Zur Prüfung nicht erscheinen (Uni). Ohne das Fach zu wechseln?

2 Antworten

Du musst damit sehr vorsichtig sein:

Wenn du zur Prüfung angemeldet warst und nicht hingegangen bist, dann war das schon mal Fehlversuch Nummer 1. Wenn du nun auch zur Nachschreibeklausur angemeldet bis und nicht hingehst, wird das Fehlversuch Nummer 2.

Je nach Prüfungsordnung hat man pro Prüfung maximal drei Versuche, in manchen sogar nur zwei - einfach nicht hingehen, obwohl man angemeldet ist, geht also ganz schnell ins Auge.

Ich würde dir empfehlen, dich von der Prüfung abzumelden und das Nebenfach zu wechseln, wenn du wirklich nicht damit klarkommst. Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, klärst du vielleicht am besten mit der Studienberatung.

Drainage  28.03.2017, 16:03

Wenn du zur Prüfung angemeldet warst und nicht hingegangen bist, dann war das schon mal Fehlversuch Nummer 1. 

Nicht unbedingt. Das kommt auf die Prüfungsordnung an.

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Ansegisel  28.03.2017, 16:08
@Drainage

Das mag im Einzelfall stimmen. Grundsätzlich würde ich aber immer erstmal davon ausgehen, dass eine angemeldete Prüfung auch anzutreten ist.

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Timschulz 
Fragesteller
 28.03.2017, 16:24
@Ansegisel

Habe bereits die prüfungsordnung gelesen und dort steht nicht von Fehlversuchen und ältere Semester wissen auch nichts davon

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Ansegisel  28.03.2017, 18:26
@Timschulz

Wende dich auf jeden Fall mal an die Studienberatung! Wenn in der Prüfungsordnung "nichts von Fehlversuchen" steht, dann würde mich das stutzig machen. Und auf die Aussagen von Kommilitionen würde ich mich im Zweifel auch nicht verlassen.

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Yingfei  28.03.2017, 19:23

Im Jura Staatsexamen gibt es tatsächlich in einigen Bundesländern im Grundstudium (bis zur Zwischenprüfung) keine "Fehlversuche". Man kann eine Klausur sooft schreiben wie man möchte, ABER nach dem vierten Semster MUSS die Zwischenprüfung abgelegt werden. Sonst ist das Studium beendet. Aber bitte wirklich nicht die Kommilitonen fragen, sondern immer direkt im Prüfungsamt. Ohne die Prüfungsordnung zu kennen, würde ich trotzdem davon abraten, angemeldete Prüfungen nicht anzutreten.

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Gerade als Jurist wirst du dich ja sicher schon mit deiner Prüfungs- bzw. Studienordnung befasst haben. Was sagt diese denn zu Nichterscheinen trotz Anmeldung? 

Wenn du Pech hast, ist es - wie Ansegisel schon schrieb - einer von Maximal zwei Fehlversuchen, die dir zustehen. Es wäre dämlich, sich selbst freiwillig so in die Bredouille zu bringen.

Timschulz 
Fragesteller
 28.03.2017, 16:24

Habe bereits die prüfungsordnung gelesen und dort steht nicht von Fehlversuchen und ältere Semester wissen auch nichts davon 

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