Woher bekommt die Polizei DNA-Daten?
Mörder und andere Kriminelle werden ja oft durch Fingerabdrücke, DNA-Spuren etc. erwischt, aber ich verstehe nicht, woher man die DNA-Profile und Fingerabdrücke von so vielen Leuten herbekommen soll. Natürlich haben sie diese Daten nicht von jedem Einwohner hier (Deutschland), aber wahrscheinlich schon von ziemlich vielen, weshalb sich mir die Frage aufwirft, wie, oder besser gesagt wann angefangen wird, solche Daten von einer Person zu sammeln. Werden nach dem Blutabnehmen o.ä. die DNA-Profile usw. gesammelt, oder muss man schon einmal strafmündig geworden sein?
Außerdem würde mich interessieren was die Polizei so alles über mich wissen könnte, ich habe beim Erstellen von meinem neuen Ausweis extra keine Fingerabdrücke gegeben, und wüsste auch nicht wann man sonderlich viele Daten über meinen Körper hätte sammeln können.
3 Antworten
Die Polizei darf dir nur im Rahmen einer von dir begangenen Straftat DNA entnehmen und speichern.
Die DNA wird am Tatort zurückgelassen.
Das sind Wiederholunsgtäter.
Die DNA-Analysedatei bzw. DNA-Analyse-Datei, kurz DAD, ist eine am 17. April 1998 zur Speicherung von DNA-Profilen eingerichtete Datenbank für Deutschland. Die DAD wird vom Bundeskriminalamt (BKA) zentral betrieben.
JEDE Spur ist dort gespeichert, so sie zuzuordnen war, natürlich auch mit der Person dazu. Straftätern werden Proben entnommen und ihre DNA-Profile gelangen so in die Datenbank, zusätzlich zu den Daten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung (Gesichtsbiometrie, Fingerabdrücke)
Und wenn so ein Honk in der Vergangenheit schon mal eine Straftat begangen hat, bei der damals DNA-Spuren gesichert wurden... dann findet das System durch das ständige Abgleichen den Übeltäter. Denn das System vergisst nichts... und in den Asservatenkammern liegen noch unendlich viele Beweisstücke noch nicht aufgeklärter Straftaten, wo auch nach teils Jahrzehnten DNA-Spuren mit heutigen Methoden gesichert und abgespeichert werden können.
Solange DU dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, landet deine DNA nicht in der Datenbank.
Dass die Datenbank nach mittlerweile 22 Jahren SEHR umfangreich ist, versteht sich doch von selber. Zumal mit heutigen Methoden auch DNA-Spuren aus (BEISPIEL) zB Blutflecken eines Kleidungsstücks aus einer Straftat aus den 70ern ermittelt werden kann.
Seit 1979 gilt: Mord verjährt nicht. Jetzt stell dir mal vor, da hat so ein Fuzzi in den Siebzigern einen Mord begangen. In der Asservatenkammer liegt als damals sicher gestelltes Beweisstück die blutige Oberbekleidung des Opfers. Nun wird im Rahmen der Aufarbeitung die DNA ermittelt und in die Datenbank eingepflegt.
Der Täter ist danach nie aufgefallen. Durch eine Reihenuntersuchung wegen einer (IMMER NOCH BEISPIEL) Vergewaltigung muss auch er eine Speichelprobe abgeben, was er tut, weil er mit dieser tat nichts zu tun hat. ABER: Die Täter-DNA aus den 70ern kann ihm so zugeordnet werden, denn die Datenbank findet ihn über den Abgleich. Tja... unser Fuzzi mag nicht der Vergewaltiger sein, aber er ist der Mörder, der in den 70ern nicht gefunden werden konnte.
Dafür ist die DAD da.
Und wenn DU dir nichts zu Schulden kommen lässt, landen deine Daten nicht dort.
Soweit ich weiß, darf die DNA bei einem Massentest nur und ausschließlich mit dem konkreten Fall abgleichen werden.