Darf meine Mutter umziehen und mich alleine lassen?

9 Antworten

Tja ganz so einfach wie Deine Mutter sich das vorstellt wird es vermutlich nicht laufen.

Wer steht denn im Mietvertrag der elterlichen Wohnung? Beide Elternteile? Dann kann man nicht nur einfach ausziehen, denn der Vertrag läuft weiter - denn Deine Mutter kann den Vertrag nur kündigen, wenn Dein Vater dem zustimmt und die Kündigung auch unterschreibt.

Und dem werden dann weder Dein Vater noch der Vermieter zustimmen.

Und auch das JC würde Deine Mutter nicht so einfach aus der wirtschaftlichen Verantwortung entlasten.

Nun zu Dir - falls Deine Mutter Alleinverdienerin ist, wird sie auch weiterhin zumindest anteilig für Deinen Unterhalt verantwortlich sein.

Also alles dem JC zu oktroyieren funtioniert keinesfalls.

Ja, sie ist in ihrer Entscheidung frei und Du bist volljährig.

jonasjon 
Fragesteller
 23.02.2018, 17:01

Hat sie keine Pflicht bis ich 25 bin?

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hydrahydra  23.02.2018, 17:02
@jonasjon

Unterhaltspflicht ja, unter Umständen, aber nicht die Pflicht, dir deine Miete zu zahlen.

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TechnologKing72  23.02.2018, 17:03
@hydrahydra

Unterhaltspflicht besteht auf jeden Fall, da er noch in der Erstausbildung ist und dieses Geld kann er auch in die Miete stecken, logischerweise.

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jonasjon 
Fragesteller
 23.02.2018, 17:05

Welches Geld? Ich kriege doch kein Geld dafür dass ich Abitur mache.

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Ja klar darf sie. Dein Vater wird dann schauen müssen, schlimmsten Falls wird er rausgeworfen, wenn er nicht bezahlt, deine Mutter kann den Mietvertrag kündigen.

Die Situation im Bezug auf dich ist schwieriger. Deine Eltern schulden dir Unterhalt, da du noch in der Erstausbildung bist. Wenn du bei deiner Mutter (in der neuen Wohnung) bleiben willst, wird diese Naturalleistung auf den Unterhalt angerechnet. Einfach so rauswerfen, kann sie dich gegen deinen Willen nicht.

Eine Wohnung vom Amt kriegst du nur bezahlt, wenn der Umzug für dich unmöglich ist, aber prinzipiell kannst du ja das Abi an einer neuen Schule abschliessen.

Das Jugendamt kann dich beraten.

Deine Eltern sind verpflichtet, Dir bis zum 25. Lebensjahr Unterhalt zu bezahlen und das schließt - nach meinem Verständnis - in Deinem Fall die Miete ein, da Du noch Schüler bist und man nicht verlangen kann, dass Du für Deine Miete zusätzlich arbeiten gehst (ein Minijob reicht da nämlich kaum). Das heißt aber nicht, dass Du nicht mit Deinem Vater zusammenwohnen kannst oder Dir eine eigene Wohnung suchen darfst. Am besten besprecht Ihr das noch mal in aller Ruhe, das Ganze hört sich für mich unausgegoren und unüberlegt (evtl. Racheaktion Deiner Mutter gegenüber Deinem Vater?) an. Im Zweifel gehst Du mal zum Jugendamt, Dir hören Dir auch zu, wenn Du über 18 bist.

Ini67  23.02.2018, 17:13

Nicht bis zum 25. Lebensjahr. Nur bis zum Abschluß der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung:

"Wie lange aber ist in diesem Fall Unterhalt zu zahlen? Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr? Bis zum Abschluss der Ausbildung? Wenn ja, wann ist die Ausbildung abgeschlossen?

Eine Altersgrenze gibt es beim Kindesunterhalt nicht. Verwechseln Sie dies nicht mit dem Kindergeld. Hier ist das 25. Lebensjahr die Grenze (welche sich aber durch Zivildienstzeiten etc. verschieben kann). Ansonsten besteht in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern."

www.anwalt.de

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jonasjon 
Fragesteller
 23.02.2018, 17:16

Ich war schon mit 18 beim Jugendamt. Die haben so ein Dokument geschrieben in der steht dass das zusammenleben mit meinem Vater nicht möglich ist. Es kam zu Gewalt usw. Ich habe Erlaubnis in eine eigene Wohnung umzuziehen und der Staat würde das auch finanzieren weil nur meine Mutter arbeitet und nicht mein Vater. Allerdings habe ich nach über einem Jahr Wohnungssuche die Hoffnung aufgegeben dass ich als Schüler eine Wohnung finden werde. 1000 Wohnung Angebote. Und nur 50 akzeptieren dass der Staat die Miete zahlt. Dann hat man noch 1000 andere Bewerber und man kriegt die Wohnung nie. Also habe ich keine Ahnung was ich tun soll.

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butz1510  23.02.2018, 17:18
@jonasjon

Weitersuchen!!! Du schaffst das! Wie ist es mit einer WG?

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Deine Eltern sind nicht verpflichtet mit dir zusammen zu wohnen oder dir eine Wohnung zu stellen, da du volljährig bist.

Sie sind aber beide dir gegenüber unterhaltspflichtig und zwar bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast, bzw dein erstes Studium. Wohnst du alleine, steht dir außerdem das Kindergeld zu.

Eventuell hast du Anspruch auf Bafög:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Weitere Beratung erhältst du bei eurem zuständigen Jugendamt.