Zaun vor Standard-Maschendrahtzaun im eigenem Grundstück ohne Zustimmung vom Nachbarn rechtens?
Hallo!
ich habe diesen Sommer vor, einen Zaun zu meinem Nachbarn hin zu errichten. Wir haben nicht viel miteinander zu tun, grüßen aber gelegentlich und hatten auch nie Probleme. Mein 1. Schritt wäre zu fragen, ob wir den aktuellen, kaputten und hässlichen ca. 1m hohen Maschendrahtzaun gänzlich entfernen und auf einen für beide designtechnisch passenden Sichtschutzzaun einigen. Dieser soll zur Straße hin flacher werden, sodass mein wir beide immer noch volle Einsicht in die Straße haben. Die Kosten würde ich tragen. Geht so ein "geteilter" Zaun überhaupt? Ich würde ein Kunststoff-Modell nehmen, welches absolut pflegeleicht und beständig ist. Die Montage würde ich ebenfalls von Profis machen lassen.
Wenn nun mein Nachbar dagegen ist und nicht mit sich reden lässt, könnte ich dann besagten Zaun wie oben beschrieben einfach vor den Maschendrahtzaun auf meiner Grundstücksseite platzieren? Natürlich so, dass er immer noch die Straße links und rechts sieht etc, ich aber nicht auf seine Mülltonnen gucken muss und er nicht auf meine Terasse?
An pflegt mein Nachbar seinen Garten sehr und ich denke, dieser Zaun würde uns beide zugute kommen. Licht wirkt keine große Sache sein, da der Zaun im toten Sonnenwinkel eines EFH liegt, und Pflanzen gibt es links/rechts vom Zaun auch nicht.
2 Antworten
Wenn nun mein Nachbar dagegen ist und nicht mit sich reden lässt, könnte ich dann besagten Zaun wie oben beschrieben einfach vor den Maschendrahtzaun auf meiner Grundstücksseite platzieren?
Ich habe erst dieser Tage in der Zeitung gelesen, dass ein aktuelles BGH-Urteil vorliegt, das dies n i c h t geht, w e n n ihr euch n i c h t einigen könnt:
Der BGH hat entschieden, dass Gartenbesitzer sich, bevor sie einen Zaun errichten, mit ihren Nachbarn abstimmen sollten.
Gartenbesitzer dürfen nicht einfach einen Zaun bauen. Sie sollten das Vorhaben vorher mit dem Nachbarn abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. In dem Fall hatte ein Mieter einen Holzflechtzaun errichtet, und zwar hinter einem Maschendrahtzaun, der sich bereits zwischen den Grundstücken befand. Der Nachbar verlangte von dem Vermieter des Nachbargrundstückes die Beseitigung des 1,80 Meter hohen Holzzaunes. Das Landgericht sah dazu zunächst keinen Anlass, da sich der Holzzaun auf dem Grundstück des beklagten Vermieters befand. Doch die Richter des BGH entschieden anders: Eine einseitige Veränderung des äußeren Erscheinungsbild der Grenzanlage sei nicht zulässig. Denn bei diesem Zaun handele es sich nach Paragraf 921 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine Einrichtung, die beiden Grundstücken zum Vorteil diene.
Der alte Zaun war bereits vor Jahrzehnten - vermutlich einvernehmlich - errichtet worden. Deshalb könne ein Nachbar den Zaun nicht ohne die Zustimmung des anderen einfach verändern. Zumal der neue Zaun nicht nur auf optische Aspekte Auswirkungen hatte, sondern auch den Lichteinfall und die räumliche Wirkung der Außenfläche beeinflusste. Der Vermieter, der mittelbar für die Handlungen seines Mieters verantwortlich ist, musste den Holzzaun beseitigen. (Az. V ZR 42/17)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-nachbar-muss-zaun-zustimmen-1.3931894
Einige dich mit dem Nachbarn.
Er wird sich vermutlich nicht beteiligen, es ist schwierig soviel Geld bereit zu haben nur weil der Nachbar das will aber selbst dass wäre denkbar.
Ein eigener Zaun müsstest du auch alleine bezahlen.
oder sag ihm zahl du 300€ den Rest zahlen wir ....