Zahlt die Bundeswehr den dienstlichen Umzug?
Es kann passieren, dass man aus dienstlichen Gründen (z.B. Die Fortbildung ist nicht an dem aktuellen Standort zu machen; die Einheit wo man ist wechselt den Standort; usw...) umziehen muss.
Falls der Fall eintritt, kann das für die Familie des Bundeswehrsoldaten eine große Belastungssituation darstellen, da der Soldat womöglich mehrere hundert Kilometer nachhause fahren muss (Was im Normalfall nicht möglich ist).
Heißt also der Soldat kann entweder nur am Wochenende bei seiner Familie sein kann oder die Familie muss umziehen muss.
Da hat sich bei mir folgende Frage gestellt:
Finanziert die Bundeswehr den Umzug?
Ich habe im Internet zu dem Thema recherchiert, konnte aber nichts hilfreiches dazu finden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die Frage beantworten kann, inwiefern die Bundeswehr den Umzug finanziert.
Danke!
3 Antworten
Im Bundesumzugskostengesetz findest Du alles für den Fall, dass Du aus dienstlichen Gründen versetzt wirst. Das galt auf jeden Fall für verheiratete Berufssoldaten. Ob es auch für verheiratete Zeitsoldaten gilt, weiß ich nicht ganz sicher. Ich meine, ja.
Ja, es gibt Kostenerstattungen für dienstlich veranlasste Umzüge. Du musst Dir mehrere Angebote von Umzugsunternehmen geben lassen und der günstige kriegt den Zuschlag. Mehrkosten für z.B. eine teurere Wohnung wirst Du nicht erstattet bekommen.
Es gibt Familienheimfahrten und dafür gibt es auch freie Tage oder es gibt die Möglichkeit zu einen Umzug.