Zeugnis, Fehltage, schulverweis?

1 Antwort

... das Vergehen ist ja auch nicht entschuldbar, also alles richtig. Wie sonst sollen die Zuständigen das erkennen können?

Es gibt ja nur zwei Varianten, das Kind wurde befreit, oder das Kind wurde nicht befreit, fehlt also unentschuldigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung