Zivildienst trotz anderer Staatsbürgerschaft?

4 Antworten

Du kannst die österreichische Staatsbürgerschaft nicht so einfach ablegen, um dich vor dem Wehrdienst zu drücken. § 37 StbG enthält genau deswegen eine spezifische Klausel für Wehrpflichtige, in deiner Situation kannst du also nicht raus.

Du kannst übrigens generell nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, ohne eine andere zu haben (Verhinderung der Staatenlosigkeit).

FelixNachbaur 
Fragesteller
 09.08.2023, 08:17

Vielen Dank für die Antwort. Kannst du mir vielleicht den Link zu dem Artikel senden also zum Paragraf 37 im Stbg

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1) Staatsbürgerschaft kann nur gewechselt werden wenn man eine andere hat

2) In dem Moment wo das ZMR und der Dachverband der Sozialversicherungsträger deine Zurücklegung der Staatsbürgerschaft gespeichert haben, bekommt das Heer eine Information und wenn diese im System gespeichert ist bist du aus der Wehrpflicht zu entlassen.

Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse
FelixNachbaur 
Fragesteller
 24.08.2023, 18:34

Es gibt einen extra Absatz im StGB welcher besagt, das ich die Staatsbürgerschaft nicht wechseln kann, da ich das Heer bzw. den Zivildienst noch nicht absolviert habe aber danke für die Antwort

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Wenn du kein österreichischer Staatsbürger mehr bist, bist du auch nicht mehr wehrpflichtig. Dementsprechend müsstest du auch keinen Präsenz- oder Zivildienst mehr machen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du einfach so die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft bekommst. Die Voraussetzung ist nämlich, dass man schon länger in Liechtenstein lebt. Wenn dem so wäre, müsstest du aber nicht zur Musterung, da nur in Österreich lebende Staatsbürger dies müssen.

FelixNachbaur 
Fragesteller
 09.08.2023, 06:29

Was aber wenn ich schon bei der Musterung war und schon als tauglich eingestuft wurde und erst jetzt vor hätte zu wechseln. Würde das einen Unterschied machen ?

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summersweden  09.08.2023, 18:27
@FelixNachbaur

In dem Moment, in dem du nicht mehr Österreicher bist, hast du im Heer auch nichts mehr verloren. Sie würden dich nicht mehr einberufen.

Aber wie gesagt: du erfüllst offensichtlich die Bedingungen nicht, um Liechtensteiner zu werden.

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FelixNachbaur 
Fragesteller
 10.08.2023, 18:18
@summersweden

Es gibt dazu einen extra Paragraf im Gesetzbuch. Ich kann, da ich als tauglich befunden wurde, die Staatsbürgerschaft sowieso nicht ablegen bzw. wechseln bis ich Zivildienst oder Heer gemacht habe

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jo135  09.08.2023, 07:45

Er wird gar nicht erst aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen.

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summersweden  09.08.2023, 18:29
@jo135

In dem Moment, in dem er die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes bekommt, verliert er die österreichische. Das hat nichts mit entlassen zu tun. Das Gesetz in Österreich sagt ganz klar, dass es kein erworbenen Doppeltstaatsbürgerschaften gibt.

Aber wie gesagt, erfüllt er offensichtlich die Bedingungen eh nicht, um zu wechseln.

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Natürlich wäre das möglich. Der Präsenzdienst ist nur für österreichische Staatsbürger Pflicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien
FelixNachbaur 
Fragesteller
 09.08.2023, 06:31

Und was wenn ich einfach die Österreichische Staatsbürgerschaft anlege und sozusagen staatenlos bin ? Gibt es das überhaupt und wäre das möglich ?

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TheFamousSpy  09.08.2023, 10:23
@FelixNachbaur

Keine Ahnung aber warum sollte man auch sowas dummes tun?! Staatenlos zu sein ist keine gute Idee, das bringt unfassbar viele Nachteile.

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jo135  09.08.2023, 07:46

Nein, das wäre nicht möglich.

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