Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?
Hallo an alle,
ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.
Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.
Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.
Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:
1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).
Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.
2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?
Ich bedanke mich vorab.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Die Polizei hat da vorerst nichts damit zu tun.
Das ist eine Zivilangelegenheit, nach BGB.
„Schwarzen TÜV“ musst du erstmal nachweisen und kein Prüfer riskiert seinen Job für „Taschengeld“.
Bremsen können durch standzeit angerostet sein aber trotzdem volle bremsleistung erreichen.
Der TÜV ist außerdem nur eine Momentaufnahme und sagt nicht viel über ein Auto aus.
es gibt überall schwarze Schafe, eventuell waren die Bremsen nichtmal defekt und die Werkstatt wollte nur kassieren.
Grundsätzlich ist ja der erste Weg Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und ihm damit zu konfrontieren. Aber das hast du ja bereits getan.
Man müsste jetzt mal genau Wissen wie der genaue Wortlaut im Vertrag ist. Denn unter Umständen könnte es sogar sein das der Händler das Fahrzeug wieder zurück nehmen muss.
Aber dafür müsste man sich wirklich alles ganz genau anschauen.
Was die HU an sich betrifft muss man schauen wie die Karre die Plakette bekommen hat. Das muss nicht zwingend dadurch sein das es illegal zustande gekommen ist. Es gibt durchaus aus auch Prüfer die tatsächlich das eine oder andere übersehen.
Was du jetzt tun kannst wäre dem Händler eine letzte Frist zu setzen. Gleichzeitig kannst du in dem Schreiben durchaus angeben das du bereit bist einen Anwalt oder Anwältin einzuschalten und Strafanzeigen zu stellen. Unabhängig ob du das dann nun machst oder nicht.
Das ist eine wunderschöne Fragenkombination für Jurastudenten im 3. Semester.
Der Händler hat dich ordentlich geleimt, aber du hast ein Problem damit, das nachzuweisen. Von daher dürfte in strafrechtlicher Hinsicht auch eine Betrugsanzeige ins Leere laufen, weil der Wagen als Unfallwagen deklariert war.
Einen Schadenersatz durch den Händler kannst du zwar fordern, aber ohne Anwalt gerichtlich oder außergerichtlich nicht durchsetzen; eine Schadenersatzforderung gegen die Stelle, die dem Wagen die Plakette verpasst hat, hat allenfalls der Händler, der aber wiederum mit dieser Prüfstelle ein gutes Verhältnis zu haben scheint.
Zivilrechtlich betrachtet müsstest du vom Händler eine Kaufpreisminderung oder eine Wandelung (=Rückgängigmachung des Kaufvertrags) fordern. Aber auch hier gilt: ohne einen fachkundigen Anwalt schaust du alt aus..
Die Bremsen rosten aber nicht innerhalb eines Monats. Der TÜV des Händler war am 09. Juni. Mein TÜV war letzte Woche.