Youtube: Affiliate Links in Videobeschreibung. Darf man diese im Video erwähnen?

2 Antworten

Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 7 MStV (2020):

Im Sinne dieses Staatsvertrages ist Werbung jede Äußerung, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, oder des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient und gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem Telemedium aufgenommen ist. Werbung ist insbesondere Rundfunkwerbung, Sponsoring, Teleshopping und Produktplatzierung; § 8 Abs. 9 und § 22 Abs. 1 Satz 3 bleiben unberührt.

Außerdem § 8 Absatz 3:

Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. In der Werbung dürfen keine Techniken der unterschwelligen Beeinflussung eingesetzt werden. Auch bei Einsatz neuer Werbetechniken müssen Rundfunkwerbung und Teleshopping dem Medium angemessen durch optische oder akustische Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungsteilen abgesetzt sein
100 % eindeutig finde ich das nicht, daher würde ich vorschlagen, in dem Moment, wo du über die Affiliate-Links sprichst, am oberen Rand "Werbung" einzublenden. So ist eindeutig, dass (nur) dieser Teil des Videos Werbung ist.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

Wenn du Affiliate-Links in deinen Videos erwähnst, solltest du darauf achten, sie natürlich und authentisch zu integrieren. Du kannst sie in der Videobeschreibung oder direkt im Video nennen. Wichtig ist, dass du klar machst, dass es sich um Affiliate-Links handelt. Informiere dich auch über die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land bezüglich der Kennzeichnung von bezahlter Werbung.

Ich hoffe, das hilft dir weiter! 🌟