Zug verpassen?

4 Antworten

Bei Verpätungen die du nicht zu verantworten hast kannst du weiter fahren. Im Zweifel lass dir die Verspätung vom Schaffner bestätigen.

Du hättest mal dazu schreiben können, was für ein Ticket Du hast...

Bei Tickets mit Zugbindung entfällt diese, wenn die vorgesehene Verbindung nicht erreicht werden konnte.

Wenn du aber z.B. einen ICE statt eines IC nimmst, musst Du den Aufschlag zahlen.

HugoHustensaft  13.04.2022, 17:05

Falsch: Wenn der FS den Zug wegen eines von der Bahn zu vertretenden Grundes verpasst, darf er auch einen höherwertigen Zug nehmen (Ausnahme: Reservierungspflichtige Züge und Flixtrain).

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NoLies  13.04.2022, 17:31
@HugoHustensaft

Nope. Man muss ein ICE Ticket kaufen, kann sich dies aber zurückerstatten lassen.

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HugoHustensaft  13.04.2022, 17:35
@NoLies

Aber nur, wenn der Schaffner umständlich ist - im Endeffekt bekommt man das Ticket aber erstattet, hat also keine zusätzlichen Kosten ... und ich habe noch nie einen Schaffner erlebt, der sich das antut.

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NoLies  13.04.2022, 17:39
@HugoHustensaft

Nein. Man muss, ansonsten gilt es als Schwarzfahren. Ist den Schaffnern egal, die machen nur ihren Job. Nur weil du die Regeln der DB nicht gelesen hast, ist das nicht das Problem vom Schaffner. Und was tut sich der Schaffner an? Es ist sein Job Schwarzfahrer zu finden und entsprechend zu handhaben.

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HugoHustensaft  13.04.2022, 17:43
@NoLies

Unfug, der muss überhaupt nicht, im Gegenteil, der handelt, wenn der Sachverhalt stimmt - und das kann er leicht überprüfen - kundenfreundlich und im Sinne des Konzerns; aber Du bist wahrscheinlich auch so einer, für den die Zugbindung nur aufgehoben ist, wenn der Stempel auf der Fahrkarte ist, obgleich auch der nicht erforderlich ist. Und zur Beruhigung: Ich kenne die Fahrgastrechte - und besser, als mir lieb ist, weil man die leider zu oft braucht ...

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NoLies  13.04.2022, 17:51
@HugoHustensaft

Erstmal ist es mehr als peinlich die falschen Pronomen zu nutzen. Zweitens: unterstellungen lässt du bitteschön sein.

Drittens: so steht es bei der Bahn. So ist es. Punkt.

Mag ja sein, dass welche davon absehen - Fakt ist aber: laut der deutschen Bahn ist dies Schwarzfahren. Und wenn man das Ticket nicht hat, kann es passieren, dass man Strafe zahlen muss.

Das hat also auch nichts mit mir zu tun, kann mir egal sein wie jemand seine Freizeit verbringt oder sein Geld ausgibt. Was nicht geht ist, dass du hier Falschinformationen verbreitest und mich nun auch noch angreifst und persönlich wirst, nur weil ich wiederhole was die Bahn für Regeln hat!

Du bist wahrscheinlich auch so einer, für den die Zugbindung nur aufgehoben ist, wenn der Stempel auf der Fahrkarte ist, obgleich auch der nicht erforderlich ist

Wo schreibe ich was von Stempeln und das sowas erforderlich ist? Nirgends. Aber um dich zu beruhigen: ich habe mir noch nie irgendein Ticket Stempeln lassen (ausser in Italien, wo das pflicht ist vor Fahrtantritt).

"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie … Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern" https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte

Punkt. Ende. Und nun hör auf hier falschinformationen zu verbreiten und mich anzugreifen nur weil du nicht akzeptieren kannst, dass du falsch liegst.

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HugoHustensaft  13.04.2022, 18:00
@NoLies

Vielleicht solltest Du die zitierten Fahrgastrechte nicht nur zitieren, sondern auch verstehen - und zwar nicht nur nach dem Wortlaut, sondern auch nach dem Sinn ... Und eine Schwarzfahrt ist es schon gar nicht, weil keine Leistungen erschlichen werden sollen (§ 265 a StGB), da steht zudem nur bezahlen, aber nicht, dass man die Fahrkarte vorher kaufen muss - wäre auch aberwitzig, weil sich durch einen vorherigen Fahrkartenkauf die Verspätung potenziell vergrößert ... und ja, ich weiß, die DB hat den Bordverkauf grundsätzlich eingestellt (ganz aber doch nicht, siehe Schwerbehinderte), da hat man einfach nicht zu Ende gedacht.

Übrigens: Ich hatte Dir formal zugestimmt, wiederhole aber noch einmal, dass das weder im Sinne des Kunden noch im Sinne des Konzerns ist, weil damit nur Mehraufwand generiert wird.

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luigi7799  20.07.2022, 23:26
@HugoHustensaft

Zugbindung ist ohne Bescheinigung ab 20 Minuten am Zielort aufgehoben so steht das auf fast jeder Fahrkarte.

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Das kannst du weiterhin verwenden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann kannst du mit dem alten Ticket weiter fahren.