Zählt man beim Notendurchschnitt-Ausrechnen "Verhalten" und "Mitarbeit" dazu?

6 Antworten

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Die Kopfnoten "Verhalten" und "Mitarbeit" zählen bei Berechnung des Notendurchschnitts für den Numerus Clausus nicht mit.

Sie sind auch keine harten, sondern subjektiv erzielbaren Noten.

misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 22:00

Eben, deshalb musste ich zweifeln. Aber wenn es für den NC nicht zählt, dann ist das wahrscheinlich allgemein so. Dankeschön!

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HansH41  07.08.2017, 18:37

Danke für den Stern.

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Ich denke ja, da sich die Endnote ja aus Schriftlichem und Mündlichem zusammensetzt und zum Mündlichen gehört auch Mitarbeit wie zb gemachte Hausaufgaben, wie oft du dich meldest usw. also Mitarbeit. Ich bin auf einem Gymnasium also kann es sein, dass sich das auf Realschulen etc. anders verhält. Aber sonst zählt das dazu.

misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:15

Bin auch auf einem Gymnasium, und diese "Verhalten" und "Mitarbeit" sind diese "Kopfnoten" über den normalen Fächern. Also nochmal etwas extra 

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DanyTargaryen  05.08.2017, 19:28

Achso, diese "Arbeitsverhalten entspricht..." "Sozialverhalten entspricht...". Ja ok, klar. Das zählt nicht

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misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:53
@DanyTargaryen

Ja, also bei mir steht nichts mit "entspricht", sondern wie normale Noten so: "Verhalten: gut", "Mitarbeit: gut"

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DanyTargaryen  06.08.2017, 13:59

Ok dann denk ich, dass das nicht zählt, da das ja keine Fächer sind. Kannst ja nochmal nen Lehrer fragen falls dus genau wissen willst :)

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Mein Vater ist Lehrer und meinte mal, das bei den Zeugniskonferenzen falls ein Schüler auf ,5 steht das Verhalten durchaus ausschlaggebend sein kann. Also zum Beispiel wenn der Schüler auf 4,5 steht aber alle Lehrer sich einig sind, dass er gut mitarbeitet und sich gut verhält, kann die 4 ergeben werden.

misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:51

Meinst du den Zeugnisdurchschnitt oder die Note eines einzelnen Faches? Bei mir im Gymnasiumzeugnis stehen oben zwei Noten für zwei Punkte. Und diese sind "Verhalten" und "Mitarbeit". Ich möchte halt wissen, ob der insgesamte Zeugnisdurchschnitt diese zwei Punkte miteinzählt.

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Ganz unwichtig finde ich das nicht, weil ein möglicher Arbeitgeber ja auch erwartet , dass Du die Aufgaben, die er Dir zuteilt anständig und zuverlässig erledigt werden. Und zu Verhalten zählt für mich auch "Benehmen" - also auch ein Aspekt. 

Außerdem musst Du ja Dein Zeugnis vorlegen, dann sieht man da eh

misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:19

Ja, das schon, aber ich meine zählt das offiziell auch dazu, wenn man nur nach dem "Notendurchschnitt" fragt. Da ich noch in der Schule bin, suche ich auch nicht nach Arbeit. Um genauer zu sein, bin ich nur einem Fragebogen für eine Studiumsuche aufgekreuzt, wo man neben anderen Informationen noch den "Notenschnitt" angeben soll.

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Wie du willst dir z.B. bei 1,6 einen Sympatiebonus von +0,3 draufrechnen?

misterpatr1ck 
Fragesteller
 05.08.2017, 19:20

Das wäre auch eine Lösung xD, nur wenn der Zeugnis später geprüft wird, heißt es dann, dass ich gelogen habe xD

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