Ich habe den Hund von meinem Nachbarn getötet?
Nehmen wir an, ich habe aus Versehen den Hund meines Nachbar auf meinem eigenen Grundstück vergiftet. Das Grundstück ist öffentlich zugänglich, betreten ist aber (Ausgeschildert) auf eigene Gefahr und nur mit angeleinten Hunden erlaubt, welches mein Nachbar nicht tat. Das auf dem Grundstück mit Rattengift Nagetiere bekämpft werden ist bekannt. Nun wurde ich aber Angezeigt und muss vor Gericht. Was spricht gegen, was für meine Schuld. (Mit Paragraph, Artikel und allem bitte) ...... :) Das ist übrigens kein Troll, es ist für die Schule.
4 Antworten
Lieber Hundhataua,
als dein Rechtsanwalt forsche ich nach Beweisen die für deine Entlastung sprechen. Ich bin froh, dass auch du versuchst Lösungen zu finden! Wir sehen uns dann bald wieder! Bis dahin falle ich auch nicht vom Moped, versprochen.
Na da warte ich mal mit auf antworten
Ich glaube nicbt das das so einfach ist wenn es frei zugänglich ist... Böses Bsp bei sowas ja immer gerne „hätten ja auch Kinder von essen können“
Suche dir einen guten Anwalt, denn wenn ein Hund dein Rattengift gefressen hat, wurde es von dir unsachgemäß ausgelegt (s. hierzu entsprechende EU-Verordnung).
Hier spielt es auch keine Rolle, ob der Hund angeleint war oder nicht....
Stimmt. Sorry! Aber ob du den Hund deines Nachbarn getötet hast, weiß hier wahrscheinlich keiner *lol*
Ich glaube der Hundehalter wäre schuld unter der Voraussetzung dass es dein Privatgrundstück ist, betreten ausdrücklich verboten ist und wirklich deutlich beschildert ist dass da giftköder drin sind
aber die Frage ist wo kommt das in der Realität vor?
Das war aber nicht meine Frage :(