berechnen können da mir die Lohnabrechnungen februar + März fehlen und ich diese sch**** Arbeitsbescheinigung nicht habe :( wenn ich dem AG mit Arbeitsgericht drohe kommen nur solche Sprüche wie: 'mach das, ist mir doch egal' oder wie vorhin die Personaltante ... 'ich bearbeite das, werde mir aber schön zeit lassen' ich weiß einfach nicht mehr weiter -.-

überhaupt keine Unterlagen erhalten

Der AG ist nicht verpflichtet, Dir Deine Unterlagen zuzusenden, es sei denn Arbeitsort und Wohnort liegen 500 km auseinander.

dieanta 
Fragesteller
 07.05.2012, 15:54

ist ja auch der Fall!

bista  07.05.2012, 15:55

Klar muss er die Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt geben. Wie soll man sonst sich arbeitslos melden?

Maximilian112  07.05.2012, 15:59
@bista

Wie wär es mit Selbstabholung, vorher Termin ausmachen.

Selbstverständlich muß der AG diese Unterlagen aushändigen. Aber nicht zusenden. Und genau so kam es in der Frage zum Ausdruck.

DerHans  07.05.2012, 19:58
@bista

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese Bescheinigungen zu erteilen und UMGEHEND an den Arbeitnehmer zurück zu senden

stelari  07.05.2012, 15:59

Verwechsle bitte nicht die Bescheinigung mit den Arbeitspapieren... die ist grundsätzlich dem Gekündigten auszuhändigen per Post oder Bote.

Maximilian112  07.05.2012, 16:02
@stelari

hm auszuhändigen oder zuzusenden?

Oh weh. das ist ein problem. Dein ehemaliger AG ist verpflichtet dir die Unterlagen so bald wie möglich zu geben. Wenn nicht drohe doch mit Arbeitsgericht. Hilft meistens

dieanta 
Fragesteller
 07.05.2012, 15:51

hab ich schon ... seine antwort ' mach was du willst, ist mir doch egal' ...

bista  07.05.2012, 15:56
@dieanta

Was sagt die Sachbearbeiterin?