Zählen Mängel bei einer HU zum Garantiefall bei Gebrauchtwagen?

4 Antworten

Nein nicht alles.

Verschleißteile sind nicht von Garantie und Gewährleistung abgedeckt.

Außerdem bezieht sich die Gewährleistung nur auf Mängel die VOR und BEIM Kauf bereits bestanden haben, was danach kommt ist nicht abgedeckt.

die meisten Händler machen gegen einen geringen Aufpreis die HU neu + Ölwechsel, so dass du dich die nächste Zeit um fast nichts kümmern musst.

Man kann eine HU auch vorziehen. Das ist kein Problem. Du kannst also zum Händler sagen, du würdest das Auto nehmen, aber nur, wenn er einen neuen TÜV kriegt.

Mangel ist Mangel. Sofern nicht wirksam ausgeschlossen oder verkürzt hast du zwei Jahre Gewährleistungsfrist, musst aber nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Mmits  03.08.2023, 12:38

Verschleißteile sind nicht inbegriffen.

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Destranix  03.08.2023, 12:39
@Mmits

Das ganze Auto, sofern nicht wirksam begrenzt. Das beinhaltet auch Verschleißteile, sofern der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

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Mmits  03.08.2023, 12:40
@Destranix

Falsch.

Verschleißteile sind nie in der Gewährleistung inbegriffen.

wenn dir sogar der Zahnriemen nach 2 Wochen reißt und du einen Motorschaden hast, ist das dein Problem.

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Destranix  03.08.2023, 12:40
@Mmits

Doch, klar sind dei in der Gewährleistung mit drinnen, sofern nicht wirksam aus dieser ausgenommen.

Was aber natürlich sein kann ist, dass der Nachweis des Vorliegens beim kauf schwer wird.

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Mmits  03.08.2023, 12:41
@Destranix

Nein.

Verschleißteile Verschleißen und sind dementsprechend kein Mangel, wenn diese verschlissen sind.

die sind nie dabei.

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Destranix  03.08.2023, 12:42
@Mmits

Möchtest du mir eine Rechtsquelle verlinken? Das BGB sagt klar etwas anderes.

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Mmits  03.08.2023, 12:44
@Destranix

Im BGB kannst du selbst nachlesen, hier 2 Gerichtsurteile:

Beispielfälle:

AG Dresden, 23.09.2005, Az: 114 C 3075/04"...Bei einem neun Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 173.695 km sind Abnutzungserscheinungen an Bremsscheiben und Bremsklötzen, Geräusche an der Servolenkungspumpe, eine deutliche Geräuschentwicklung im Getriebe bei der Fahrt im ersten Gang und ein Quietschen am Ventilatorlager im Kühlsystem, selbst wenn es durch erhöhte Schwergängigkeit sogar funktionsuntüchtig geworden ist, nicht als Sachmängel, sondern als normale Verschleißerscheinungen anzusehen..."

OLG Fürstenwalde, 24.05.2005, Az: 13 C 557/02

"...Eine undichte Zylinderkopfdichtung und ein technisch verschlissener Katalysator können bei einem Pkw mit einem Alter von 5 ½ Jahren und einer Fahrleistung von etwa 71.700 km infolge normalen Verschleißes auftreten. Beide technischen Defekte ... treten ohne weiteres bereits bei einer Laufleistung von 40.000km auf. Bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 70.000 km muss der Käufer mit einem solchen Defekt also rechnen. Dass aus technischer Sicht auch die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Mangel erst nach über 200.000 km vorliegt, führt nicht dazu ... dass der Mittelwert hiervon als Grenze für den normalen Verschleiß anzusehen ist. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt. Ab diesem Zeitpunkt stellt der Defekt keine Abweichung von der für ein Gebrauchtfahrzeug zu erwartenden Beschaffenheit dar..."

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3841-gewaehrleistung-autoteile

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Destranix  03.08.2023, 12:48
@Mmits
nicht als Sachmängel, sondern als normale Verschleißerscheinungen anzusehen

Offensichtlich dann kein Mangel.

Es ist an dieser Stelle insbesondere auch noch zu beachten, dass das BGB verschiedene Abstufungen schafft, ab wann etwas als Mangel gilt (§434 BGB).

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Mmits  03.08.2023, 12:52
@Destranix

Das mag ja sein, aber Verschleißteile sind grundsätzlich ausgenommen.

Es gibt auch eine Liste vom ADAC die das etwas auflistet, was dazu gehört und was nicht.

das ganze sogar mit Gerichtsurteilen.

Wenn der Händler für alles haftbar gemacht wird, wird es auch keine Händler mehr geben oder man zahlt auf die teuer gewordenen Fahrzeuge nochmals eine dicke Summe drauf.

Viele verstehen nicht, dass diese Kosten immer an den Kunden weitergegeben werden.

Deshalb bieten Händler auch fast garnicht mehr die günstigen Autos mit Rest tüv zb als Winterauto nichtmehr an.

jetzt stell dir mal vor die würden noch für Verschleißteile haftbar gemacht werden.

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Destranix  03.08.2023, 12:55
@Mmits
Das mag ja sein, aber Verschleißteile sind grundsätzlich ausgenommen.

Eben das stimmt eben nicht.

Für Verschleißteile gilt dieselbe Gewährleistung. Jedoch kann es einerseits schwer werden, das Vorliegen bei Kauf nachzuweisen, andererseits ist eine bereits vorbelastete Beschaffenheit bei Sachen derselben Art oft üblich und vom Käufer erwartbar.
Aber keinstenfalls immer und zudem kann auch aus anderen Gründen ein Sachmangel bezüglich dieser Teile vorliegen.

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Mmits  03.08.2023, 12:58
@Destranix

„Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe, denn deren Lebensdauer hängt von der jeweiligen Fahrweise und der Intensität der Nutzung ab. Lediglich im Fall von Produktionsfehlern oder nachweisbaren Mängeln können Sie Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen.“

https://www.drivercenter.eu/de-de/service/kfz-service/verschleissteile#:~:text=Von%20der%20Gewährleistung%20ausgenommen%20sind,Garantie%2D%20und%20Gewährleistungsansprüche%20geltend%20machen.

die sind grundsätzlich ausgenommen.

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Destranix  03.08.2023, 12:59
@Mmits

Ist das eine Rechtsquelle? Nein.

Das BGB sagt, das gilt nicht pauschal und deine verlinkten Urteile machen auch keine Aussagen bzgl. Pauschalität.

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Mmits  03.08.2023, 13:01
@Destranix

Schau dir einfach mal die Praxis an.

da lacht dich auch jeder Richter aus, wenn du z.B. bremsen auf Gewährleistung repariert haben willst vom Händler.

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Destranix  03.08.2023, 13:03
@Mmits

Unsinn, denn Richter kennen die rechtslage und wisen zu subsumieren.

Was die Praxis sagt ist noch einmal etwas anderes, das liegt aber auch daran, dass Händler gerne bescheißen.

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Destranix  03.08.2023, 13:10
@Mmits

Und wie du erkennst steht an vielen Stellen ein "M" in der entsprechenden Spalte.

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Mmits  03.08.2023, 13:12
@Destranix

Schau nicht nur die Spalte an, sondern das ganze.

da sind nicht nur Verschleißteile drin.

Das ist eine Liste zur Unterscheidung zwischen Mangel und Verschleiß.

die typischen Verschleißteile sind dort zu 90% als Verschleiß gekennzeichnet.

also entweder liest du’s richtig oder lässt es bleiben.

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Destranix  03.08.2023, 13:19
@Mmits

Selbst wenn nur einer dabei ist, der nicht als "Verschleiß" gekennzeichnet wurde beweist deien Quelle bereits, dass ich Recht habe. Davon ab wird deine Quelle auch nich alle Urteile enthalten und wahrscheinlich auch keines, welche ausreichend pauschale Äußerungen hingehend unserer Thematik trifft.

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Mmits  03.08.2023, 13:22
@Destranix

Wie gesagt lies es RICHTIG.

es ist nur dann ein Mangel, wenn das Verschleißteil durch eine andere Ursache, die kein VT ist, defekt geworden ist.

Hat keinen Sinn mit einem Möchtegern Alleswisser zu diskutieren.

Verklag bitte direkt den nächsten Händler, wenn dein Ölwechsel nach 11 Monaten erforderlich ist.

dann weißt du wie absurd deine Aussagen sind.

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Destranix  03.08.2023, 13:23
@Mmits

Ich habe es dir bereits erläutert, aber du willst offenbar nicht verstehen. Kann ich schlecht ändern.

Schönen Tag dir noch!

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Mmits  03.08.2023, 13:25
@Destranix

Jemanden wie dir kann man nichts erläutern, wenn du alles schlichtweg ignorierst.

wie gesagt probiers aus.

dein Anwalt, der Anwalt der Gegenseite, der Händler und der Richter werden dich auslachen.

Wünsche ich dir auch :)

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Destranix  03.08.2023, 13:26
@Mmits

Um das auszuprobieren müsste ich erst ein Auto kaufen, das derartige Sachmängel aufweist. Habe ich nicht nötig.

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Mmits  03.08.2023, 13:27
@Destranix

Naja deiner Meinung nach ist ja alles abgedeckt?

da reicht ja schon eine fehlende Ventilkappe, die ist nämlich HU relevant ;)

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Destranix  03.08.2023, 13:28
@Mmits
Naja deiner Meinung nach ist ja alles abgedeckt?

So?

Bitte lerne lesen!

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Mmits  03.08.2023, 13:30
@Destranix

„Mangel ist Mangel.“

eine fehlende Ventilkappe ist auch ein Mangel also bitte gleich mit einem Anwalt sprechen!

der Händler „bescheißt“ dich um 10 Cent Ware!!

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Destranix  03.08.2023, 13:32
@Mmits
„Mangel ist Mangel.“

Die Aussage bezieht sich offensichtlich auf den Zeitraum, wie im Folgenden deutlich wird.

Nichtsdestotrotz, ja hafter der Verkäufer im Zweifel auch für geringfüginge Mängel.

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peterobm  03.08.2023, 12:44

bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, per Vertrag

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Destranix  03.08.2023, 12:44
@peterobm

Korrekt. (Auch wenn das noch einmal komplizierter war, da gab es zwei Fristen und nur eine konnte man auf ein Jahr reduzieren oder so.)

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Destranix  03.08.2023, 12:48
@peterobm

Ne, das war etwas anderes. Beweislastumkehr ist sowieso nur ein Jahr. Aber ist auch nicht so wichtig.

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Garantie muss niemand geben. Von daher stellt sich die Frage gar nicht.