Zeitung austragen, was darf bei Werbeverweigerer eingeworfen werden?

5 Antworten

Die oft kostenlose Stadtteil Zeitung darf meines Wissens rein und persönlich an den Verweigerer adressierte Werbung darf auch in den Kasten.

Nein. Aber das ist eigentlich Teil der Einweisung.

Anzeigeblätter sind (wie der Name ja auch sagt), Werbung.

Das sollte Dir dein Arbeitgeber sagen können. Bei meiner Tochter damals wurden die Möglichkeiten in einem halbstündigen Gespräch mitgeteilt.

Nein der Besitzter des Briefkasten möchte das nicht

Aus meinen Erfahrungen bei der Post:

  • Allgemeine Werbeeinwürfe dürfen nicht bei Briefkästen eingeworfen werden, die "Keine Werbung" Aufkleber haben
  • Infoblätter (z.B. allgemeine Wahlinformationen) dürfen nicht in Briefkästen, die "Keine Werbung" Aufkleber haben
  • Infoblätter (z.B. wichtige Informationen für die Bevölkerung wie Infos zur Briefwahl) dürfen auch in Briefkästen mit Aufklebern "Keine Werbung"

Letzteres verteilt aber ausschließlich die Post und nicht ein Zeitungsausträger, insofern wirst du nie den Fall haben, dass du dort deine Zeitung einwerfen darfst.