Zweitnamen beantragen durch taufe

2 Antworten

Nach der Ordnung der griechisch-orthodoxen Kirche erhält ein Kind seinen Vornamen erst durch die Taufe. Nach deutschem Recht ist dies jedoch unerheblich, denn der Vorname entsteht durch den Eintrag im standesamtlichen Geburtsregister. Damit ist also für jede Änderung des Vornamens das Gesetz über die Änderung von Vor- und Familiennamen maßgebend. Hier sind die Kriterien, welche eine Änderung oder Ergänzung rechtfertigen, äußerst eng, auch wenn es sich "nur" um einen Zweitnamen handelt. Es müssen wichtige Gründe geltend gemacht werden, die schwerwiegender sind als das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens. Ob dies in deinem Falle zutrifft, solltest du bei der für dich zuständigen Behörde, welche für Namensänderungen zuständig ist, abklären (meistens Standesamt, gelegentlich auch Ordnungsamt). Ganz abgesehen davon kann es relativ teuer werden; der Gebührenrahmen liegt zwischen 2,50 € und 500 €. Aus religiösen Gründen bewilligte Namensänderungen sind mir nur solche Fälle bekannt, in denen Personen mit Vornamen christlichen Ursprungs zum Islam konvertiert sind.  


Certaini 
Fragesteller
 19.04.2015, 20:40

und was ist von nichtchristlichen Namen zum christlichen

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aetnastuermer  20.04.2015, 15:34
@Certaini

Das ist kein wichtiger Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes, da das Christentum im Gegensatz zum Islam keine Einschränkung bei der Vornamensvergabe kennt. Es besteht also kein Zwang für eine Namensänderung.

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Kosten kann das bis zu mehreren hundert Euro (in manchen Fälle auch mehr) und ich gehe davon aus, dass man Dich abweisen wird. Du kannst weder einen psychische Störung noch einen anderen wichtigen Grund geltend machen, warum Du den Namen brauchst.