Wohnrecht in gemeinsamer Ferienwohnung nach Trennung?

5 Antworten

Ich denke nicht, dass du ein dauerhaftes Wohnrecht dort hast, nur weil die Wohnung dir zur Hälfte gehört. Da muss sie schon zustimmen, wenn du da dauerhaft wohnen möchtest.

Oder ihr macht tatsächlich einen Vertrag, dann nutzt sie die Wohnung auch nicht mehr als Ferienwohnung.

Am saubersten wäre es tatsächlich einen klaren Schlussstrich zu ziehen und du kaufst ihr die Hälfte ab. Dann kannst du mit der Wohnung, was du willst und sie hat keinerlei Einspruchsrecht mehr.

Es ist eure gemeinsame FeWo. Wenn du dort alleine einziehen willst, dann muss sie damit einverstanden sein oder du musst ihr ihre Hälfte halt abkaufen. Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen.

Willst oder kannst du nicht abkaufen, dann musst du 50 % Miete zahlen und 100 % die NK.

Depo459 
Fragesteller
 27.02.2023, 15:33

Das ist wohl ein Witz. Zahle doch keine Miete für etwas wo mir nicht nur die halbe Wohnung sondern auch mehr als das halbe Mobiliar gehöhrt.

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bubukiel  27.02.2023, 15:38
@Depo459

Das ist kein Witz sondern eine Tatsache. Du nutzt einen Teil der ihr gehört. Dafür hat sie Anspruch auf Bezahlung.

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wolle091962  27.02.2023, 16:48
@Depo459

Sorry, da muss ich bubukiel recht geben. Wenn du ihr die Wohnung nicht abkaufen kannst und diese dauerhaft nutzt willst, steht ihr die halbe Ortsübliche Miete zu.

Wohnt ihr derzeit mit eurem "Hauptwohnsitz" in Miete. Wenn ja, wer zahlt dann dort in Zukunft die Miete? Sie alleine, dann kann sie problemlos anteilige Miete für die Ferienwohnung verlangen. Wenn du weiterhin die Hälfte der Miete "Hauptwohnsitz" zahlst würde ich es fair finden, wenn du kostenfrei in der Ferienwohnung wohnen darfst.

Handelt es sich bei eurem "Hauptwohnsitz" auch um Eigentum verlange von ihr, dass sie dir die Hälfte dieser Wohnung abkauft oder dir einen Mietanteil für diese Wohnugn zahlt.

Du siehst es gibt viele Möglichkeiten auf deine Frage zu antworten. Für eine echte Antwort fehlen einfach zu viele Angaben von dir.

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Für die halbe Wohnung musst du schon Miete an deine Ex zahlen. Dir gehört ja nur die halbe Wohnung.

Klar kannst du auch die andere Hälfte kaufen, dann kannst du ganzjährig dort leben.

Was soll daran unverhältnismäßig sein? Du willst doch in der Wohnung leben und ihr trennt euch. Wieso soll sie da noch Urlaub machen wollen, wenn du da lebst?

Entweder die Wohnung verkaufen und den Erlös teilen oder du kaufst ihre Hälfte und hast eine Wohnung für dich alleine.

Du willst also zu 100% in einer Wohnung leben, die dir nur zu 50% gehört.

Du siehst, dass es da einen Denkfehler deinerseits gibt?

Wenn du da wohnen willst, dann zahl sie aus.