Zugfahren 15?

3 Antworten

Ja, darfst Du.

Gemäß § 4 Absatz 1 EVO können nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht von einer Aufsichtsperson begleitet werden, bei deinem Alter ist das also kein Problem.

In Ergänzung zu Anhang I Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 können nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

§ 4 Absatz 1 EVO

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB

Natürlich geht das auch ohne "Der Bub darf das"-Zettel...

Das einzige was nicht optional ist:

  • Hose o.ä.
  • Fahrschein
  • Maske (z.Zt.)