Wie viele unentschuldigte Stunden?
Laut Schulgesetz NRW Paragraph 53 Abs. 4 kann ein nicht schulpflichtiger Schüler der Schule verwiesen werden wenn er innerhalb von 30 Tagen 20 unentschuldigte Fehlstunden sammelt. Jetzt zu meiner Frage: Zählen zu den 30 Tagen nur Schultage oder auch Wochenenden?
4 Antworten
Die Frage beantwortet sich von selbst. An Tagen, an denen keine Schule ist, kannst Du keine Fehlzeiten ansammeln. Folglich zählen nur die Schultage. Sollte an einen Wochenende eine Schulveranstaltung mit Anwesenheitspflicht stattfinden, ist auch dies ein Schultag. Bei unentschuldigtem Fehlen, würde dieser Tag zu den Fehlzeiten hinzugerechnet.
Gruß Matti
Nur Schultage. Bin zwar jetzt keine gutes Beispiel habe aber damals in der Realschule über 50 unentschuldige Fehlstunden gehabt und trotzdem meinen erweiterten bekommen haha
Was denn jetzt? Fehltage oder Fehlstunden?
Wie willst du denn an Tagen, an denen du keine Schule hast, Fehlstunden sammeln?
Wieso sollte ein nicht schulpflichtiger zur Schule gehen?
Wer die Mindest- oder Regelschulzeit hinter sich hat, ist nicht mehr schulpflichtig in dem Sinne, dass man von niemandem gezwungen wird, einen erweiterten Schulabschluss zu machen. Das tut man freiwillig. Wer freiwillig zur Schule geht, sollte tatsächlich auch gehen.
Ich meine ob zu den 30 Tagen in welchen man die 20 unentschuldigten sammeln kann auch die Wochenendtage zählen also ob es von heute an der 13. November oder 1. November ist?