Wurde in Sachsen mit ca 4-5g Marihuana erwischt. Was droht?
Ich (18) wurde in Sachsen mit 4-5g Marihuana erwischt, nachdem Zivilipolizisten mich und einen Freund kontrollierten, als sie den Geruch von Marihuana wahrnahmen (welches wir kurz vorher rauchten). Ich wurde mit aufs Revier genommen, wo ich jedoch weitere Aussagen verweigerte und alles freiwillig abgab.
Was droht mir als Strafe? Wirkt sich dieser Verdacht auf Konsum zusätzlich auf die Strafe aus? Werde ich einen Anwalt benötigen?
Danke im voraus.
9 Antworten
- Anwalt ist unnötig, weil
- Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich ist (ggf. gegen Auflagen)
- Gut zu wissen: https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Jeder kann ein "Urteil" auch ohne anwaltliche Vertretung anfechten; allerdings handelt es sich bei einer solchen Einstellung gegen Auflagen m.E. nicht um ein (Gerichts-)Urteil - sondern um die eigenständige Entscheidung eines Staatsanwalts. Die Erteilung von Auflagen und Weisungen anlässlich einer Einstellungsverfügung durch die StA geschieht nicht selten aus "erzieherischen Gründen" bei Personen, die noch unter das Jugendrecht fallen.
Anm.: Ich bin juristischer Laie, d.h. möglicherweise ist nicht alles, was ich sage und schreibe, richtig, aber zumindest bin ich mir sicher, kompetenter zu sein als der "GF-Rechtsexperte" namens "DerHans", der mich mit seinen Kommentaren immer wieder zum Kopfschütteln bringt.
Wenn man die Auflage nicht erfüllt wird das Verfahren wieder aufgenommen, oder? Vor Gericht könnte man sich dann auf das 1994er Urteil berufen, laut dem geringe Mengen bei Erstauffälligen normalerweise ohne Folgen bleiben sollen.
Oft sind es wirklich Jugendliche, allerdings kenne ich aus dem Internet auch Fälle wo Personen über 18 waren und Sozialstunden machen mussten. Zirka 10 solcher Fälle habe ich gesammelt, darauf beziehe ich mich gern wenn Leute sagen dass Gras quasi schon straffrei in Deutschland ist(CDU und co)
Wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, kann das Verfahren (wieder) eröffnet werden.
Das Berufen auf ein "94er Urteil(?)" nach Wiedereröffnung des Verfahrens wäre m.E. juristischer Schwachsinn, weil es a) allein der staatsanwaltlichen Entscheidung obliegt, ob eingestellt wird oder nicht und man b) als Betroffener seinen Widerspruch gegen erteilte Auflagen auch im Rahmen eines einfachen Widerspruchsverfahrens nach Erhalt der Einstellungsbenachrichtigung geltend machen können sollte.
Das Urteil mit der geringen Menge meine ich, das Bundesverfassungsgericht hat damals das Verbot von Gras als nicht verfassungswidrig befunden, jedoch soll bei Erstauffälligen bei geringen Mengen die Tat ohne Folgen bleiben, "wenn kein öfffentliches Interesse besteht und die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre"
Danke für die Aufklärung mit dem Widerspruch.
Dieses Bundesverfassungsgerichts-Urteil ist in die Gesetzes-Änderung dahingehend eingeflossen, dass Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können (aber nicht müssen).
Hier mal ein lesenswerter Text vom ehemaligen Richter am BGH, Thomas Fischer, zur Cannabisproblematik, der den Wahnsinn in Worte fasst:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-12/drogenpolitik-alkohol-drogen-sucht-abhaengigkeit-verbot/komplettansicht
Verstoß gegen BTMG bedeutet in deinem Fall Geldstrafe und unwahrscheinlicher Sozialstunden.
Hauptsächlich bei Minderjährigen. Geht aber natürlich auch bei viel Älteren, der Youtuber Drachenlord muss beispielsweise 50 Sozialstunden ableisten weil er jemandem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht(zusätzlich hat er eine Bewährungsstrafe bekommen)
Mach sowas zuhause auf dem Balkon, nicht in der Öffentlichkeit!
Man darf überall kiffen.. Du darfst nur nichts bei dir haben ;)
Vermutlich Sozialstunden und oder Geldstrafe
Wahrscheinlich wird das Verfahren sowieso eingestellt. (Falls er nicht vorbestraft ist etc.)
Man kann trotzdem über Auflage bestraft werden, sogar Sozialstunden sind da mit ganz viel Pech drin
In paar Wochen bis Monaten bekommst du nen Freibrief von der Staatsanwaltschaft. Hab das mit ungf. derselben Menge schon dreimal durch, und das in Bayern.
In Bayern und NRW wird regelmäßig bestraft, teilweise sogar über Auflage trotz Einstellung des Verfahrens.
Einer musste wegen 0,3 Gramm 20 Sozialstunden ableisten.
is halt immer von der Willkür der Staatsanwaltschaft abhängig.
Könnte ein Anwalt diese Auflagen anfechten? Eventuell durch einen Widerspruch mit Bezug auf 94er Urteil(kleine Mengen straffrei)