Wird man nach dem Strafgesetzbuch verurteilt, wenn man beim Schauen von illegalen Kinofilm-Streams erwischt wird?

4 Antworten

Man wrod nach überhaupt keinem Gesetz bestraft, wenn man Filme streamt, weil das Streamen gar nicht illegal ist.

Generell zuständig ist das URHEBERRECHT, nicht das Strafrecht, und DASerlaubt das Streamen.

Nur nicht den Download.

die sogenannten Streaming -Portale anzusehen. Hierbei handelt es sich um Plattformen, die den Nutzern die unterschiedlichen Medien zur Verfügung stellen. Auf diesen Portalen können sich User Filme einfach im Internet ansehen. Aber ist Filme-Streamen nicht illegal? Nein, das Ansehen ist nicht verboten.

Dazu Paragraph 44a UrhG: Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

https://www.abmahnung.org/filme/

Die strafrechtliche Verfolgung ist in so einem Fall beinah das kleinere Übel. Schlimmer und teurer sind eigentlich die zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen des Urhebers resp. des rechtlichen Vertreters.

Es kann nichtsdestotrotz kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar relativ gering. Es kommt dennoch vor und man sich schon gut überlegen sollte, ob und wie man solche Inhalte nutzt und abruft.

LG medmonk

Ahzmandius  28.09.2019, 21:04

Welcher Straftatbestand läge denn vor?

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medmonk  28.09.2019, 21:15
@Ahzmandius

Ich habe vergessen dazu zu schreiben, dass es im UrhG geregelt wird. Der EuGH hat diesbezüglich ja auch schon geurteilt (Stichwort: Filmspeler-Urteil).

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Ahzmandius  28.09.2019, 21:27
@medmonk

Ist das Urteil vom EuGh strafrechtlich relevant oder nur bezüglich ziviler Haftung?

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medmonk  28.09.2019, 21:35
@Ahzmandius

Ja, das ist es. Vorher galten solche Angebote lange als rechtliche Grauzone. Genau das ist nach diesem Urteil nicht mehr der Fall und es folglich auch strafrechtlich von Relevanz ist.

Wie ich jedoch bereits in meinem ersten Kommentar geschrieben habe, ist genau das eher das kleinere Übel. Zumindest was den User selbst angeht, der solche Angebote nutzt. Ins Geld gehen eigentlich nur die zivilrechtlichen Forderungen.

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Nein, aber vielleicht nach dem Urheberrechtsgesetz. Nur wird das in der Praxis kaum vorkommen, da, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird, das nach dem deutschen Strafrecht immer noch eine Grauzone ist, die Staatsanwaltschaft nicht an kleinen Fischen (Zusehern) interessiert ist und diese auch schwer ermittelt werden können.

Soweit ich weiß, wurde in D noch nie jemand dafür verknackt, dass er illegal Streams angeschaut hat!

Die wenigen Verurteilungen in dem Zusammenhang betreffen vor allem Anbieter, die dies professionell, also mindestens im großen Stil betrieben haben!