Würden meine Eltern oder der Nachbar eine Strafe bekommen wen ich folgendes im Wlanrouter einstelle?

3 Antworten

Wenn es zu einer Anzeige oder gar einem Strafverfahren kommen würde, dann wären erst einmal Deine Eltern (da sie die Inhaber des Internetzuganges sind) die Beschuldigten. Denn es ist ja ihr Internetzugang gewesen, der die entsprechenden illegalen Dinge getan hat (was auch immer "CP" sein soll).

Die müssten dann belegen, das sie das nicht gewesen sind.

Es würde also (selbst, wenn sie dann keine Strafe bekämen) erst einmal Ärger für sie bedeuten.

Hallo Onkel,

ich hab was gefunden (ist auf Urheberrechte bezogen, sollte aber keinen Unterschied machen):

“ In der Neufassung des Telemediengesetzes steht: Ein Vermittler eines Internetzuganges kann nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Die früher in Deutschland geltende sogenannte Störerhaftung ist damit sowohl für private als auch kommerzielle WLAN-Betreiber passé. [...] Verletzen Familienmitglieder oder Gäste aus dem heimischen WLAN heraus Urheberrechte, geht die Abmahnung nach wie vor dem Anschlussinhaber zu, weil der über die IP-Adresse ermittelt wird. Es ist dann zunächst seine Sache darzulegen, dass er selbst keine Urheberrechte verletzt hat, sondern ein offenes WLAN angeboten hat.” (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/tauschboersen-haftung-illegale-downloads/)

Von diesem CP würde ich dringend die Finger lassen!

Woher ich das weiß:Recherche

Nein aber du schon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lese viel im Internet