Wo bescheid sagen das Straßenlaterne nicht funktioniert?

5 Antworten

Bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Die werden Dir weiterhelfen.

Grundsaetzlich sind naemlich die zustaendig und verantwortlich, dass das Licht funktioniert - auch wenn es outgesourct ist.

Ordnungsamt -> die leiten das dann an die zuständige Stelle weiter.

In meiner Region (auch kleinere Stadt) wäre die Zuständigkeit dafür bei der Gemeinde bzw. Samtgemeinde und der Stadt (Stadtverwaltung). Finde die Telefonnummer raus, rufe dort an und schildere das Problem (Nenne die Straße und die ungefähre Hausnummer, wo die Laterne ungefähr steht). :-D

Du sagst dem Netzbetreiber bescheid. Wenn DU nicht weißt, wer das ist, wendest Du Dich an die Gemeindeverwaltung oder z.B. das Ordnungsamt, die delegieren dann.

Die Wahrscheinlichekit ist übrigens recht groß, daß der Netzbetreiber der Verein ist, der auch für den Stromzähler in Deiner Butze zuständig ist.


SirKermit  12.11.2019, 05:45

Seit wann fällt eine Straßenlaterne in die Zuständigkeit eines Netzbetreibers? Der ist für die Lieferung des Stroms verantwortlich, aber nicht für einen Verbraucher in einer Gemeinde.

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wollyuno  12.11.2019, 09:32
@SirKermit

z.b.bei uns macht das der netzbetreiber,der betreut das netz und die straßenbeleuchtung

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SirKermit  12.11.2019, 09:43
@wollyuno

Danke für die Ergänzung. Typisch ist das Aufgabe der Gemeinde, wobei ich mich jetzt aufgrund deiner Aussage dunkel daran erinnere, dass es auch bei uns im Dorf vor einiger Zeit Angebote der Netzbetreiber gab, mit ihrer Hilfe die Beleuchtung auf LED umzustellen, um Kosten zu sparen.

Wie sich dann die Verantwortlichkeiten verteilt hätten, kann ich nicht sagen, die Laternen an sich waren im Besitz der Gemeinde und mussten umgerüstet werden.

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KarlRanseierIII  12.11.2019, 12:41
@SirKermit

Der Netzbetreiber ist ja für die Infrastruktur des Verteilnetzes zuständig. Das betrifft dann meist auch die Zuleitungen etc. für die Straßenbeleuchtung.

Ob es nun der Netzbetreiber selbst ist, oder eine angegliederte Tochter, die dann die Wartung der Laternen macht o.ä. variiert sicherlich.

Meist hat der Netzbetreiber aber einen Störungsmelder der für ganze Landstriche als Anlaufpunkt dient.

Es wäre ja sehr spaßig, wenn man in Abhängigkeit der LAternenart auch noch verschiedene Stellen kontaktieren darf :-D:

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SirKermit  12.11.2019, 14:10
@KarlRanseierIII

"Der Netzbetreiber ist ja für die Infrastruktur des Verteilnetzes zuständig. "

Das war aus meiner Sicht nie das Thema.

"Ob es nun der Netzbetreiber selbst ist, oder eine angegliederte Tochter, die dann die Wartung der Laternen macht o.ä. variiert sicherlich."

Die einzelne Kommune mag das sicherlich an externe Auftragnehmer delegiert haben, aber primär ist sie dafür zuständig, als Beispiel Schleswig-Holstein:

aus https://zufish.schleswig-holstein.de//detail?pstId=8970428

"Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen."

Dazu gehört das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 §2 und §10.

"Es wäre ja sehr spaßig, wenn man in Abhängigkeit der LAternenart auch noch verschiedene Stellen kontaktieren darf"

Es ist spaßig, denn es gibt ja auch private Straßen. Wir leben in einem neuen Baugebiet (auch in einem Dorf), da stehen 6 Häuser. Die Straße gehört uns, während einige Versorgungsleitungen öffentlich umgewidmet wurden.

Es ist beileibe nicht so einfach, wie du denkst.

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wollyuno  13.11.2019, 09:31
@SirKermit

die leuchten plus das zugehörige kabelnetz befinden sich im besitz der gemeinde,nur wartung und instandhaltung als auch neubau oder erweiterung macht der netzbetreiber im auftrag der kommune

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Sag bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Bescheid. Die leiten es dann an die zuständige Stelle weiter.