Wohnwagen in Nachbars Garten?

10 Antworten

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Die permanente, die längere Zeit andauernde oder die regelmäßig wiederkehrende Aufstellung und Benutzung eines Wohnwagens auf dem gleichen Grundstück stellt laut der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung eine „überwiegend ortsfeste Benutzung“ im Sinne des Baurechts dar.

Das bedeutet, dass diese Caravans als „bauliche Anlagen“ der baubehördlichen Genehmigung bedürfen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile wird in der Regel eine Genehmigung erteilt, wenn das Abstellen des Caravans nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich ist (vgl. § 34 Baugesetzbuch).

https://www.caravaning-info.de/artikel/parken/

Sigidi 
Fragesteller
 23.07.2020, 09:53

Herzlichen Dank für den tollen Hinweis!

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Wenn der nicht fest eingebaut ist, sondern sich von jetzt auf sofort wegbewegen lässt, dann geht das in Ordnung.

Ist der in irgendeiner weise Verbaut z.b. als Tinyhouse, müsste geprüft werden, inwiefern er ne Baugenehmigung braucht.

Bei uns sind für Fahrzeuge Stellplätze nötig, einfach so auf dem Acker ist nicht.

Zudem muss das gute Stück versichert und zugelassen sein. Es sei denn, dass Grundstück ist nicht zugängig für Gäste, Briefträger und so.

Rufe ggf. einfach mal an im Bauamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Abstellen für die elfeinhalb Monate im Jahr, die er nicht damit auf Reisen ist: Ja.

Ortsfest und endgültig, also als Wohnung oder großes Gartenhaus: Mit Genehmigung der Kommune.

wo steht er denn?

im Garten - oder auf dem Autoabstellplatz (voer der Garage z.B.) ?

Sigidi 
Fragesteller
 05.07.2020, 10:35

Auf seinem privaten Autoabstellplatz.

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schleudermaxe  05.07.2020, 10:41
@Sigidi

Dann hat er wohl alles richtig gemacht, denn nur da darf abgestellt werden, bei uns jedenfalls.

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Bergfex49  05.07.2020, 10:51
@Sigidi

und genau darin kann nämlich die Crux liegen, ein Wohnwagen ist ja kein Auto und die längerfristige Nutzung kann durchaus - sollte es mal zum Streit kommen - als rechtswidrige Nutzung angesehen werden;

Stellplätze sind nämlich Flächen, die dem Abstellen von KRAFTFAHRZEUGEN ausserhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen;

Stellplätze sind überall dort zu errichten, wo mit einem Ab- und Zufluss von Kraftfahrzeugen zu rechnen ist; ist ein Stellplatz aber dauerhaft mit einem Wohnwagen zugestellt, ist diese Verpflichtung nicht mehr erfüllt;

erkundige Dich einfach mal im Bauamt Deiner Gemeinde, wie das bei Euch geregelt ist und überleg, ob mit dem Nachbarn nicht einfach gesprochen werden kann im Sinne einer verträglichen Nachbarschaft, bevor stärkere Geschütze aufgefahren werden;

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