Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei hat da vorerst nichts damit zu tun.

Das ist eine Zivilangelegenheit, nach BGB.

„Schwarzen TÜV“ musst du erstmal nachweisen und kein Prüfer riskiert seinen Job für „Taschengeld“.

Bremsen können durch standzeit angerostet sein aber trotzdem volle bremsleistung erreichen.

Der TÜV ist außerdem nur eine Momentaufnahme und sagt nicht viel über ein Auto aus.

es gibt überall schwarze Schafe, eventuell waren die Bremsen nichtmal defekt und die Werkstatt wollte nur kassieren.

baykan 
Fragesteller
 21.07.2023, 19:14

Die Bremsen rosten aber nicht innerhalb eines Monats. Der TÜV des Händler war am 09. Juni. Mein TÜV war letzte Woche.

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Mmits  21.07.2023, 19:25
@baykan

Die können sehr wohl anrosten in der Zeit.

die Frage ist ob die verrostet sind oder nur angerostet durch standzeit.

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Grundsätzlich ist ja der erste Weg Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und ihm damit zu konfrontieren. Aber das hast du ja bereits getan.

Man müsste jetzt mal genau Wissen wie der genaue Wortlaut im Vertrag ist. Denn unter Umständen könnte es sogar sein das der Händler das Fahrzeug wieder zurück nehmen muss.

Aber dafür müsste man sich wirklich alles ganz genau anschauen.

Was die HU an sich betrifft muss man schauen wie die Karre die Plakette bekommen hat. Das muss nicht zwingend dadurch sein das es illegal zustande gekommen ist. Es gibt durchaus aus auch Prüfer die tatsächlich das eine oder andere übersehen.

Was du jetzt tun kannst wäre dem Händler eine letzte Frist zu setzen. Gleichzeitig kannst du in dem Schreiben durchaus angeben das du bereit bist einen Anwalt oder Anwältin einzuschalten und Strafanzeigen zu stellen. Unabhängig ob du das dann nun machst oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Das ist eine wunderschöne Fragenkombination für Jurastudenten im 3. Semester.

Der Händler hat dich ordentlich geleimt, aber du hast ein Problem damit, das nachzuweisen. Von daher dürfte in strafrechtlicher Hinsicht auch eine Betrugsanzeige ins Leere laufen, weil der Wagen als Unfallwagen deklariert war.

Einen Schadenersatz durch den Händler kannst du zwar fordern, aber ohne Anwalt gerichtlich oder außergerichtlich nicht durchsetzen; eine Schadenersatzforderung gegen die Stelle, die dem Wagen die Plakette verpasst hat, hat allenfalls der Händler, der aber wiederum mit dieser Prüfstelle ein gutes Verhältnis zu haben scheint.

Zivilrechtlich betrachtet müsstest du vom Händler eine Kaufpreisminderung oder eine Wandelung (=Rückgängigmachung des Kaufvertrags) fordern. Aber auch hier gilt: ohne einen fachkundigen Anwalt schaust du alt aus..