Zählt "Halt die Fresse" als Beleidigung?

15 Antworten

ja klar, es ist beleidigend gemeint, aber es ist keine strafrechtlich relevante Beleidigung. Dazu nötig wäre Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile - nicht nur Schimpfwörter oder ablehnende Bewegungen wie der Mittelfinger oder das „einen Vogel“-Zeigen, sondern auch für sich genommen sachliche Worte können im Einzelfall ausreichend sein.

Eugeen 
Fragesteller
 10.01.2019, 11:16

Danke.

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Das würde bedingen, dass es mich interessiert, was du den lieben langen Tag so rauslässt... Und da es das wirklich GAR NICHT tut, wäre es für mich auch keine Beleidigung.

Eugeen 
Fragesteller
 10.01.2019, 10:26

Danke

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Rechtlich dürfte das unter den Tisch fallen. Aber es ist eine grobe Unhöflichkeit.

Eugeen 
Fragesteller
 10.01.2019, 10:26

Danke

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Bin kein Jurist, habe aber juristische Berufserfahrung und sage ganz klar "Nein"

Eugeen 
Fragesteller
 10.01.2019, 10:28

Danke

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Ich würde ja sagen, weil das herabwürdigend ist.

Eugeen 
Fragesteller
 10.01.2019, 10:26

Danke.

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