Zum Abitur zugelassen - dennoch "Schulverweis"

1 Antwort

Bundesland?

In vielen Schulgesetzen ist geregelt, dass ab einer bestimmten Anzahl unentschuldigter Fehltage (meist 5) keine Zulassung zur Prüfung erfolgt. Unter Umständen kann eine bereits erteilte Zulassung widerrufen werden, wenn im Nachhinein Tatsachen bekannt werden, welche die Zulassung als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wenn die Fehltage schon vor der Zulassungsentscheidung bekannt waren, ist die Entscheidung deswegen unanfechtbar. Sind sie aber erst später bekannt geworden, kannst Du die Zulassung wieder verlieren.

dass ich einen Termin mit der Rektorin ausmachen solle

Den solltest Du unbedingt wahrnehmen. Und lass Dir eine gute Erklärung für die unentschuldigten Fehltage einfallen.

könnte ich mit der Abiturzulassung meine Prüfung auch an einer anderen Schule schreiben?

Eine Externenprüfung könnte möglich sein.

karlsruher123 
Fragesteller
 29.01.2015, 16:53

Ich gehe in Baden-Württemberg zur Schule.

Den Termin nehme ich natürlich wahre, am liebsten hätte ich bereits morgen ein Gespräch mit ihr, um dieses leidige Thema aus der Welt zu schaffen.

Was meinen Sie genau mit "Externenprüfung"? Könnte ich nicht normal die Schule wechseln, und dort das Abitur mit der Klasse dort schreiben? Das Abitur ist ja das gleiche.

Danke schon mal für ihre Antworten :)

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Topaz1992  30.01.2015, 16:37
@karlsruher123

Die Externenprüfung ist etwas für Schüler von Nicht staatlichen Schulen (Privatschulen, Fernschulen) oder Autodidakten. Je nach Bundesland ist das teils in Ministerium, teils wird man auch einfach nur zu einem lokalem Gymnasium geschickt. Eine Teilnahme für Schüler welche direkt von einem Gymnasium kommen ("in den vergagenen xx Monaten an einer regulären Schule eine Prüfung hätten absolvieren sollen/können) ist in der Regel ausgeschlossen, da man sich eben vor einer Flut von Abbrechern/Nicht zugelassenen schützen möchte.

Für dich heißt das: Hopp oder Top. Wenn das beim Rektor nicht klappt, müsstest du dein Abitur irgendwo von neuem Beginnen. Im besten Fall heißt es dann ein Jahr wiederholen, im schlimmsten wären es 2 oder 3 Jahre. Würdest du dich z.b. Bei einer Fernschule oder einem Abendgymnasium anmelden, würde man dort vermutlich nichts anerkennen was du bisher gemacht hast - aber es wär stofflich natürlich einfacher.

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karlsruher123 
Fragesteller
 05.02.2015, 20:57
@Topaz1992

Ich hatte heute mein Gespräch und es verlief positiv. Werde mir ab sofort kein Fettnäpfchen mehr leisten und mein Abitur über die Bühne bringen.

Danke dir für deine ausführliche Hilfe, kann dir aber leider keine Auszeichnung geben, da du der einzige bist, der geantwortet hat.

Ich persönlich habe eine Lehre für's Leben erhalten und rate den anderen, es niemals auf eine solche Situation ankommen zu lassen. Fühlt sich nicht all zu gut an.

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