Zeitung austragen Ausbeutung oder ist das normal?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du noch nicht volljährig bist, hast du auch noch keinen Anspruch auf den Mindestlohn von aktuell 12€/h: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/mindestlohn/mindestlohn_node.html#doc6db1a6ec-a949-4c9d-80da-2bfbc1a647bdbodyText1

wie z.B.: Welche Ausnahmen beim Minijob gibt es?

Bei diesen Personen und Tätigkeiten sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen nicht daran gebunden, den Mindestlohn zu zahlen:
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Schüler und Schülerinnen)
  • Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen
  • Freiwillige Praktikanten und Praktikantinnen bei einem Praktikum bis zu drei Monaten
  • Ehrenamtlich Tätige
In bestimmten Branchen gibt es einen höheren Mindestlohn als die flächendeckend festgelegte Untergrenze. Hierzu zählt zum Beispiel das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder die Gebäudereinigung. Alle Ausnahmen und Informationen erhalten Sie in der Übersicht der Branchenmindestlöhne.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SteakNinja650 
Fragesteller
 31.05.2023, 15:28

Alles beantwortet ausser meine Frage, ich wollte nicht die rechtliche Sicht aber ok

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SteakNinja650 
Fragesteller
 31.05.2023, 15:31
@siola55

Du hast wohl meine Frage nicht gelesen, mir steht der Mindestlohn sowieso garnicht erst zu weil ich nicht pro stunde arbeiten würde sondern pro Tag, meine Frage ist ob das Okay ist oder doch lieber höher sein sollte...

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Dass sind grob 6,50€ pro Stunde, für einen Schülerjob zum Zeitung austragen ist das Gehalt ganz ok.

Woanders wird man auch nicht mehr kriegen. 13€ für die 2 Stunden ist völlig okay.