Zugfahrt mit Behindertenausweis - wann Wertmarke?

3 Antworten

Eine Begleitperson kann durch das B kostenlos mitfahren, egal ob Bus, Nahverkehr oder Fernverkehr.

Korrekt.

Unsere Kinder brauchen für Fahrten (außgeschlossen Fernverkehr) keine Fahrkarte, sofern sie eine Wertmarke haben (die wir bisher anscheinend nur nie vorzeigen mussten).

Ebenfalls korrekt, aber sehr merkwürdig, dass sie die Wertmarken noch nie vorzeigen mussten...

Normalerweise wird nämlich bei einer Kontrolle beides verlangt, denn ohne Wertmarke fahren sie schwarz (sofern kein reguläres Ticket gekauft wurde) und der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen ist nur der Beweis, dass ein Anrecht auf Freifahrt besteht.

Diese Wertmarke können (und müssen?) wir aber durch das Merkzeichen H ebenfalls kostenfrei beantragen/bekommen.

So ist es. Ihr bekommt sie aber nicht automatisch, sondern müsst sie schon beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
RBSphoenix1337 
Fragesteller
 03.04.2023, 20:35

Es ist mir bewusst, dass ich die Wertmarke einmal im Jahr beantragen muss. Mich hat es auch gewundert und eben verunsichert, dass es bisher nie kontrolliert wurde. Ich habe auch gedacht, dass der Kontrolleur ggf. gesehen hat, das auf dem Ausweis ein H ist und somit auf die ebenso kostenlose Wertmarke verzichtet wurde. Denn dadurch, dass auch die Wertmarke in unserem Fall kostenlos ist, können wir ja "theoretisch nicht schwarzfahren", in dem Sinne, dass niemand sein Geld nicht bekommt, weil wir diese Wertmarke nicht haben.

Aber ich denke, wir werden sie dann einfach beantragen und auf Nummer Sicher gehen. Ich wollte mir nur den Gang zum überlaufenen Amt sparen, wenn es nicht hätte sein gemusst.

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Das Wertmarkenprinzip dient wohl vor allem dazu, den Zugang zu solchen Leistungen zu erschweren. Die Gültigkeit der Marken ist 6 Monate oder ein Jahr. Wenn ich bedenke, dass ich als ziemlich uneingeschränkter Mensch schon solchen Mehraufwand scheue.

Meine Erfahrung sagt mir, wenn die Wertmarke einen besseren Sinn hätte, wäre das irgendwo erklärt.

Womöglich könnte man die ignorieren, und im Zweifelsfall gegen eventuelle Strafgebühren klagen. (Von wegen leichter Zugang o.a.)

treppensteiger  03.04.2023, 19:46

Oder kurz, diese Wertmarke ist nichts weiteres, als die amtlich gestempelte Bestätigung, dass du diesen Behindertenausweis besitzt. Den musst du (natürlich?!) zusätzlich dabei haben. Schlimmer gehts nimmer!

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Selkiade  03.04.2023, 20:09
@treppensteiger
diese Wertmarke ist nichts weiteres, als die amtlich gestempelte Bestätigung, dass du diesen Behindertenausweis besitzt.

Das stimmt so nicht.

Die Wertmarke ist praktisch das Ticket. Der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen ist der Nachweis, dass ein Anrecht auf Freifahrt besteht.

Das ist genauso wie wenn ich mit meinem Aboticket unterwegs bin und bei einer Kontrolle den Personalausweis ebenfalls vorzeigen muss, damit nachgewiesen werden kann, dass ich die Besitzerin meines Abotickets bin.

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treppensteiger  04.04.2023, 21:21
@Selkiade

Auf meinem Personalaufweis hin, bekomme ich aber auch kein Dauerabo. Das habe ich in der Regel käuflich zu erwerben.

Aber nicht in der Hauptsache, um eine schöne Fahrkarte zu erhalten, sondern damit ich für die Fahrt (nachweisbar) bezahlt habe.

Der Vermerk, "Ist Besitzer einer gültigen Abokarte" findet sich nicht im Personalausweis.

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Selkiade  04.04.2023, 21:51
@treppensteiger
Auf meinem Personalaufweis hin, bekomme ich aber auch kein Dauerabo. Das habe ich in der Regel käuflich zu erwerben.

Die Freifahrt ist aber ja auch "nur" ein Nachteilsausgleich, für den Nachteil, dass behinderte Menschen oftmals nicht so viel Geld zur Verfügung haben wie nicht-behinderte Menschen.

Ein Aboticket kostet gerne mal eine 3stellige Summe, manche behinderte Menschen würden 2/3 ihres Einkommens nur für ein Ticket ausgeben, worauf sie aber vielleicht angewiesen sind, weil sie nicht so gut laufen können.

Aber nicht in der Hauptsache, um eine schöne Fahrkarte zu erhalten, sondern damit ich für die Fahrt (nachweisbar) bezahlt habe.

Auch die Wertmarke wird bezahlt, wenn die Menschen die Merkzeichen G, aG bzw. Gl haben (91 € jährlich bzw. 46 € halbjährlich).

Lediglich bei den Merkzeichen H & Bl sind die Menschen durch einen Nachteilsausgleich von der Eigenbeteiligung befreit.

Der Vermerk, "Ist Besitzer einer gültigen Abokarte" findet sich nicht im Personalausweis.

Aber die Namen, die auf Perso & Ticket stehen, stimmen überein und das Passfoto auf dem Perso stimmt mit der Person überein, die kontrolliert wird. Daraus lässt sich ableiten, dass die Person, die beides vorzeigt, Besitzer*in des Abotickets ist!

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treppensteiger  05.04.2023, 17:24
@Selkiade

Ok, wenn die Wertmarke bezahlt werden muss, ist das natürlich schon was ganz Anderes. Das war in der Beschreibung der DB leider nicht erkennbar.

Von daher, danke für deine besseren Erklärungen.

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