13Jähriger im Deep Web "erwischt"
Hey,
Wenn ein 13 Jähriger ins Deep Web auf nicht ganz legale Seiten geht, dabei aber durch die IP "erwischt" wird, was droht ihm bzw den Eltern? Ich meine der "Täter" ist ja noch nicht Strafmündig, aber müssen die Eltern dann Strafe zahlen oder sowas? Weil die haben sich nicht Strafbar gemacht oder? O.o
8 Antworten
Eltern haften/zahlen für ihre Kinder, auch wenn die Eltern nichts gemacht haben müssen die es zahlen, da er noch 13 Jahre alt ist. Bevor man aber zahlt sollte man zur Polizei gehen und das klären. Als ich 12 war hab ich mich mal bei einer Seite registriert und kp was ich da gemacht hab, auf jeden Fall kam eine Rechnung nach Hause und die Polizei meinte wir sollen nichts machen. Hätten wir es aber zahlen müssen, hätten es meine Eltern zahlen müssen.
Zahlt ein 13 Jähriger dann die Rechnung wenn eine kommen sollte, am besten noch eine teure die er nicht bezahlen kann?
Zahlt ein 13 Jähriger dann die Rechnung wenn eine kommen sollte, am besten noch eine teure die er nicht bezahlen kann?
ein 13 Jähriger ist noch Straf-unmündig ... muss nichts zahlen ... ggf. Erziehungs-Zeugs verdonnert werden
Das ist mir bewusst, aber anscheinend ist es ja Käse das Eltern für ihre Kinder zahlen müssen wenn eine Rechnung nach Hause kommen sollte. Da er/sie noch 13 Jahre alt ist.
Eltern haften/zahlen für ihre Kinder, auch wenn die Eltern nichts gemacht haben
Also das Märchen hält sich so hartnäckig.... Nein, Sippenhaft ist abgeschafft.^^
Wenn, dann muss den Eltern schon eine Ausichtspflichtverletzung nachgewiesen werden.
Apropos:
Zahlt ein 13 Jähriger dann die Rechnung wenn eine kommen sollte
Nein, muss er auch gar nicht, denn mit 13 ist er nur beschränkt geschäftsfähig und jeglicher Vertrag schwebend unwirksam - solange bis die Eltern zustimmen oder eben nicht. ;)
1. Man kann sehr schwer auf dem Deepweb erwischt werden, nur wenn man richtig blöd ist... und welcher Computer Spezialist gibt sich die mühe um jemmand zu finden der nur im deep web auf illegale seiten guckt? Es dauert ziemlich lange bis die deine IP und 2. nur gucken ist nicht illegal, im deepweb gibt es auch legale sachen, wie gefälschte handy, schuhe usw... vlt ist meine antwort "etwas" spät
>im deepweb gibt es auch legale sachen, wie gefälschte handy, schuhe usw.<
Seit wann sind gefälschte Handys und Schuhe legal??
Sehr sonderbares Rechtsbewusstsein......^^
Ja, ist mir bewusst
Ouh meine Antwort war etwas sinnlos, sry ich dachte gefälschte sachen wäre für den Käufer legal
Der Besitzer des Internetanschlusses haftet für jegliche Schäden, die über seine Leitung passieren, in dem Fall wohl höchstwahrscheinlich die Eltern. Jedoch ist es auch nicht möglich, dass die Eltern der Aufsichtspflicht nachgehen, wer kann schon sein Kind rund um die Ihr bewachen?
Der Besitzer des Internetanschlusses haftet für jegliche Schäden, die über seine Leitung passieren,
Dieser Schwachsinn ist nich auszurotten oder?
Der Besitzer des Internetanschlusses haftet für jegliche Schäden, die über seine Leitung passieren, in dem Fall wohl höchstwahrscheinlich die Eltern.
Von weschen^^:
Danke für die Belehrung ^^ Wusste ich vorher nicht :s
Mit IPv4 sind nicht genug IP vorhanden um jeden PC eine IP zu vergeben. Was heißt dass das Internet nur den die IP vom Router sieht und nur diese nachverfolgt werden kann. In diesem Fall muss dann derjenige zahlen dem der Router und die zugehörige IP gehört.
Mit IPv6 soll sich dass alles ändern weil dann jedem PC eine eigene IP zuvergeben werden kann die dann nachverfolgt werden kann.
In diesem Fall muss dann derjenige zahlen dem der Router und die zugehörige IP gehört.
Sehen Amts- und Landgerichte mittlerweile anders, was die Störerhaftung angeht. Wenn der Anschlussinhaber glaubhaft machen kann, dass die Rechtsverletzung auch jemand anders begangen haben könnte, so ist er aus dem Schneider.
Eltern haften nicht für ihre Kinder. Der Schwachsinn gilt mit ganz wenigen Ausnahmen nur auf Baustellenschildern.
Aus welchem Märchenbuch hast du den Käse denn?
Wenn man Rechtsstreitigkeiten hat sollte man sich einen Anwalt suchen und im Falle vom Strafrecht nicht die Behörde die gegen einen ermittelt.