Zählt man beim Notendurchschnitt-Ausrechnen "Verhalten" und "Mitarbeit" dazu?
Ich frage mich schon seit langem, ob man "Verhalten" und "Mitarbeit" in den Notenschnitt dazuzählt. Ich meine, das sind ja nicht wirklich "messbare erbrachte Leistungen", wo man sich in Arbeiten beweist, was man drauf hat. Ziemlich subjektiv eigentlich. Also deshalb hier meine Frage. Wenn ich z.B. auf einem Fragebogen meinen Notenschnitt angeben soll, soll ich dann Verhalten + Mitarbeit dazuzählen lassen oder nicht?
Ich hoffe, jemand kann mir das aus sicherer Quelle antworten. Danke im Voraus schon! :)
Edit: Ich bin Gymnasiast in Baden-Württemberg. "Verhalten" und "Mitarbeit" sind diese Kopfnoten über den "Leistungen in den einzelnen Fächern" wie etwa "Deutsch", "Mathe" etc.
6 Antworten
Die Kopfnoten "Verhalten" und "Mitarbeit" zählen bei Berechnung des Notendurchschnitts für den Numerus Clausus nicht mit.
Sie sind auch keine harten, sondern subjektiv erzielbaren Noten.
Eben, deshalb musste ich zweifeln. Aber wenn es für den NC nicht zählt, dann ist das wahrscheinlich allgemein so. Dankeschön!
Ich denke ja, da sich die Endnote ja aus Schriftlichem und Mündlichem zusammensetzt und zum Mündlichen gehört auch Mitarbeit wie zb gemachte Hausaufgaben, wie oft du dich meldest usw. also Mitarbeit. Ich bin auf einem Gymnasium also kann es sein, dass sich das auf Realschulen etc. anders verhält. Aber sonst zählt das dazu.
Bin auch auf einem Gymnasium, und diese "Verhalten" und "Mitarbeit" sind diese "Kopfnoten" über den normalen Fächern. Also nochmal etwas extra
Ja, also bei mir steht nichts mit "entspricht", sondern wie normale Noten so: "Verhalten: gut", "Mitarbeit: gut"
Ok dann denk ich, dass das nicht zählt, da das ja keine Fächer sind. Kannst ja nochmal nen Lehrer fragen falls dus genau wissen willst :)
Mein Vater ist Lehrer und meinte mal, das bei den Zeugniskonferenzen falls ein Schüler auf ,5 steht das Verhalten durchaus ausschlaggebend sein kann. Also zum Beispiel wenn der Schüler auf 4,5 steht aber alle Lehrer sich einig sind, dass er gut mitarbeitet und sich gut verhält, kann die 4 ergeben werden.
Meinst du den Zeugnisdurchschnitt oder die Note eines einzelnen Faches? Bei mir im Gymnasiumzeugnis stehen oben zwei Noten für zwei Punkte. Und diese sind "Verhalten" und "Mitarbeit". Ich möchte halt wissen, ob der insgesamte Zeugnisdurchschnitt diese zwei Punkte miteinzählt.
Ganz unwichtig finde ich das nicht, weil ein möglicher Arbeitgeber ja auch erwartet , dass Du die Aufgaben, die er Dir zuteilt anständig und zuverlässig erledigt werden. Und zu Verhalten zählt für mich auch "Benehmen" - also auch ein Aspekt.
Außerdem musst Du ja Dein Zeugnis vorlegen, dann sieht man da eh
Ja, das schon, aber ich meine zählt das offiziell auch dazu, wenn man nur nach dem "Notendurchschnitt" fragt. Da ich noch in der Schule bin, suche ich auch nicht nach Arbeit. Um genauer zu sein, bin ich nur einem Fragebogen für eine Studiumsuche aufgekreuzt, wo man neben anderen Informationen noch den "Notenschnitt" angeben soll.
Keine Ahnung, evtl jmd. fragen, der so nen Bogen schon ausgefüllt hat
Wie du willst dir z.B. bei 1,6 einen Sympatiebonus von +0,3 draufrechnen?
Das wäre auch eine Lösung xD, nur wenn der Zeugnis später geprüft wird, heißt es dann, dass ich gelogen habe xD
Achso, diese "Arbeitsverhalten entspricht..." "Sozialverhalten entspricht...". Ja ok, klar. Das zählt nicht